Mit dem eRezept werden Verordnungen in elektronischer statt in Papierform übermittelt. Dabei wird der gesamte Prozess von der Rezeptausstellung in der Arztpraxis bis hin zur Einlösung in der Apotheke digitalisiert. Die Einlösung des eRezepts ist über die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die eRezept-App der gematik oder mittels Papierausdruck des Rezept-Codes (Stylesheet) möglich. Mit dem E-Health-CardLink-Verfahren steht ein weiterer Einlöseweg zur Verfügung.
Das Einlösen des eRezepts über den Datamatrix-Code oder Rezept-Code ist per Smartphone mit der eRezept-App der gematik möglich. Über den Scan des Codes wird der Zugang zur Verordnung im eRezept-Fachdienst in der TI hergestellt. Der Rezept-Code kann weiterhin auch in der Arztpraxis auf weißem Papier ausgedruckt werden (Stylesheet).
Die Vorgaben des Papierausdrucks sind dabei durch die KBV festgelegt. Nachfolgende Grafik zeigt ein Musterformular:
Quelle: KBV, Musterformular Stand 29.04.2021
Der Papierausdruck stellt keine allein gültige Verordnung dar – er dient lediglich als (analoge) Alternative für die Apotheke, um auf das eRezept innerhalb der TI zugreifen zu können. Daher ist keine Unterschrift des Arztes notwendig, der Papierausdruck muss außerdem nicht alle vollständigen Angaben des Personalienfeldes oder der elektronischen Verordnung beinhalten. Die rechtsgültige Verordnung ist elektronisch vom Arzt signiert und liegt in der Telematikinfrastrukur.
Der Papierausdruck kann auf DIN-A5 oder DIN-A4-Papier erfolgen, wobei der Ausdruck immer die Maße des DIN-A5-Formates behält. Dabei können bis zu drei einzelne Rezept-Codes abgebildet werden. Zusätzlich wird ein etwas größerer Sammeltoken abgedruckt, der die Inhalte aller Rezept-Codes zusammenfasst, die auf dem eRezept enthalten sind. Das soll die Einlösung der eRezepte in der Apotheke erleichtern.
Unten rechts auf dem Papierausdruck findet der Patient zudem nützliche Zusatzinformationen zum Thema eRezept und der dazugehörigen App. Auf der Seite www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de bekommt der Patient speziell auf ihn zugeschnittene Informationen rund um das eRezept, z.B. Antworten zu den häufigsten Fragen, den Hinweis auf eine Supporthotline oder Verlinkungen auf die jeweiligen Appstores, in denen die eRezept-App verfügbar ist. Mit Verweis auf diese Informationsmaterialien kann der Aufklärungsaufwand zum eRezept in der Arztpraxis reduziert werden.
Die digitale Verordnung, Signatur und Rezeptübermittlung erfolgt papierlos direkt in der Praxissoftware. Dies vermeidet unnötige Wege innerhalb der Praxis und entlastet das gesamte Praxisteam.
Das eRezept komplettiert die digitale Sprechstunde per Telefon oder Video. Auch Folgerezepte können ohne physischen Arztbesuch ausgestellt werden. Das ermöglicht neue Behandlungsabläufe, zum Beispiel in der telemedizinischen Versorgung.
Durch die Übernahme der Verordnungsinformationen in den elektronischen Medikationsplan (eMP) erfolgt eine lückenlose Medikamentendokumentation und Wechselwirkungen können schneller erkannt werden.
Rezeptdaten werden sicher verschlüsselt im eRezept-Fachdienst innerhalb der Telematikinfrastruktur gespeichert. Sie sind entweder über einen Datamatrix-Code zugänglich und können nur innerhalb der eRezept-App der gematik und durch autorisierte Apotheken eingesehen werden, oder sie werden mit dem Einlesen der eGK in der Apotheke sicher abgerufen.
Mit der eRezept-App kann die Verfügbarkeit der Medikamente durch den Patienten digital bei Apotheken angefragt werden. Die Abholung erfolgt wie gewohnt vor Ort oder zeitsparend per Botendienst oder Versand.
