Der eArztbrief

Medizinische Informationen schnell und sicher übermitteln

Der eArztbrief ist die schnelle und sichere Alternative zum Versand per Post, Fax oder direkt über den Patienten: Medizinische Daten werden ohne Zeitverzug auf elektronischem Weg zwischen allen an der Versorgung beteiligten Akteuren ausgetauscht. Strukturiert, datenschutzkonform und einfach in der Handhabung.

Auf einen Blick

  • Mit dem eArztbrief können Arztbriefe schon seit Längerem schnell und digital zwischen an der Versorgung beteiligten Leistungserbringern ausgetauscht werden.
  • Der eArztbrief wird in der Praxissoftware erstellt und von dort versandt.
  • Nach Empfang kann er direkt in die eigene Praxissoftware übernommen werden – unabhängig davon, welche Praxissoftware der Absender nutzt.
  • Der Versand erfolgt verschlüsselt über KIM und eine Ablage in der elektronischen Patientenakte ist möglich.
  • Das Vorliegen der Anwendung eArztbrief in der aktuellen Version ist ab 1. März 2024 Voraussetzung für die Zahlung der vollen monatlichen TI-Pauschale gemäß Finanzierungsvereinbarung

Schnell und sicher elektronisch übermitteln

Der eArztbrief wird – wie der herkömmliche Arztbrief auch – in der Praxissoftware erstellt. Per Mausklick kann er mit relevanten medizinischen Informationen wie Diagnosen, Medikation und Bilddateien befüllt werden.

Anschließend wird der elektronische Arztbrief mit dem eHBA des Arztes oder Psychotherapeuten signiert und über den sicheren Datenübertragungsweg KIM verschlüsselt an den weiterbehandelnden Arzt oder Psychotherapeuten übermittelt. Die Empfängeradresse wird dabei dem zentralen KIM-Adressbuch entnommen.

In der empfangenden Praxis wird der eArztbrief wieder entschlüsselt und direkt als PDF-A-Dokument in die Praxissoftware importiert. Dort kann der eArztbrief schnell und einfach der jeweiligen Patientenkartei zugeordnet werden.

Das macht den eArztbrief so sicher

Der Versand des eArztbriefs erfolgt verschlüsselt via KIM.
Damit ist eine geschützte und sichere Übermittlung garantiert.

Über das zentrale KIM-Adressbuch ist sichergestellt, dass nur diejenige Einrichtung den eArztbrief zugestellt bekommt, für die er auch vorgesehen ist. Ein unbeabsichtigter Versand an Dritte ist ausgeschlossen.

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) ist eine eindeutige Identifikation des Senders innerhalb der TI gewährleistet und der eArztbrief erhält eine rechtssichere Signatur.

Bei Versand erfolgt eine revisionssichere Archivierung des eArztbriefs. Er wird als PDF-Datei in der eigenen Praxissoftware hinterlegt.

Das bietet der eArztbrief

  • Erstellen und Versand des eArztbriefs bequem aus der Praxissoftware heraus
  • Empfang des eArztbriefs mit der Möglichkeit, ihn direkt als PDF-A-Dokument in die Praxissoftware zu übertragen – unabhängig davon, welche Praxissoftware verwendet wird
  • Sichere Datenübertragung über KIM
  • Vollständige Erfassung und effiziente Weiterverarbeitung aller zentralen medizinischen Informationen ohne Medienbrüche
  • Ablage in die ePA auf Verlangen des Patienten leicht und einfach möglich
  • Schlankere Prozesse in der Praxis ohne aufwändiges Ausdrucken, Kuvertieren und Wiedereinscannen; dadurch reduzierte laufende Kosten
  • Bessere Kommunikation und Zusammenarbeit durch schnellen und sektorenübergreifenden Austausch von Informationen
  • Rechts- und Revisionssicherheit dank qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
  • Höhere Vergütung im Vergleich zu einem Versand per Fax oder per Post

So wird der eArztbrief vergütet

Die Vergütung für den Versand und Empfang von Arztbriefen ist seit dem 01. Juli 2020 neu geregelt. Hier die wichtigsten Eckpunkte:

  • Der Versand eines eArztbriefs wird mit 28 Cent (GOP 86900), der Empfang mit 27 Cent (GOP 86901) vergütet. Dabei gilt ein einheitlicher Höchstwert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt.
     
  • Der Versand per Fax wird aktuell mit 5 Cent pro Arztbrief vergütet (GOP 40111). Zudem gilt für den Faxversand ein arztgruppenspezifischer Höchstwert je Quartal und Arzt (gemeinsam mit der GOP 40110.
     
  • Der Versand per Post wird aktuell mit 86 Cent pro Brief vergütet (GOP 40110). Auch hier gilt ein arztgruppenspezifischer Höchstwert je Quartal und Arzt (gemeinsam mit der GOP 40111).

