Das eRezept

Digital verordnen

Mit dem eRezept werden Verordnungen in elektronischer statt in Papierform übermittelt. Dabei wird der gesamte Prozess von der Rezeptausstellung in der Arztpraxis bis hin zur Einlösung in der Apotheke digitalisiert. Die Einlösung des eRezepts ist über die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die eRezept-App der gematik oder mittels Papierausdruck des Rezept-Codes (Stylesheet) möglich. Mit dem E-Health-CardLink-Verfahren steht ein weiterer Einlöseweg zur Verfügung. 

Auf einen Blick

  • Das eRezept gilt zunächst für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die zulasten der GKV verordnet werden. Die stufenweise Digitalisierung weiterer Rezepte wie Betäubungsmittel, T-Rezepte sowie Heil- und Hilfsmittel ist in Planung.
  • Damit das eRezept gleich nach der Ausstellung an den eRezept-Fachdienst der TI übermittelt und damit der Abruf durch die Apotheke ermöglicht werden kann, wird die Verwendung der Komfortsignatur empfohlen.
  • Das Vorliegen der Anwendung eRezept seit 1. Januar 2024 ist Voraussetzung für den Erhalt der vollen monatlichen TI-Pauschale gemäß Finanzierungsvereinbarung.
  • Das Digitalgesetz (DigiG) sieht eine Honorarkürzung um 1% vor, wenn Ärztinnen und Ärzten bis zum 1. Mai 2024 gegenüber ihrer KV nicht nachweisen, dass sie eRezepte ausstellen.
  • Die Übermittlung des eRezepts erfolgt über die Telematikinfrastruktur.
  • Die Rezeptinformationen sind in der Telematikinfrastruktur verschlüsselt abgelegt und können von berechtigten Apotheken mittels eines Datamatrix-Codes, der eGK des Patienten oder mittels des E-Health-CardLink-Verfahrens abgerufen werden.
  • Nur Personen, die sich per elektronischem Heilberufsausweis an der TI anmelden und als Apothekerin oder Apotheker ausweisen können, haben die Möglichkeit, das eRezept zu lesen und zu verarbeiten.
  • Seit September 2022 kann das eRezept von allen Ärztinnen und Ärzten in Deutschland genutzt werden.
  • Seit Juli 2023 stehen drei Einlösungswege für das eRezept zur Verfügung:
    • die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
    • die eRezept-App der gematik
    • der Papierausdruck (Stylesheet) des Datamatrix-Codes.
  • Mit dem E-Health-CardLink-Verfahren steht ein vierter Einlöseweg zur Verfügung.
  • Nach §360 Absatz 9 SGB V haben Patientinnen und Patienten die Wahlmöglichkeit, auf welchem Weg sie die Verordnung empfangen möchten.
  • Zum digitalen Empfang des Rezeptcodes auf dem Smartphone des Patienten ist entweder die App „Das E-Rezept“ der gematik oder eine für das E-Health-CardLink-Verfahren zugelassene spezielle App (Apotheken-App) erforderlich. Für die Nutzung der Apps müssen sowohl Smartphone wie eGK NFC-fähig sein. Für die eRezept-App der gematik muss zusätzlich eine PIN für die eGK vorliegen. 
  • Das eRezept kann je nach Wunsch des Patienten über die eGK in Apotheken vor Ort, sowie mittels Papierausdruck oder eRezept-App in Apotheken vor Ort oder in Online-Apotheken eingelöst werden.
  • Auch PKV-Versicherte sollen zukünftig das eRezept nutzen können. Details regelt der PKV-Verband.

Das eRezept in der Arztpraxis

Medikation bestimmen

Im Anschluss an die ärztliche Konsultation wird die entsprechende Medikation ausgewählt und die Verordnung in der Praxissoftware erstellt.

eRezept ausstellen

Anstatt das Rezept auszudrucken, wird es mit einem Klick elektronisch ausgestellt.

Digital unterschreiben

Das eRezept wird mittels eHBA per qualifizierter elektronischer Signatur (QES) unterschrieben.

eRezept versenden

Das eRezept wird automatisch in der TI gespeichert und ein Datamatrix-Code zum Zugang auf die Rezeptdaten generiert.

