Mit dem eRezept werden Verordnungen in elektronischer statt in Papierform ausgestellt. Dabei wird der gesamte Prozess von der Rezeptausstellung in der Arztpraxis bis hin zur Einlösung in der Apotheke digitalisiert. Die bundesweit verpflichtende Nutzung des eRezepts für apothekenpflichtige Arzneimittel bei gesetzlich Versicherten zum 01.01.2022 wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorrübergehend ausgesetzt.
Künftig verordnen Ärztinnen und Ärzte komplett digital: Nach dem Ausstellen der elektronischen Verordnung wird das eRezept sicher in der Telematikinfrastruktur verschlüsselt und abgelegt. Der Patient erhält direkt im Anschluss in seiner eRezept-App einen Datamatrix-Code oder „Rezept-Code“, der den Zugang zu diesem eRezept in der TI ermöglicht. Alternativ kann der Rezept-Code auf Wunsch des Patienten auch in der Arztpraxis ausgedruckt werden.
Die Vorgaben des Papierausdrucks sind dabei durch die KBV festgelegt. Nachfolgende Grafik zeigt ein Musterformular:
Quelle: KBV, Musterformular Stand 29.04.2021
Der Papierausdruck stellt dabei keine allein gültige Verordnung dar – er dient lediglich als (analoge) Alternative für die Apotheke, um auf das eRezept innerhalb der TI zugreifen zu können. Daher ist keine Unterschrift des Arztes notwendig, der Papierausdruck muss außerdem nicht alle vollständigen Angaben des Personalienfeldes oder der elektronischen Verordnung beinhalten. Die rechtsgültige Verordnung ist elektronisch vom Arzt signiert und liegt in der Telematikinfrastrukur.
Der Papierausdruck kann auf DIN-A5 oder DIN-A4-Papier erfolgen, wobei der Ausdruck immer die Maße des DIN-A5-Formates behält. Dabei können bis zu drei einzelne Rezept-Codes abgebildet werden. Zusätzlich wird ein etwas größerer Sammeltoken abgedruckt, der die Inhalte aller Rezept-Codes zusammenfasst, die auf dem eRezept enthalten sind. Das soll die Einlösung der eRezepte in der Apotheke erleichtern.
Unten rechts auf dem Papierausdruck findet der Patient zudem nützliche Zusatzinformationen zum Thema eRezept und der dazugehörigen App. Auf der Seite www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de bekommt der Patient speziell auf ihn zugeschnittene Informationen rund um das eRezept, z.B. Antworten zu den häufigsten Fragen, den Hinweis auf eine Supporthotline oder Verlinkungen auf die jeweiligen Appstores, in denen die eRezept-App verfügbar ist. Mit Verweis auf diese Informationsmaterialien kann der Aufklärungsaufwand zum eRezept in der Arztpraxis reduziert werden.
Der Arzt erstellt das eRezept in seiner Praxissoftware. Im Rahmen der (digitalen) Sprechstunde verschreibt der Arzt ein Medikament in der Praxissoftware und signiert es elektronisch mithilfe des Heilberufsausweises (eHBA). Gleichzeitig wird ein Datamatrix-Code als ein Bestandteil des Zugangs zu den Rezeptdaten generiert.
Patient erhält mit dem Datamatrix-Code Zugang zum eRezept. Die Informationen des signierten eRezepts sind in der Telematikinfrastruktur verschlüsselt und können vom Patienten selbst und berechtigten Apotheken mittels eines Datamatrix-Codes abgerufen werden. Der Patient entscheidet, ob er diesen Datamatrix-Code in seiner eRezept-App oder als Papierausdruck vom Arzt erhalten möchte.
Der Patient weist das eRezept einer Apotheke zu. Der Patient kann über seine eRezept-App die Verfügbarkeit der Medikation bei Apotheken digital anfragen. Als Voraussetzung gilt, dass die Apotheke an die TI angeschlossen ist. Die verbindliche Bestellung erfolgt durch Zuweisung des Datamatrix-Codes an die Apotheke vor Ort oder an eine Versandapotheke. Als analoge Alternative kann der Patient auch den Papierausdruck in die Apotheke seiner Wahl tragen und dort einscannen lassen.