Vorbereitung durch Praxisangestellte
Alle Schritte zur Vorbereitung des eRezepts sowie das Ausdrucken des Datamatrix-Codes können von Praxisangestellten vorgenommen werden. Die qualifizierte elektronische Signatur des eRezepts ist nur durch die Ärztin oder den Arzt möglich.
Signatur
Zur Unterschrift des eRezepts dient die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Alle Ärztinnen und Ärzte, die elektronisch signieren möchten, benötigen einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis. Zur digitalen Signatur muss der eHBA in ein Kartenlesegerät gesteckt und die dazugehörige Signatur-PIN eingegeben werden. Als zeitsparende Lösung kann die Stapel- oder Komfortsignatur angewendet werden.
Über die Stapelsignatur können mehrere vorbereitete eRezepte gesammelt und zu einem beliebigen Zeitpunkt mit einmaliger PIN-Eingabe signiert werden.
Im Rahmen der Komfortsignatur können mit einmaliger PIN-Eingabe bis zu 250 Signaturen getätigt werden. eRezepte können dann im laufenden Betrieb ohne zusätzliche PIN-Eingabe signiert werden, solange der eHBA im Kartenterminal gesteckt bleibt.
Erst mit der Signatur wird das eRezept erstellt und an den eRezept-Fachdienst der TI übermittelt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Abruf durch die Apotheke möglich. Damit das eRezept direkt nach der Erstellung zur Verfügung steht, wird die Verwendung der Komfortsignatur empfohlen.
Ändern und Stornieren
Korrekturen an einem ausgestellten eRezept sind nicht möglich, da es sich um einen signierten Datensatz handelt, der nur unverändert rechtswirksam ist (Integritätsschutz). Das eRezept kann allerdings von Ärztinnen und Ärzten gelöscht und ein neues eRezept ausgestellt werden, sofern es noch nicht in einer Apotheke eingelöst worden ist. Hat der Patient bereits die Praxis verlassen, sollte er in diesem Fall zur Abstimmung des weiteren Vorgehens kontaktiert werden.
Varianten zur Ausstellung eines eRezepts in der Praxis
Dies sind die Varianten, wie ein eRezept in der Praxis erstellt werden kann:
Elektronische Gesundheitskarte
Seit Juli 2023 ist die Einlösung des eRezepts mittels eGK in den Apotheken möglich. Für Ärztinnen und Ärzte ändert sich dadurch im Ausstellungsverfahren nichts. Die Patientinnen und Patienten legen in der Apotheke jeweils ihre eGK zum Einlesen vor. Das ist auch ohne vorherige Vorlage der eGK in der Praxis möglich. Die Apotheke kann darüber die Rezeptinformationen aus dem eRezept-Fachdienst der TI abrufen. Falls der Abruf über die eGK in der Apotheke aus technischen Gründen noch nicht möglich ist, kann die Einlösung weiterhin über den Papierausdruck erfolgen.
eRezept-App
Zum Empfang des Rezeptcodes in der eRezept-App ist seitens der Versicherten ein NFC-fähiges Smartphone sowie die Autorisierung per NFC-fähiger elektronischen Gesundheitskarte mit zugehöriger PIN notwendig. Da bisher nur ein geringer Teil der gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten eine entsprechende eGK mit PIN von ihren Krankenkassen erhalten hat, ist davon auszugehen, dass es – zumindest für eine Übergangszeit – weiterhin sinnvoll ist, den Papierausruck (Stylesheet) zu verwenden.
E-Health-CardLink-Verfahren
Die Einlösung des eRezepts ist auch über eine App von stationären und Versand-Apotheken möglich. Hierbei wird das E-Health-CardLink-Verfahren zur Identifizierung des Versichtern genutzt. Das funktioniert, indem bei geöffneter App zur Berechtigung für das eRezept die elektronische Gesundheitskarte (NFC-fähig) an das Smartphone (ebenfalls NFC-fähig) gehalten wird. Durch die Verbindung ist die Zuordnung des eRezepts zum Versichtern und die Ansicht in der App möglich.