So funktioniert das eRezept

Vom Erstellen in der Praxis bis zum Einlösen in der Apotheke

  1. Die Ärztin erstellt das eRezept in ihrer Praxissoftware. Im Rahmen der (digitalen) Sprechstunde verschreibt die Ärztin ein Medikament in der Praxissoftware und signiert es elektronisch mithilfe des Heilberufsausweises (eHBA). Gleichzeitig wird ein Datamatrix-Code als ein Bestandteil des Zugangs zu den Rezeptdaten generiert.
  2. Der Patient erhält sein eRezept. Die Informationen des signierten eRezepts sind in der Telematikinfrastruktur verschlüsselt und können von berechtigten Apotheken mittels der elektronischen Gesundheitskarte, der eRezept-App der gematik, einer speziellen App mittels CardLink-Verfahren oder über den Scan des Datamatrix-Codes auf dem Papierausdruck vom eRezept-Fachdienst in der TI abgerufen werden.
  3. Der Patient weist das eRezept einer Apotheke zu. Der Patient kann über seine eRezept-App der gematik die Verfügbarkeit der Medikation bei Apotheken digital anfragen. Als Voraussetzung gilt, dass die Apotheke an die TI angeschlossen ist. Die verbindliche Bestellung erfolgt durch Zuweisung des Datamatrix-Codes an die Apotheke vor Ort oder an eine Versandapotheke. Mittels des E-Health-CardLink-Verfahrens ist die Einlösung des eRezepts auch über zugelassene Apotheken-Apps möglich. Als analoge Alternative kann der Patient auch den Papierausdruck in die Apotheke seiner Wahl vorlegen und dort einscannen lassen. Auch die Einlösung per eGK in der Apotheke ist möglich. Das eRezept ist dabei nicht auf der eGK gespeichert. Sie dient zur Identifikation des Patienten für den Abruf der Rezeptdaten in der Telematikinfrastruktur.
  4. Die Apotheke löst das eRezept ein. Apothekerinnen und Apotheker können in ihrem Warenwirtschaftssystem die Rezeptdaten aus der Telematikinfrastruktur einsehen und weiterverarbeiten. Anschließend erfolgt die Abgabe des Medikaments. Der Patient kann die Medikamente in der Apotheke vor Ort abholen oder sich diese per Post oder Botenlieferung zustellen lassen.

Der Datamatrix-Code

Das Einlösen des eRezepts über den Datamatrix-Code oder Rezept-Code ist per Smartphone mit der eRezept-App der gematik möglich. Über den Scan des Codes wird der Zugang zur Verordnung im eRezept-Fachdienst in der TI hergestellt. Der Rezept-Code kann weiterhin auch in der Arztpraxis auf weißem Papier ausgedruckt werden (Stylesheet).

Die Vorgaben des Papierausdrucks sind dabei durch die KBV festgelegt. Nachfolgende Grafik zeigt ein Musterformular:

Quelle: KBV, Musterformular Stand 29.04.2021

Der Papierausdruck stellt keine allein gültige Verordnung dar – er dient lediglich als (analoge) Alternative für die Apotheke, um auf das eRezept innerhalb der TI zugreifen zu können. Daher ist keine Unterschrift des Arztes notwendig, der Papierausdruck muss außerdem nicht alle vollständigen Angaben des Personalienfeldes oder der elektronischen Verordnung beinhalten. Die rechtsgültige Verordnung ist elektronisch vom Arzt signiert und liegt in der Telematikinfrastrukur.
 
Der Papierausdruck kann auf DIN-A5 oder DIN-A4-Papier erfolgen, wobei der Ausdruck immer die Maße des DIN-A5-Formates behält. Dabei können bis zu drei einzelne Rezept-Codes abgebildet werden. Zusätzlich wird ein etwas größerer Sammeltoken abgedruckt, der die Inhalte aller Rezept-Codes zusammenfasst, die auf dem eRezept enthalten sind. Das soll die Einlösung der eRezepte in der Apotheke erleichtern.

