Das digitale Impfmanagement unterstützt die Arztpraxis bei administrativen Abläufen rund um das Thema „Impfen“. Dies kann sich von der Terminvergabe und der Impfdokumentation bis hin zur Steuerung von Impfprozessen erstrecken. Zudem stellt es Ärztinnen und Ärzten relevante Informationen zur Verfügung - etwa zu Impfhinweisen auf Grundlage der STIKO-Empfehlungen.
Dazu zählt in erster Hinsicht eine reibungslose und gut koordinierbare Vergabe von Impfterminen – etwa über eine Onlineterminbuchung. Damit lassen sich Erst- und Folgeimpfungen im erforderlichen Zeitabstand planen und koordinieren.
Das digitale Impfmanagement gibt einen Überblick über den Impfstatus der Patienten und prüft diesen Status nach STIKO-Indikation bei allen Patientinnen und Patienten einer Praxis automatisch. So können Impflücken entdeckt und geschlossen werden.
Hierfür eignet sich ein sogenanntes Recall-System. Dieses ermittelt, bei welchen Patienten eine Impflücke besteht und sendet diesen per E-Mail eine Erinnerung zu. Im Anschluss kann ein Termin vereinbart und die bestehende Impflücke – etwa im Rahmen der Grundimmunisierung oder für eine Impfauffrischung gegen FSME – geschlossen werden.
Das digitale Impfmanagement berücksichtigt für seine Impfempfehlungen patientenbezogene Gefährdungsgrößen, wie etwa Vorerkrankungen, Alter oder Geschlecht. Diese Daten werden analysiert und daraus Empfehlungen für angezeigte Impfungen abgeleitet.
Das digitale Impfmanagement dient Ärztinnen und Ärzten auch als Informationsspeicher. Es enthält zahlreiche allgemeine und spezifische Informationen zu Impfstoffen, die für eine Handhabung in der Praxis relevant sind – etwa die notwendige Kühltemperatur des Impfstoffs, Informationen zu dessen Verabreichung, Aufklärungsbögen, Merkblätter etc.
Auch die digitale Dokumentation der Impfung wird ermöglicht. Zum einen kann die medizinische Dokumentation durch die Erfassung der verschiedenen ICD-10-Codes digital erfolgen. Zum anderen werden die Impfziffern unter Angabe der Chargennummer des jeweiligen Impfstoffs zur Abrechnung erfasst. Es lässt sich ergänzend auch die Anzahl der durchgeführten Impfungen je Impfstoff erfassen und statistisch auswerten. Auch Erst- und Folgeimpfungen sind jeweils im impfstoffspezifischen Zeitabstand bestimmbar.
Im Rahmen der SARS-COV-2-Pandemie bietet das digitale Impfmanagement zudem die Möglichkeit, eine Übersicht über die täglich verimpften COVID-19-Impfdosen zu generieren. Diese Übersicht kann dem Robert-Koch-Institut (RKI) digital via DIM-Schnittstelle täglich zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist eine analoge Auflistung der Tagessummen möglich. Diese können Arztpraxen über das Impfdokumentationsportal der KBV melden.
Ein umfassendes Lagerverwaltungssystem unterstützt die Praxis im Rahmen des digitalen Impfmanagements bei der Bestellung und Buchung von Impfstoffdosen. Hierüber erhalten Ärztinnen und Ärzte sowie MFAs einen Überblick, welche Impfstoffe in welcher Anzahl noch vorhanden sind, und zeigt das Verfallsdatum der im Lager vorrätigen Impfstoffe an. So sind Ärztinnen und Ärzte in der Lage, den Impfstoff mit der geringsten Resthaltbarkeit priorisiert zu verimpfen.
Durch die digitale Erfassung ist auch das Ausstellen eines Impfnachweises einfach und schnell möglich. Der Impfnachweis soll künftig auch in den eImpfpass eingetragen und in der ePA hinterlegt werden können.
Derzeit ist im Rahmen des digitalen Impfmanagements nur der Ausdruck des Impfplans oder des Impfstatus aller durchgeführten Impfungen des jeweiligen Patienten möglich. Seit Juli 2021 kann außerdem ein Zertifikat als digitaler Nachweis für die Impfung gegen SARS-COV-2 direkt in der Praxissoftware ausgestellt werden (COVID-19-Zertifikat).
Spätestens seit dem 12. Juli 2021 sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in der Lage, Patientinnen und Patienten ein Zertifikat zum Nachweis der Schutzimpfung oder des Genesenenstatus in Zusammenhang mit COVID-19 auszuhändigen.
