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Die Top 8 Fragen zur ePA für alle
Welche Fragen rund um die ePA für alle wurden in den digitalen Anwendertreffen meet medatixx häufig gestellt und welche Antworten gibt es darauf?
Die nachfolgenden Inhalte geben einen Überblick über die wichtigsten gesundheitspolitischen Gesetzesvorhaben, die die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben sollen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Schritte, die ein solches Gesetz von der Gesetzesinitiative bis zum Inkrafttreten durchläuft. Außerdem wird eine Auswahl wichtiger Akteurinnen und Akteure in der Gesundheitspolitik vorgestellt.
"Gemeinsam digital" lautet der Titel der im März 2023 vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegebenen Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege.
Sie wurde unter Beteiligung verschiedener Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen erarbeitet und enthält drei strategische Handlungsfelder:
Die Digitalisierungsstrategie wurde auf der Webseite des BMG veröffentlicht. Hier geht es direkt zum Dokument.
Der rechtliche Rahmen für die Erreichung der Ziele der Digitalisierungsstrategie soll im Digitalisierungsgesetz (DigiG) und im Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) definiert werden.
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet stetig voran und bedarf daher verstärkt einer gesetzlichen Regulierung. Wie entsteht eigentlich ein Gesetz im Gesundheitsbereich, wer ist daran beteiligt und wie bringen Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kostenträger und Hersteller ihre Interessen in die Gesetzgebung mit ein?
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist für zahlreiche Politikfelder zuständig. Die Arbeit des Ministeriums fokussiert sich dabei auf die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften.
Zentrale inhaltliche Aufgaben und Schwerpunkte des BMG:
Seit dem 8. Dezember 2021 ist Karl Lauterbach Bundesminister für Gesundheit.
Zuständig für gesundheitspolitische Themen im Bundestag ist der Ausschuss für Gesundheit.
Der Ausschuss für Gesundheit beschäftigt sich im Kern mit der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), dem Leistungskatalog der GKV sowie den Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern. Diese Bereiche sind im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt.
Im Fokus des Ausschusses für Gesundheit stehen außerdem sämtliche Belange der sozialen Pflegeversicherung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Hinzu kommen weitere wichtige Regelungsgebiete wie das Arzneimittelrecht (AMG), das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) oder das Recht für die Gesundheitsberufe sowie die Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Der Ausschuss für Gesundheit setzt sich aus insgesamt 42 ordentlichen Mitgliedern zusammen. Hervorzuheben sind die gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der jeweiligen Fraktionen:
Im Gegensatz zu anderen Ländern wird die medizinische Versorgung in Deutschland nicht ausschließlich durch die Regierung oder den Staat gewährleistet. Stattdessen gilt das Prinzip der Selbstverwaltung: Staatliche Behörden geben nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor, während Organisation und Ausgestaltung bei den Trägern des Gesundheitswesens liegen.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bilden den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit Sitz in Berlin. Der G-BA ist das wichtigste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.
Die Ärzteschaft ist in der Selbstverwaltung prominent durch die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung vertreten.
Bereits 2005 wurde die gematik – damals als Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH – von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens gegründet. Ihre Hauptaufgabe war der Aufbau und der Betrieb einer gemeinsamen Kommunikationsinfrastruktur. Über die elektronische Gesundheitskarte sollten ein sicherer Datenaustausch und damit die Vernetzung aller Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen ermöglicht werden.
Im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) wurde die gematik 2019 neu aufgesetzt. Unter der Geschäftsführung von Dr. med. Markus Leyck Dieken hält das Bundesministerium für Gesundheit 51 Prozent der Anteile an der gematik. Neben dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) sind die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV), der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) weitere Gesellschafterinnen und Gesellschafter der gematik.
Die gematik hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens durch die Konzeption und Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur voranzutreiben. Dabei gehören die Definition rechtsverbindlicher Standards und die Spezifikationen aller Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur zu ihren Kernthemen.