Der Apotheker löst das eRezept ein. Der Apotheker kann in seinem Warenwirtschaftssystem die Rezeptdaten aus der Telematikinfrastruktur einsehen und weiterverarbeiten. Anschließend erfolgt die Abgabe des Medikaments. Der Patient kann die Medikamente in der Apotheke vor Ort abholen oder sich diese per Post oder Botenlieferung zustellen lassen.
Die digitale Verordnung, Signatur und Rezeptübermittlung erfolgt papierlos direkt in der Praxissoftware. Dies vermeidet unnötige Wege innerhalb der Praxis und entlastet das gesamte Praxisteam.
Das eRezept komplettiert die digitale Sprechstunde per Telefon oder Video. Auch Folgerezepte können ohne physischen Arztbesuch ausgestellt werden. Das schützt sowohl das Praxisteam als auch die Patienten.
Durch die Übernahme der Verordnungsinformationen in den elektronischen Medikationsplan (eMP) erfolgt eine lückenlose Medikamentendokumentation und Wechselwirkungen können schneller erkannt werden.
Rezeptdaten sind über einen Datamatrix-Code zugänglich und können nur innerhalb einer App oder durch autorisierte Apotheken eingesehen werden.
Mit der eRezept-App kann die Verfügbarkeit der Medikamente durch den Patienten digital bei Apotheken angefragt werden. Die Abholung erfolgt wie gewohnt vor Ort oder zeitsparend per Botendienst oder Versand.
Vorbereitung durch Praxisangestellte
Alle Schritte zur Vorbereitung des eRezepts sowie das Ausdrucken des Datamatrix-Codes können von Praxisangestellten vorgenommen werden. Die qualifizierte elektronische Signatur des eRezepts ist nur durch die Ärztin oder den Arzt möglich.
Signatur
Zur Unterschrift des eRezepts dient die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Alle Ärztinnen und Ärzte, die elektronisch signieren möchten, benötigen einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis. Zur digitalen Signatur muss der eHBA in ein Kartenlesegerät gesteckt und die dazugehörige Signatur-PIN eingegeben werden. Als zeitsparende Lösung kann die Stapel- oder Komfortsignatur angewendet werden.
Über die Stapelsignatur können mehrere vorbereitete eRezepte mit einmaliger PIN-Eingabe signiert werden. Hierfür wird ein Update des Konnektors auf den E-Health-Konnektor (PTV3) benötigt.
Im Rahmen der Komfortsignatur können mit einmaliger PIN-Eingabe bis zu 250 Signaturen getätigt werden. eRezepte können dann im laufenden Betrieb ohne zusätzliche PIN-Eingabe signiert werden, solange der eHBA im Kartenterminal gesteckt bleibt. Hierfür wird ein Update des Konnektors auf den ePA-Konnektor (PTV4+) benötigt.
Ändern und Stornieren
Korrekturen an einem ausgestellten eRezept sind nicht möglich, da es sich um einen signierten Datensatz handelt, der nur unverändert rechtswirksam ist (Integritätsschutz). Das eRezept kann allerdings von Ärztinnen und Ärzten gelöscht und ein neues eRezept ausgestellt werden, sofern es noch nicht in einer Apotheke eingelöst worden ist. Hat der Patient bereits die Praxis verlassen, sollte er in diesem Fall zur Abstimmung des weiteren Vorgehens kontaktiert werden.