Unten rechts auf dem Papierausdruck findet der Patient zudem nützliche Zusatzinformationen zum Thema eRezept und der dazugehörigen App. Auf der Seite www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de bekommt der Patient speziell auf ihn zugeschnittene Informationen rund um das eRezept, z.B. Antworten zu den häufigsten Fragen, den Hinweis auf eine Supporthotline oder Verlinkungen auf die jeweiligen Appstores, in denen die eRezept-App verfügbar ist. Mit Verweis auf diese Informationsmaterialien kann der Aufklärungsaufwand zum eRezept in der Arztpraxis reduziert werden.

Das bietet das eRezept seinen Anwendern

Die digitale Verordnung, Signatur und Rezeptübermittlung erfolgt papierlos direkt in der Praxissoftware. Dies vermeidet unnötige Wege innerhalb der Praxis und entlastet das gesamte Praxisteam.

Das eRezept komplettiert die digitale Sprechstunde per Telefon oder Video. Auch Folgerezepte können ohne physischen Arztbesuch ausgestellt werden. Das ermöglicht neue Behandlungsabläufe, zum Beispiel in der telemedizinischen Versorgung.

Durch die Übernahme der Verordnungsinformationen in den elektronischen Medikationsplan (eMP) erfolgt eine lückenlose Medikamentendokumentation und Wechselwirkungen können schneller erkannt werden.

Rezeptdaten werden sicher verschlüsselt im eRezept-Fachdienst innerhalb der Telematikinfrastruktur gespeichert. Sie sind entweder über einen Datamatrix-Code zugänglich und können nur innerhalb der eRezept-App der gematik und durch autorisierte Apotheken eingesehen werden, oder sie werden mit dem Einlesen der eGK in der Apotheke sicher abgerufen. 

Mit der eRezept-App kann die Verfügbarkeit der Medikamente durch den Patienten digital bei Apotheken angefragt werden. Die Abholung erfolgt wie gewohnt vor Ort oder zeitsparend per Botendienst oder Versand.

In 4 Schritten zum eRezept

Mit der digitalen Verordnung ändern sich die Arbeitsabläufe im Praxisalltag. Das Video zeigt, wie Praxen sich bestmöglich auf das eRezept vorbereiten können:

Gut zu wissen: Hinweise für Ärzte und MFA

Vorbereitung durch Praxisangestellte
Alle Schritte zur Vorbereitung des eRezepts sowie das Ausdrucken des Datamatrix-Codes können von Praxisangestellten vorgenommen werden. Die qualifizierte elektronische Signatur des eRezepts ist nur durch die Ärztin oder den Arzt möglich.

Signatur
Zur Unterschrift des eRezepts dient die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Alle Ärztinnen und Ärzte, die elektronisch signieren möchten, benötigen einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis. Zur digitalen Signatur muss der eHBA in ein Kartenlesegerät gesteckt und die dazugehörige Signatur-PIN eingegeben werden. Als zeitsparende Lösung kann die Stapel- oder Komfortsignatur angewendet werden.

Über die Stapelsignatur können mehrere vorbereitete eRezepte gesammelt und zu einem beliebigen Zeitpunkt mit einmaliger PIN-Eingabe signiert werden. 

Im Rahmen der Komfortsignatur können mit einmaliger PIN-Eingabe bis zu 250 Signaturen getätigt werden. eRezepte können dann im laufenden Betrieb ohne zusätzliche PIN-Eingabe signiert werden, solange der eHBA im Kartenterminal gesteckt bleibt. 

Erst mit der Signatur wird das eRezept erstellt und an den eRezept-Fachdienst der TI übermittelt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Abruf durch die Apotheke möglich. Damit das eRezept direkt nach der Erstellung zur Verfügung steht, wird die Verwendung der Komfortsignatur empfohlen.

Ändern und Stornieren
Korrekturen an einem ausgestellten eRezept sind nicht möglich, da es sich um einen signierten Datensatz handelt, der nur unverändert rechtswirksam ist (Integritätsschutz). Das eRezept kann allerdings von Ärztinnen und Ärzten gelöscht und ein neues eRezept ausgestellt werden, sofern es noch nicht in einer Apotheke eingelöst worden ist. Hat der Patient bereits die Praxis verlassen, sollte er in diesem Fall zur Abstimmung des weiteren Vorgehens kontaktiert werden.