COVID-19-Zertifikate können für verschiedene Szenarien komfortabel und mit wenigen Klicks in der Praxissoftwarelösung erzeugt werden:
Das Modul ist dabei direkt in die Praxissoftware integriert und ermöglicht eine automatische Übernahme der Stamm- und Impfdaten. Das jeweilige Zertifikat wird zusammen mit einem QR-Code ausgedruckt und kann anschließend von der Patientin oder dem Patienten bequem auf dem Smartphone in der CovPass- oder Corona-Warn-App abgespeichert werden.
Unabhängig von bundes- oder landesspezifischen Regelungen orientiert sich die Gültigkeit von Zertifikaten an EU-Vorgaben. Sollte es zu gesonderten Regelungen durch Bund und Länder kommen, erfolgt die Feinjustierung über die Prüf-Apps (z.B. CovPass-Ceck-App, Corona-Warn-App, etc.). In den Praxissoftware-Modulen zur Ausstellung von Zertifikaten wird es keine Anpassungen geben.
Seit dem 01.09.2021 können zudem Auffrischimpfungen (Boosterimpfungen) durchgeführt und abgerechnet werden. Anspruch darauf haben alle Bürgerinnen und Bürger, für die es einen zugelassenen Impfstoff gibt.
Auch hierfür können Ärztinnen und Ärzte COVID-19-Zertifikate aus der Praxissoftware heraus ausstellen. Alternativ können Ärztinnen und Ärzte den Impfzertifikatsservice des RKI nutzen. Hierbei müssen die erforderlichen Daten (z.B. Name und Geburtsdatum der zu impfenden Person, Impfstoff, Impfdosis, Impfdatum etc.) jedoch manuell eingegeben werden. Erst dann kann ein entsprechender QR-Code erstellt, ausgedruckt und dem Patienten mitgegeben werden.
Nachfolgende Grafik zeigt die COVID-19-Zertifikate gemäß Impfreihenfolge nach den jüngsten Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Wird das Zertifikat für eine Auffrischungsimpfung ausgestellt, wird die Gesamtanzahl der für den vollständigen Impfschutz benötigten Dosen angepasst angezeigt. Dies ist insbesondere für den vollständigen Impfzyklus bei einer Grundimmunisierung mit Johnson & Johnson der Fall.
Viele der für das COVID-19-Zertifikat notwendigen Komponenten sind in Praxen bereits aufgrund anderer TI-Anwendungen vorhanden. Die Technikkosten werden daher in Teilen über deren TI-Pauschalen abgedeckt.
Für das benötigte Praxissoftware-Modul sind niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten wegen der Kostenübernahme durch das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 30. Juni 2022 keine zusätzlichen Kosten entstanden. Nach dem Ende der Kostenübernahme durch das BMM bieten die Hersteller das Modul zu unterschiedlichen Konditionen an. medatixx stellt ihren Anwenderinnen und Anwendern das Softwaremodul zur Ausstellung von COVID-19-Zertifikaten auch nach dem 1. Juli 2022 bis auf Weiteres kostenfrei im Rahmen der Softwarepflege zur Verfügung.
Nähere Informationen zur Vergütung stellt die zuständige Kassenärztliche Vereinigung bereit.
Die Komplexität der IT-Infrastruktur in Arztpraxen nimmt - nicht zuletzt durch die Telematikinfrastruktur, die EU-Datenschutzgrundverordnung und die neue IT-Sicherheitsrichtilinie der KBV zu. Das Studi-Programm IT-Management vermittelt Kenntnisse, um die Herausforderungen rund um IT-Sicherheit zu erkennen und bietet wichtiges Know-how, um den digitalen Arbeitsalltag so sicher wie möglich zu gestalten.
Wie Sie in Ihrer Praxissoftware COVID-19-Impfzertifikate für Genesene und Patienten, die eine Schutzimpfung entweder innerhalb oder außerhalb Ihrer Praxis erhalten haben, ausstellen, sehen Sie in den medatixx-akademie-Clips.
Das digitale Impfmanagement ist ein Teil der Praxissoftware von medatixx. Möchte man darüber hinaus zusätzliche Funktionen in Bezug auf Lagerhaltung, das Erstellung von Impfplänen etc. nutzen, bietet medatixx die Zusatzlösung x.impfen an. Für ein reibungsloses Online-Terminmanagement können Ärztinnen und Ärzte zudem auf die Zusatzlösung x.webtermin und den Terminplaner zurückgreifen.
Das Ausstellen von COVID-19-Zertifikaten ist mit der Praxissoftware von medatixx ebenfalls möglich. Für das dafür erforderliche Softwaremodul entstehen keine zusätzlichen Kosten. Mehr unter x-impfen.de.