Papierausdruck
Ein Papierausdruck des Datamatrix-Codes zum eRezept ist ausschließlich auf Wunsch des Patienten erforderlich. Da der Ausdruck kein rechtsgültiges Dokument ist, ist keine Unterschrift der Ärztin oder des Arztes notwendig. Der Ausdruck ermöglicht dem Apotheker den Zugriff auf das eRezept. Für den Ausdruck des Datamatrix-Code ist ein Drucker mit einer Auflösung von mindestens 300 DPI notwendig. Aktuelle Laser- oder Tintenstrahldrucker erfüllen diese Vorgabe in der Regel. Der Papierausdruck kann bei Bedarf durch das Praxisteam erneut ausgedruckt werden, z.B. bei Verlust durch den Patienten.
Zum Empfang des Rezeptcodes in der eRezept-App ist seitens der Versicherten ein NFC-fähiges Smartphone sowie die dortige Autorisierung per NFC-fähiger elektronischen Gesundheitskarte mit zugehöriger PIN notwendig. Da bisher nur ein geringer Teil der gesetzlich Versicherten Patientinnen und Patienten eine entsprechende eGK von ihren Krankenkassen erhalten haben ist bei Einführung des eRezepts davon auszugehen, dass ein Großteil der Versicherten einen Papierausdruck benötigt. Auch in Zukunft wird der Papierausdruck weiterhin erforderlich sein, insbesondere bei Versicherten ohne Smartphone.
Muster 16
Das papiergebundene Rezeptformular Muster 16 bleibt gültig und ist von den Praxen weiterhin vorzuhalten. Das eRezept ist zunächst nur für die Verordnung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der GKV verpflichtend. Für die Verordnung von Verbandmitteln, Hilfsmittel, patientenbezogenen Sprechstundenbedarf sowie bei einem Ersatzverfahren ohne Versichertennummer ist weiterhin das Muster 16 Formular zu verwenden.
Um ein eRezept auszustellen, ist eine Verbindung zur Telematikinfrastruktur notwendig. Ist das nicht möglich, etwa bei Haus- oder Heimbesuchen oder bei technischen Störungen, darf auch für apothekenpflichtige Arzneimittel, die zulasten der GKV abgerechnet werden, weiterhin das Muster 16 verwendet werden.
Zusammenfassung: Varianten zur Ausstellung eines Rezeptes in der Praxis
Mit der Einführung des eRezepts wird das Muster 16 also nicht gänzlich obsolet. Vielmehr existieren zunächst drei verschiedene Varianten, wie ein Rezept künftig in der Praxis ausgestellt werden kann:
Viele der für das eRezept notwendigen Komponenten sind in Praxen bereits aufgrund anderer TI-Anwendungen vorhanden. Die Technikkosten werden daher in Teilen über deren TI-Pauschalen abgedeckt:
Integrationspauschale
Konnektor-Updatepauschale
E-Health-Konnektor (PTV3)
ePA-Konnektor (PTV4)
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Laufende Betriebskosten
In dieser Webschulung live geht es um die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Von gesetzlichen Grundlagen wie DVG und PDSG bis zur Telematikinfrastruktur und ihren Anwendungen erfahren Sie, welche neuen technischen Voraussetzungen und organisatorischen Abläufe erforderlich sind und wie Sie die im Praxisalltag anstehenden Veränderungen erfolgreich managen.
In den medatixx-akademie-Clips sehen Sie, wie Sie Kassenrezepte als eRezept für Ihre gesetzlich versicherten Patienten ausstellen, elektronisch signieren und versenden können. Zudem erfahren Sie, wie Sie eRezepte gebündelt per Stapelsignatur unterzeichnen und versenden können bzw. wie Sie die Komfortsignatur in Ihrer Praxissoftware aktivieren und anwenden können.
Die Komplexität der IT-Infrastruktur in Arztpraxen nimmt - nicht zuletzt durch die Telematikinfrastruktur, die EU-Datenschutzgrundverordnung und die neue IT-Sicherheitsrichtilinie der KBV zu. Das Studi-Programm IT-Management vermittelt Kenntnisse, um die Herausforderungen rund um IT-Sicherheit zu erkennen und bietet wichtiges Know-how, um den digitalen Arbeitsalltag so sicher wie möglich zu gestalten.
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