Glossar

Was ist eigentlich der eHBA? Welche Bedeutung verbirgt sich hinter der Abkürzung DVPMG? Im dip-Glossar finden Sie kurze Erklärungen zu wichtigen Begriffen rund um die Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)

Bei der Arzneimitteltherapiesicherheit geht es um den gesamten Medikationsprozess: Von der Therapieentscheidung bis zur Therapieüberwachung soll die Sicherheit eines Arzneimittels optimiert, beziehungsweise Medikationsfehler vermieden werden. 

as a Service

Statt des Kaufes von Produkten, Lizenzen oder Dienstleistungen gegen Einmalzahlung wird für die Nutzung des jeweiligen Angebots eine Nutzungsgebühr, meist in Form von vereinbarten monatlichen Beiträgen, erhoben. Beispiel "Software as a Service": Es wird kein Eigentum an der Software erworben (Lizenzerwerb), sondern für die Nutzung der Software monatlich ein gleichbleibender Betrag gezahlt.

BDSG

Bundesdatenschutzgesetz: Es regelt zusammen mit den Datenschutzgesetzten der Länder und anderen bereichsspezifischen Regelungen den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in Informations- und Kommunikationssystemen oder manuell verarbeitet werden.

BfArM

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Das BfArM ist unter anderem zuständig für die Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln und die Risikoerfassung und -bewertung von Medizinprodukten. Das BfArM stellt auch das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die nach erfolgreicher Prüfung als erstattungsfähig gelistet werden, zur Verfügung. 

BMG

Bundesministerium für Gesundheit: Das BMG ist für eine Vielzahl von Politikfeldern zuständig. Dabei konzentriert sich die Arbeit auf die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften für das Gesundheitswesen.

BSI

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Das BSI ist die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes. Es unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher bei der sicheren Digitalisierung.

Cloud

Ein IT-Modell, bei dem Daten oder Applikationen nicht mehr auf dem stationären Server, sondern im Web gespeichert werden und somit jederzeit an jedem Ort mit Internetverbindung zugänglich sind.

DiGA

Digitale Gesundheitsanwendung: Eine DiGA ist ein Medizinprodukt der Risikoklasse I oder IIa, das seine Hauptfunktion durch digitale Technologie erfüllt. Die "App auf Rezept" wird bei einer entsprechenden Indikation von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet und von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Sie kann von Patienten oder von Arzt beziehungsweise Psychotherapeut und Patient gemeinsam genutzt werden.

DSGVO

Datenschutz-Grundverordnung: Die DSGVO ist eine Verordnung der Europäischen Union. Darin wird der Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten europaweit einheitlich geregelt. 

DVG

Digitale Versorgung-Gesetz: Das DVG ist ein "Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation". Es ist am 19. Dezember 2019 in Kraft getreten.

DVPMG

Digitale Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz: Das DVPMG wurde in Kraft gesetzt um eine moderne Vernetzung im Gesundheitswesen zu erzielen, mehr Telemedizin und digitale Helfer für die Pflege. Es wurde im Juni 2021 beschlossen.

E-Health

Electronic Health: Auf elektronischer Datenverarbeitung basierende Anwendungen. Digitale Technolgien, die im Gesundheitswesen zur Unterstützung der Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten eingesetzt werden. Siehe: E-Health

E-Health-Gesetz

Das E-Health-Gesetz  ist ein Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen. Es ist seit Dezember 2015 in Kraft.

eArztbrief

Elektronischer Arztbrief: Der eArztbrief ermöglicht eine schnelle und sicher Übermittlung von medizinischen Daten zwischen allen an der Versorgung beteiligten Akteuren. 

eAU

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Die digitale Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Mit der eAU wurde ein bisher papiergebundener Prozess in Arztpraxen digital gestaltet. 

eGK

Elektronische Gesundheitskarte: Die eGK ist der Nachweis, dass Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen werden können. Sie werden von den gesetzlichen Krankenkassen ausgegeben. Auf dem Chip der eGK sind die Versichertenstammdaten gespeichert. Auf Wunsch von Patientin oder Patient können auf der eGK Notfalldaten und/oder ein Medikationsplan gespeichert werden. 

eHBA

Elektronischer Heilberufsausweis: Der eHBA ist eine Chipkarte. Der eHBA weist Angehörige der Heilberufe gegenüber der Telematikinfrastruktur als zugriffsberechtigte Personen aus und ermöglicht so eine verschlüsselte Kommunikation. Er dient der rechtssicheren Signatur und dem Versand elektronischer Dokumente.

