Telematikinfrastruktur

eEB ab 1. Juli 2025 verpflichtend

Die elektronische Ersatzbescheinigung: Bisher freiwillig – ab 1. Juli 2025 verpflichtend

Wenn in der Praxis die eGK eines Patienten nicht eingelesen werden kann, weil sie vergessen wurde oder defekt ist, erfolgt der Versicherungsnachweis über eine Ersatzbescheinigung. Ab 1. Juli 2025 wird die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) verpflichtend. Bisher konnten Praxen die eEB bereits auf freiwilliger Basis nutzen.

Die Zustellung des Versicherungsnachweises erfolgt über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) direkt an die Praxis. Praxen können den Versicherungsnachweis aus dem KIM-Postfach in die Praxissoftware übertragen, die Daten mit den bereits vorliegenden Angaben abgleichen und bei Bedarf korrigieren.

Voraussetzung für die Nutzung der elektronischen Ersatzbescheinigung sind die Funktion in der Praxissoftware sowie die Funktion in der Krankenversicherungs-App der Patientin oder des Patienten.

Weitere Informationen zur elektronischen Ersatzbescheinigung gibt es auf der Themenseite Telematikinfrastruktur