Varianten zur Ausstellung eines eRezepts in der Praxis
Dies sind die Varianten, wie ein eRezept in der Praxis erstellt werden kann:

Elektronische Gesundheitskarte
Seit Juli 2023 ist die Einlösung des eRezepts mittels eGK in den Apotheken möglich. Für Ärztinnen und Ärzte ändert sich dadurch im Ausstellungsverfahren nichts. Die Patientinnen und Patienten legen in der Apotheke jeweils ihre eGK zum Einlesen vor. Das ist auch ohne vorherige Vorlage der eGK in der Praxis möglich. Die Apotheke kann darüber die Rezeptinformationen aus dem eRezept-Fachdienst der TI abrufen. Falls der Abruf über die eGK in der Apotheke aus technischen Gründen noch nicht möglich ist, kann die Einlösung weiterhin über den Papierausdruck erfolgen. 

eRezept-App
Zum Empfang des Rezeptcodes in der eRezept-App ist seitens der Versicherten ein NFC-fähiges Smartphone sowie die Autorisierung per NFC-fähiger elektronischen Gesundheitskarte mit zugehöriger PIN notwendig. Da bisher nur ein geringer Teil der gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten eine entsprechende eGK mit PIN von ihren Krankenkassen erhalten hat, ist davon auszugehen, dass es – zumindest für eine Übergangszeit – weiterhin sinnvoll ist, den Papierausruck (Stylesheet) zu verwenden. 

E-Health-CardLink-Verfahren
Die Einlösung des eRezepts ist auch über eine App von stationären und Versand-Apotheken möglich. Hierbei wird das E-Health-CardLink-Verfahren zur Identifizierung des Versichtern genutzt. Das funktioniert, indem bei geöffneter App zur Berechtigung für das eRezept die elektronische Gesundheitskarte (NFC-fähig) an das Smartphone (ebenfalls NFC-fähig) gehalten wird. Durch die Verbindung ist die Zuordnung des eRezepts zum Versichtern und die Ansicht in der App möglich.

Papierausdruck
Der Papierausdruck des Datamatrix-Codes zum eRezept ist weiterhin möglich, zum Beispiel, wenn der Patient die eRezept-App nicht nutzt oder weil eine Apotheke das eRezept noch nicht über die eGK einlösen kann. Mit dem Papierausdruck ist in der Übergangszeit sichergestellt, dass der Datamatrixcode in der Apotheke ausgelesen werden kann. Da der Ausdruck kein rechtsgültiges Dokument ist, ist keine Unterschrift der Ärztin oder des Arztes notwendig. Der Ausdruck ermöglicht dem Apotheker den Zugriff auf das eRezept. Für den Ausdruck des Datamatrix-Codes¬ ist ein Drucker mit einer Auflösung von mindestens 300 DPI notwendig. Aktuelle Laser- oder Tintenstrahldrucker erfüllen diese Vorgabe in der Regel. Der Papierausdruck kann bei Bedarf durch das Praxisteam erneut ausgedruckt werden, z.B. bei Verlust durch den Patienten.

Muster 16
Das papiergebundene Rezeptformular Muster 16 bleibt gültig und ist von den Praxen weiterhin vorzuhalten. Das eRezept ist zunächst nur für die Verordnung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der GKV verpflichtend. Für die Verordnung von Verbandmitteln, Hilfsmittel, patientenbezogenen Sprechstundenbedarf sowie bei einem Ersatzverfahren ohne Versichertennummer ist weiterhin das Muster 16 Formular zu verwenden. 

Um ein eRezept auszustellen, ist eine Verbindung zur Telematikinfrastruktur notwendig. Ist das nicht möglich, etwa bei Haus- oder Heimbesuchen oder bei technischen Störungen, darf auch für apothekenpflichtige Arzneimittel, die zulasten der GKV abgerechnet werden, weiterhin das Muster 16 verwendet werden.

Technische Voraussetzungen in der Arztpraxis

Die Rezeptinformationen werden über die TI verschlüsselt aus der Praxis übermittelt und im eRezept-Fachdienst der Telematikinfrastruktur gespeichert.