eID

elektronische Identität: Mit der elektronischen ID (eID) kann eine natürliche (z.B. Versicherte und Leistungserbringer) oder juristische Person (z.B. medizinische Einrichtungen) anhand eindeutiger Attribute und Informationen identifiziert werden. Diese eindeutigen Identitäten werden innerhalb der TI über legitimierte Organisationen bereitgestellt. Bei GK-Versicherten ist dies beispielsweise die jeweilige Krankenkasse.
 

eMP

Elektronischer Medikationsplan: Der eMP ist die Weiterentwicklung des papierbasierten bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Die verordneten Medikamente und therapeutischen Maßnahmen werden mit Zustimmung der Patientin oder des Patienten über den eMP digital erfasst und auf der eGK gespeichert.

ePA

Elektronische Patientenakte: Die ePA ist eine digitale, von Patientinnen und Patienten geführte Akte und das zentrale Element der TI. Mit ihrer Hilfe kann die Patientin oder der Patient medizinisch relevante Daten lebenslang zentral und einrichtungsübergreifend speichern und diese behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur Verfügung stellen.

eRezept

Elektronisches Rezept: Mit dem eRezept werden Verordnungen in elektronischer statt in Papierform ausgestellt. Dabei wird der gesamte Prozess von der Rezeptausstellung in der Arztpraxis bis hin zur Einlösung in der Apotheke digitalisiert

gematik

Die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) wurde 2005 gegründet. Sie ist die Nationale Agentur für Digitale Medizin mit dem gesetzlichen Auftrag zur Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur mit ihren Fachanwendungen, der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sowie weiteren Anwendungen. Gesellschafter der gematik sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG,51%), der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Apothekerverband (DAV), der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).

gSMC-K

siehe SMC-K

gSMC-KT

siehe SMC-KT

Kartenterminal

Kartenterminal bzw. E-Health-Kartenterminal: 

  • Stationäres Kartenterminal
    Die stationären E-Health-Kartenterminals sind die Voraussetzung, um die Anwendungen der eGK nutzen zu können, zum Beispiel das Versichertenstammdatenmanagement. Sie verfügen über mehrere Slots zum Stecken der erforderlichen Karten: der SMC-B für den TI-Anschluss, des eHBA (für die Anwendungen der TI und für die qualifizierte elektronische Signatur) und der eGK von Patientinnen und Patienten. Die Kosten werden über Erstattungspauschalen abgegolten. Weil es in der Vergangenheit bei einem Modell Probleme mit der elektrostatischen Aufladung beim Einlesen von elektronischen Gesundheitskarten mit NFC-Funktion gab, ist für diese Geräte ein spezieller Aufsatz erhältlich. Auch für diesen Aufsatz steht eine Erstattungspauschale zur Verfügung. 
  • Mobiles Kartenterminal
    Zusätzliche Geräte, die zumeist im Offline-Betrieb verwendet werden, zum Beispiel bei Hausbesuchen. Auch für mobile Kartenterminals gibt es Erstattungspauschalen.

KHPflEG

Krankenhauspflegeentlastungsgesetz: Das KHPflEG trifft als Omnibusgesetz zahlreiche Regelungen im Bereich der Digitalisierung des Gesundheitswesens.

KIM

Kommunikation im Medizinwesen: Der Kommunikationsdienst KIM ermöglicht Akteuren im Gesundheitswesen einen schnellen, sicheren und rechtsverbindlichen Datenaustausch mittels E-Mail. 

Konnektor

siehe TI-Anschluss

MIO

Medizinische Informationsobjekte: Definierte Datenstruktur, die medizinische Daten auf der Basis internationaler Standards so dokumentiert, dass sie von den Systemen aller Akteure und Institutionen im Gesundheitswesen lesbar sind. MIO bieten die Datenstruktur für die medizinischen Informationen in der ePA. Sie finden zum Beispiel Anwendung in der Umsetzung des digitalen Impfpasses.

NFC

Near Field Communication: dt. Nahfeldkommunikation. NFC ist ein Standard zur drahtlosen Datenübertragung zwischen zwei Elementen, die sich im Abstand von wenigen Zentimetern voneinander befinden. Dadurch wird der kontaktlose Austausch von Daten möglich. 

NFDM

Notfalldatenmanagement: Über das NFDM werden mit Zustimmung der Patientinnen und Patienten notfallrelevante Daten auf ihrer EGK gespeichert. 