Arztgruppenspezifische Höchstwerte bei der Vergütung des Versands von Arztbriefen per Brief und Fax.

Arztgruppe Höchstwert*
Ermächtigte Ärzte, Institute und Krankenhäuser 24,94 €
Allgemeinmedizin, hausärztliche Internisten und praktische Ärzte 28,38 €
Kinder- und Jugendmedizin 28,38 €
Anästhesiologie 21,50 €
Augenheilkunde 30,96 €
Chirurgie 84,28 €
Gynäkologie 33,54 €
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 49,88 €
Dermatologie 38,70 €
Humangenetik 68,80 €
Innere Medizin  
  ohne Schwerpunkt 145,34 €
  Angiologie 175,44 €
  Endokrinologie 215,00 €
  Gastroenterologie 192,64 €
  Hämatologie/Onkologie 203,82 €
  Kardiologie 226,18 €
  Nephrologie 92,02 €
  Pneumologie 269,18 €
  Rheumatologie 232,20 €
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 16,34 €
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie 17,20 €
Neurologie, Neurochirurgie 109,22 €
Nuklearmedizin 296,70 €
Orthopädie 110,08 €
Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen 79,12 €
Psychiatrie 37,84 €
Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie 104,06 €
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 4,30 €
Psychotherapie 4,30 €
Radiologie 325,94 €
Strahlentherapie 98,04 €
Urologie 103,20 €
Physikalische und Rehabilitative Medizin 54,18 €

 


*Aktuelle Höchstwerte, Stand 01.07.2023.
Quelle: KBV

Technische Voraussetzungen in der Praxis

Für den Einsatz des eArztbriefs werden folgende Komponenten benötigt:

  • Für Erstellung, Export und Import des eArztbriefs aus dem und in die eigene Praxissoftware
  • Beim Praxissoftware-Hersteller erhältlich
  • Zulassung durch die KBV erforderlich
  • Der TI-Anschluss stellt den Zugang zur Telematikinfrastruktur her und sollte immer auf dem aktuellen Stand sein. 
  • TI as a Service bietet eine dauerhafte Aktualität des TI-Anschlusses: Der Service-Anbieter wählt die TI-Anbindungsvariante und sorgt für Einrichtung, Support und Überwachung des TI-Anschlusses.
  • Zur Identifizierung des Inhabers innerhalb der TI
  • Zur Erstellung einer rechtssicheren, elektronischen Signatur (QES)
  • Zur Authentifizierung der Praxis gegenüber der TI mittels SMC-B
  • Zum Stecken des eHBA
  • Zur sicheren Übertragung des eArztbriefs via KIM
  • Zulassung durch die gematik erforderlich

Fördermöglichkeiten rund um das Thema eArztbrief

Seit dem 1. Juli 2023 erhalten Arzt- und Psychotherapiepraxen für die Kosten der Ausstattung und des Betriebs der Telematikinfrastruktur einen monatlichen Förderbetrag.

Das Vorliegen der Anwendung eArztbrief in der aktuellen Version ist ab 1. März 2024 Voraussetzung für die Zahlung der vollen monatlichen TI-Pauschale gemäß Finanzierungsvereinbarung

Fortbildungen der medatixx-akademie

Die medatixx-akademie bietet ein breites Schulungsangebot zu Themen aus der Praxis.

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Praxissoftware

Tutorials zu KIM

Voraussetzung für die Übermittlung des eArztbriefes ist der Dienst "Kommunikation im Medizinwesen" - KIM. Wie Sie den KIM-Fachdienst in Ihrer Praxissoftware einrichten, sehen Sie in den medatixx-akademie-Clips.

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Datenschutz | Datensicherheit

Studi-Programm IT-Management

Die Komplexität der IT-Infrastruktur in Arztpraxen nimmt - nicht zuletzt durch die Telematikinfrastruktur, die EU-Datenschutzgrundverordnung und die neue IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV zu. Das Studi-Programm IT-Management vermittelt Kenntnisse, um die Herausforderungen rund um IT-Sicherheit zu erkennen und bietet wichtiges Know-how, um den digitalen Arbeitsalltag so sicher wie möglich zu gestalten.

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So macht es medatixx

In Kooperation mit ihrem Tochterunternehmen I-Motion bietet medatixx alles aus einer Hand, um den eArztbrief zu nutzen: vom eArztbrief-Modul in der Praxissoftware über den TI-Anschluss bis hin zum benötigten KIM-Postfach. medatixx begleitet ihre Kundinnen und Kunden zuverlässig beim Einstieg in den elektronischen Arztbrief-Versand. Mehr dazu unter earztbrief.medatixx.de.