Für die Nutzung des eRezepts in der Praxis sind folgende Komponenten erforderlich:

  • Zur Erstellung und Versand des eRezepts
  • Bei Praxissoftware-Hersteller erhältlich
  • Der TI-Anschluss stellt den Zugang zur Telematikinfrastruktur her und sollte immer auf dem aktuellen Stand sein. 
  • TI as a Service bietet eine dauerhafte Aktualität des TI-Anschlusses: Der Service-Anbieter wählt die TI-Anbindungsvariante und sorgt für Einrichtung, Support und Überwachung des TI-Anschlusses.
  • Der TI-Anschluss stellt den Zugang zur Telematikinfrastruktur her und sollte immer auf dem aktuellen Stand sein. 
  • TI as a Service bietet eine dauerhafte Aktualität des TI-Anschlusses: Der Service-Anbieter wählt die TI-Anbindungsvariante und sorgt für Einrichtung, Support und Überwachung des TI-Anschlusses.
  • Zur Authentifizierung der Praxis gegenüber der TI mittels SMC-B
  • Zum Stecken des eHBA, SMC-B und der eGK des Patienten
  • Wenn mehrere Ärztinnen oder Ärzte die Komfortsignatur aktivieren möchten sind auch mehrere Kartenterminals notwendig, da der eHBA gesteckt bleiben muss, solange die Komfortsignatur aktiv ist.
  • Wird die Komfortsignatur nicht genutzt so ist ein Kartenlesegerät an jedem Arbeitsplatz notwendig, an dem digital signiert werden soll.
  • Für den Papierausdruck des Rezeptcodes
  • Mindestauflösung von 300 DPI
  • Druck auf weißes DIN-A5 oder DIN-A4-Papier (kein Sicherheitspapier)

Fördermöglichkeiten rund um das Thema eRezept

Seit dem 1. Juli 2023 erhalten Arzt- und Psychotherapiepraxen für die Kosten der Ausstattung und des Betriebs der Telematikinfrastruktur einen monatlichen Förderbetrag.

Das Vorliegen der Anwendung eRezept ab 1. Januar 2024 ist Voraussetzung für die Zahlung der vollen monatlichen TI-Pauschale gemäß Finanzierungsvereinbarung

Fort- und Weiterbildungen

Die medatixx-akademie bietet ein breites Schulungsangebot zu Themen aus der Arztpraxis.

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Praxismanagement

Digitalisierung im Gesundheitswesen

In dieser Webschulung live geht es um die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Von gesetzlichen Grundlagen wie DVG und PDSG bis zur Telematikinfrastruktur und ihren Anwendungen erfahren Sie, welche neuen technischen Voraussetzungen und organisatorischen Abläufe erforderlich sind und wie Sie die im Praxisalltag anstehenden Veränderungen erfolgreich managen.

zur Webschulung live

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Praxissoftware medatixx

Tutorials zum eRezept

In den medatixx-akademie-Clips sehen Sie, wie Sie Kassenrezepte als eRezept für Ihre gesetzlich versicherten Patienten ausstellen, elektronisch signieren und versenden können. Zudem erfahren Sie, wie Sie eRezepte gebündelt per Stapelsignatur unterzeichnen und versenden können bzw. wie Sie die Komfortsignatur in Ihrer Praxissoftware aktivieren und anwenden können.

zu den Tutorials

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Praxismanagement

Studi-Programm IT-Management

Die Komplexität der IT-Infrastruktur in Arztpraxen nimmt - nicht zuletzt durch die Telematikinfrastruktur, die EU-Datenschutzgrundverordnung und die neue IT-Sicherheitsrichtilinie der KBV zu. Das Studi-Programm IT-Management vermittelt Kenntnisse, um die Herausforderungen rund um IT-Sicherheit zu erkennen und bietet wichtiges Know-how, um den digitalen Arbeitsalltag so sicher wie möglich zu gestalten.

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So macht es medatixx

Die Praxissoftwarelösungen von medatixx sind bereits seit Längerem eRezeptready. Mit dem TI as a Service-Angebot von medatixx und ihrer Tochterfirma I-Motion ist der TI-Anschluss mit allen erforderlichen Anwendungen wie dem eRezept, immer aktuell verfügbar. Mehr dazu unter ti.medatixx.de.