PDSG

Patientendaten-Schutz-Gesetz: Das PDSG ist seit Oktober 2020 in Kraft und enthält Regelungen zur elektronischen Patientenakte, zum eRezept sowie zum Datenschutz.

Praxisausweis

Siehe SMC-B

QES

Qualifizierte Elektronische Signatur: Die QES ermöglicht die rechtsverbindliche Unterschrift von medizinischen Dokumenten und Datensätzen in digitalen Prozessen. Für viele Anwendungen der Telematikinfrastruktur ist die Eingabe einer QES erforderlich. 

SM-B

virtuelles Institutionszertifikat - hardwareunabhängige Alternative zur Security Module Card Typ B. Dient der kartenlosen Authentisierung in der Telematikinfrastruktur.

SMC-B

Security Module Card Typ B - Betriebsstätte, auch Praxisausweis, Institutionsausweis oder Institutionskarte genannt. Die SMC-B ist für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur erforderlich, mit ihr authentisiert sich die Praxis gegenüber den Diensten der TI. Die Laufzeit der Zertifikate der SMC-B ist zeitlich begrenzt und beträgt maximal fünf Jahre.

SMC-K

Security Module Card Typ Konnektor in der TI,  auch gSMC-K: gerätespezifische Security Module Card Typ Konnektor in der TI. Die SMC-K speichert kryptographische Schlüssel und Zertifikate, die zur Authentisierung gegenüber der Telematikinfrastruktur verwendet werden. Sie ist im Konnektor fest verbaut; die Laufzeit ist aus Sicherheitsgründen auf fünf Jahre begrenzt. Bei Ablauf der Gültigkeit ist ein Konnektortausch oder die Verlängerung des Sicherheitszertifikats erforderlich.

SMC-KT

Security Module Card Typ Kartenterminal, auch gSMC-KT: gerätespezifische Security Module Card Typ Kartenterminal.
Sie wird in das E-Health-Kartenterminal eingesteckt und fest versiegelt. Die SMC-KT stellt die dauerhafte Verbindung des Kartenterminals mit dem Konnektor sicher und dient der eindeutigen Identifizierung des Gerätes innerhalb der Telematikinfrastruktur. Das enthaltene Zertifikat verfügt über eine begrenzte Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. 

TI-Anschluss

Der TI-Anschluss stellt mittels VPN die Anbindung der Komponenten (Kartenterminals, Praxissoftware) in der Praxis an die Telematikinfrastruktur her. Während die ersten TI-Anschlüsse mittels eines Hardware-Konnektors, der sich in der Praxis befand, eingerichtet wurden, gibt es inzwischen auch die Möglichkeit, einen Konnektor im Rechenzentrums-Betrieb zu verwenden. Zukünftig sollen auch softwarebasierte Highspeed-Konnektoren zum Einsatz kommen. 

Die Hardware-Konnektoren verfügen über fest eingebaute Sicherheitszertifikate (SMC-K), die über eine begrenzte Laufzeit von maximal fünf Jahren verfügen. Bei Ablauf dieser Frist ist ein Konnektortausch oder ein Austausch des Sicherheitszertifikats erforderlich.

TI as a service

TI as a Service-Modelle bieten als Alternative zum Erwerb der technischen Ausstattung für die TI die Möglichkeit, die Auswahl des geeigneten TI-Anschlusses mit allen verfügbaren TI-Anwendungen, die zugehörigen Lizenzen in der Praxissoftware sowie die kontinuierliche Aktualisierung für einen monatlichen Pauschalbetrag zu erhalten. Mehr zu Ti as a Service auf dip > Telematikinfrastruktur.

TIM

TI-Messenger: Zukünftiger Kommunikationsdienst in der Telematikinfrastruktur. Per Instant Messaging können via TIM kurze Informationen zwischen Akteuren und Institutionen im Gesundheitswesen schnell und sicher ausgetauscht werden. 

TSVG

Terminservice- und Versorgungsgesetz: Das TSVG ist seit Mai 2019 in Kraft und schafft die Grundlage für die Bereitstellung von elektronischer Patientenakte und elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. 

VPN

Virtual Private Network: Eine geschützte Netzwerkverbindung im Internet. Über das VPN werden Daten verschlüsselt übertragen, ein sicherer Datentransfer ist gewährleistet.

VSDM

Versichertenstammdatenmanagement: Über das VSDM erfolgt der Abgleich und die Aktualisierung der auf der eGK der Patientin oder des Patienten hinterlegten Stammdaten mit den bei dessen Krankenkasse vorliegenden Daten.