Politik & Gesetze

Die Digitalisierung nimmt in der Gesundheitspolitik einen immer größeren Stellenwert ein. Seit dem E-Health-Gesetz aus dem Jahr 2015 wird sie durch viele Gesetze und Verordnungen in der gesamten Branche stark vorangetrieben.

Die nachfolgenden Inhalte geben einen Überblick über die wichtigsten gesundheitspolitischen Gesetzesvorhaben, die die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben sollen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Schritte, die ein solches Gesetz von der Gesetzesinitiative bis zum Inkrafttreten durchläuft. Außerdem wird eine Auswahl wichtiger Akteurinnen und Akteure in der Gesundheitspolitik vorgestellt.

Gesetze für eine digitale Gesundheitsversorgung

Digitalisierungsstrategie des BMG

Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege.

"Gemeinsam digital" lautet der Titel der im März 2023 vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegebenen Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege.

Sie wurde unter Beteiligung verschiedener Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen erarbeitet und enthält drei strategische Handlungsfelder:

  • Etablierung personenzentrierter und digital unterstützter sektoren- und professionsübergreifender Versorgungsprozesse
  • Generierung und Nutzung qualitativ hochwertiger Daten für eine bessere Versorgung und Forschung
  • Nutzenorientierte Technologien und Anwendungen

Die Digitalisierungsstrategie wurde auf der Webseite des BMG veröffentlicht. Hier geht es direkt zum Dokument.

Der rechtliche Rahmen für die Erreichung der Ziele der Digitalisierungsstrategie soll im Digitalisierungsgesetz (DigiG) und im Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) definiert werden.

Blog

Bild zu TI für Privatpraxen

Blog / Telematikinfrastruktur

TI für Privatpraxen

Die Voraussetzung für die Anbindung privatärztlich tätiger Praxen an die Telematikinfrastruktur ist die SMC-B

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Gesetzesgenese

Der lange Weg der Paragraphen.

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet stetig voran und bedarf daher verstärkt einer gesetzlichen Regulierung. Wie entsteht eigentlich ein Gesetz im Gesundheitsbereich, wer ist daran beteiligt und wie bringen Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kostenträger und Hersteller ihre Interessen in die Gesetzgebung mit ein?

Gesetzesinitiative

1. Initiative

Das Bundesministerium für Gesundheit als Teil der Bundesregierung (alternativ Bundestag oder Bundesrat) bringt eine Gesetzesinitiative ein.

Gesetzesinitiative

2. Referentenentwurf

Mitarbeiter des Bundes-ministeriums für Gesundheit erstellen einen ersten Gesetzentwurf, den sogenannten
Referentenentwurf.

Gesetzesinitiative

3. Kommentierung

Verbände prüfen diesen Entwurf, üben Kritik und erarbeiten Verbesserungsvorschläge. Die Leistungserbringer sind unter anderem durch Ärztekammern, Berufsverbände, Kassenärztliche Vereinigungen und Verbände der Krankenhaus- sowie Arznei-mittelversorgung vertreten. Weitere Beteiligte sind die Kostenträger (Krankenkassen und private Krankenversicherungen), Herstellerverbände sowie Patientenvertreter. Im Bundes-gesundheitsministerium findet eine Anhörung aller Verbände statt.

Gesetzesinitiative

4. Kabinettsentwurf

Das Ministerium überarbeitet den Referentenentwurf nach der Anhörung. Es entsteht ein Kabinettsentwurf. Diesen leitet der Bundeskanzler dem Bundesrat zur Stellungnahme zu. Wenn es schnell gehen muss, kann die Bundesregierung einen Gesetz-entwurf über die Regierungs-fraktionen direkt aus der Mitte des Bundestages einbringen.

Gesetzesinitiative

Öffentliche Beratung und Expertenanhörung

5. Erste Lesung

Das Bundesgesundheits-ministerium stellt den gedruckten Kabinettsentwurf im Bundestag vor. Es werden ein oder mehrere Ausschüsse bestimmt, die sich
mit dem Kabinettsentwurf auseinandersetzen und ihn für die zweite Lesung vorbereiten.

Öffentlich Beratung und Expertenanhörung

6. Beratung

Die wichtigste Arbeit des Bundestages findet sowohl innerhalb der jeweiligen Fraktionen in Arbeitsgruppen als auch fraktionsübergreifend im Ausschuss für Gesundheit statt.

Beschlussfassung

7. Beschlussempfehlung

Nach Abschluss der Beratungen erstellt der federführende Ausschuss einen Bericht über
die Beratungen sowie eine Beschlussempfehlung für die zweite Lesung im Bundestag.

Beschlussfassung

8. Zweite Lesung

Es erfolgt eine allgemeine Aussprache. Jedes Mitglied des Parlaments kann Änderungen beantragen. Stimmt der Bundestag den Änderungen zu, muss der Gesetzestext angepasst werden.

Dritte Lesung

Die Schlussabstimmung über das Gesetz. Zweite und dritte Lesung werden oft zusammengelegt.