Papierausdruck
Der Papierausdruck des Datamatrix-Codes zum eRezept ist weiterhin möglich, zum Beispiel, wenn der Patient die eRezept-App nicht nutzt oder weil eine Apotheke das eRezept noch nicht über die eGK einlösen kann. Mit dem Papierausdruck ist in der Übergangszeit sichergestellt, dass der Datamatrixcode in der Apotheke ausgelesen werden kann. Da der Ausdruck kein rechtsgültiges Dokument ist, ist keine Unterschrift der Ärztin oder des Arztes notwendig. Der Ausdruck ermöglicht dem Apotheker den Zugriff auf das eRezept. Für den Ausdruck des Datamatrix-Codes¬ ist ein Drucker mit einer Auflösung von mindestens 300 DPI notwendig. Aktuelle Laser- oder Tintenstrahldrucker erfüllen diese Vorgabe in der Regel. Der Papierausdruck kann bei Bedarf durch das Praxisteam erneut ausgedruckt werden, z.B. bei Verlust durch den Patienten.
Muster 16
Das papiergebundene Rezeptformular Muster 16 bleibt gültig und ist von den Praxen weiterhin vorzuhalten. Das eRezept ist zunächst nur für die Verordnung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der GKV verpflichtend. Für die Verordnung von Verbandmitteln, Hilfsmittel, patientenbezogenen Sprechstundenbedarf sowie bei einem Ersatzverfahren ohne Versichertennummer ist weiterhin das Muster 16 Formular zu verwenden.
Um ein eRezept auszustellen, ist eine Verbindung zur Telematikinfrastruktur notwendig. Ist das nicht möglich, etwa bei Haus- oder Heimbesuchen oder bei technischen Störungen, darf auch für apothekenpflichtige Arzneimittel, die zulasten der GKV abgerechnet werden, weiterhin das Muster 16 verwendet werden.
Seit dem 1. Juli 2023 erhalten Arzt- und Psychotherapiepraxen für die Kosten der Ausstattung und des Betriebs der Telematikinfrastruktur einen monatlichen Förderbetrag.
Das Vorliegen der Anwendung eRezept ab 1. Januar 2024 ist Voraussetzung für die Zahlung der vollen monatlichen TI-Pauschale gemäß Finanzierungsvereinbarung.
In dieser Webschulung live geht es um die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Von gesetzlichen Grundlagen wie DVG und PDSG bis zur Telematikinfrastruktur und ihren Anwendungen erfahren Sie, welche neuen technischen Voraussetzungen und organisatorischen Abläufe erforderlich sind und wie Sie die im Praxisalltag anstehenden Veränderungen erfolgreich managen.
In den medatixx-akademie-Clips sehen Sie, wie Sie Kassenrezepte als eRezept für Ihre gesetzlich versicherten Patienten ausstellen, elektronisch signieren und versenden können. Zudem erfahren Sie, wie Sie eRezepte gebündelt per Stapelsignatur unterzeichnen und versenden können bzw. wie Sie die Komfortsignatur in Ihrer Praxissoftware aktivieren und anwenden können.
Die Komplexität der IT-Infrastruktur in Arztpraxen nimmt - nicht zuletzt durch die Telematikinfrastruktur, die EU-Datenschutzgrundverordnung und die neue IT-Sicherheitsrichtilinie der KBV zu. Das Studi-Programm IT-Management vermittelt Kenntnisse, um die Herausforderungen rund um IT-Sicherheit zu erkennen und bietet wichtiges Know-how, um den digitalen Arbeitsalltag so sicher wie möglich zu gestalten.
Die Praxissoftwarelösungen von medatixx sind bereits seit Längerem eRezeptready. Mit dem TI as a Service-Angebot von medatixx und ihrer Tochterfirma I-Motion ist der TI-Anschluss mit allen erforderlichen Anwendungen wie dem eRezept, immer aktuell verfügbar. Mehr dazu unter ti.medatixx.de.