Bundesrat

9a. Zustimmungsgesetz

Einige Gesetze greifen in die Zuständigkeit der Bundesländer ein. Diese sogenannten
Zustimmungsgesetze, wie zum Beispiel das COVID-19-Kranken-hausentlastungsgesetz, müssen nach der dritten Lesung noch die Länderkammer passieren. Ohne den Bundesrat als finale Instanz kann ein Zustimmungsgesetz nicht in Kraft treten.

Bundesrat

9b. Einspruchsgesetz

Gesetze wie das Digitale-Versorgung-Gesetz fallen nicht in die Zustimmungspflicht des Bundesrats. Doch auch diese Gesetze müssen dem Bundesrat vorgelegt werden. Bei diesen sogenannten Einspruchsgesetzen kann er allerdings nur Empfehlungen zum Gesetzentwurf abgeben oder notfalls den Vermittlungsausschuss anrufen.

Veröffentlichung

10. Unterzeichnung

Das vom Bundestag verabschie-dete (und gegebenenfalls vom Bundesrat genehmigte) Gesetz wird von Bundeskanzler und Gesundheitsminister unterzeichnet.

Veröffentlichung

11. Prüfung

Der Bundespräsident prüft das Gesetz und stellt sicher, dass es nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Anschließend unterschreibt er das Gesetz.

Veröffentlichung

12. Veröffentlichung

Der Bundespräsident lässt das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlichen. Das Gesetz tritt automatisch 14 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft, sofern kein anderer Termin im Gesetzestext angegeben ist.

Veröffentlichung

Akteure in der Gesundheitspolitik

Das deutsche Gesundheitssystem ist komplex und wird von einer Vielzahl an Institutionen und Beteiligten getragen. Im Folgenden wird eine Auswahl wichtiger Akteurinnen und Akteure mit direktem Bezug zur Digitalisierung des Gesundheitswesens vorgestellt.

Ministerium

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist für zahlreiche Politikfelder zuständig. Die Arbeit des Ministeriums fokussiert sich dabei auf die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. 

Zentrale inhaltliche Aufgaben und Schwerpunkte des BMG:

  • Erhalt, Sicherung und Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit der GKV sowie der Pflegeversicherung
  • Reform des Gesundheitssystems mit dem Ziel, dessen Qualität zu verbessern, Patienteninteressen zu stärken sowie die Wirtschaftlichkeit des Systems zu gewährleisten und Beitragssätze zu stabilisieren
  • Gesundheitsschutz der Bevölkerung und deren Aufklärung im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung, die allgemeine Krankheitsbekämpfung sowie die Biomedizin

So ist das BMG organisiert.

 

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach

Seit dem 8. Dezember 2021 ist Karl Lauterbach Bundesminister für Gesundheit.

Mehr zu Karl Lauterbach

Zuständig für gesundheitspolitische Themen im Bundestag ist der Ausschuss für Gesundheit. 

Der Ausschuss für Gesundheit beschäftigt sich im Kern mit der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), dem Leistungskatalog der GKV sowie den Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern. Diese Bereiche sind im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. 

Im Fokus des Ausschusses für Gesundheit stehen außerdem sämtliche Belange der sozialen Pflegeversicherung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Hinzu kommen weitere wichtige Regelungsgebiete wie das Arzneimittelrecht (AMG), das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) oder das Recht für die Gesundheitsberufe sowie die Digitalisierung im Gesundheitswesen. 

Der Ausschuss für Gesundheit setzt sich aus insgesamt 42 ordentlichen Mitgliedern zusammen. Hervorzuheben sind die gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der jeweiligen Fraktionen:

  • SPD: Heike Baehrens, MdB
  • Bündnis 90/Die Grünen: Dr. Janosch Dahmen, MdB
  • FDP: Prof. Dr. Andrew Ullmann, MdB
  • CDU/CSU: Tino Sorge, MdB
  • AfD: Martin Sichert, MdB
  • Die Linke: Kathrin Vogler, MdB

Im Gegensatz zu anderen Ländern wird die medizinische Versorgung in Deutschland nicht ausschließlich durch die Regierung oder den Staat gewährleistet. Stattdessen gilt das Prinzip der Selbstverwaltung: Staatliche Behörden geben nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor, während Organisation und Ausgestaltung bei den Trägern des Gesundheitswesens liegen. 

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bilden den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit Sitz in Berlin. Der G-BA ist das wichtigste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.

Die Ärzteschaft ist in der Selbstverwaltung prominent durch die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung vertreten.

Gründung

Bereits 2005 wurde die gematik  – damals als Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH –  von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens gegründet. Ihre Hauptaufgabe war der Aufbau und der Betrieb einer gemeinsamen Kommunikationsinfrastruktur. Über die elektronische Gesundheitskarte sollten ein sicherer Datenaustausch und damit die Vernetzung aller Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen ermöglicht werden.

Umstrukturierung

Im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) wurde die gematik 2019 neu aufgesetzt. Unter der Geschäftsführung von Dr. med. Markus Leyck Dieken hält das Bundesministerium für Gesundheit 51 Prozent der Anteile an der gematik. Neben dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) sind die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV), der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) weitere Gesellschafterinnen und Gesellschafter der gematik. 

Die gematik hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens durch die Konzeption und Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur voranzutreiben. Dabei gehören die Definition rechtsverbindlicher Standards und die Spezifikationen aller Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur zu ihren Kernthemen.