Der eArztbrief

Medizinische Informationen schnell und sicher übermitteln

Per Post, Fax, E-Mail oder direkt über den Patienten – so werden auch heute noch die meisten Arztbriefe in Deutschland verschickt. Eine schnelle und dabei sichere Alternative bietet der eArztbrief: Medizinische Daten werden ohne Zeitverzug auf elektronischem Weg zwischen allen an der Versorgung beteiligten Akteuren ausgetauscht. Strukturiert, datenschutzkonform und einfach in der Handhabung.

Auf einen Blick

  • Mit dem eArztbrief können Arztbriefe schon seit Längerem schnell und digital zwischen an der Versorgung beteiligten Leistungserbringern ausgetauscht werden.
  • Der eArztbrief wird in der Praxissoftware erstellt und von dort versandt.
  • Nach Empfang kann er direkt in die eigene Praxissoftware übernommen werden – unabhängig davon, welche Praxissoftware der Absender nutzt.
  • Der Versand erfolgt verschlüsselt über KIM und eine Ablage in der elektronischen Patientenakte ist möglich.
  • Seit dem 01. Juli 2020 wird der eArztbrief mit einem neuen Vergütungsmodell zusätzlich gefördert.

Schnell und sicher elektronisch übermitteln

Der eArztbrief wird – wie der herkömmliche Arztbrief auch – in der Praxissoftware erstellt. Per Mausklick kann er mit relevanten medizinischen Informationen wie Diagnosen, Medikation und Bilddateien befüllt werden.

Anschließend wird der elektronische Arztbrief mit dem eHBA des Arztes oder Psychotherapeuten signiert und über den sicheren Datenübertragungsweg KIM verschlüsselt an den weiterbehandelnden Arzt oder Psychotherapeuten übermittelt. Die Empfängeradresse wird dabei dem zentralen KIM-Adressbuch entnommen.

In der empfangenden Praxis wird der eArztbrief wieder entschlüsselt und direkt als PDF-A-Dokument in die Praxissoftware importiert. Dort kann der eArztbrief schnell und einfach der jeweiligen Patientenkartei zugeordnet werden.

Das macht den eArztbrief so sicher

Der Versand des eArztbriefs erfolgt verschlüsselt via KIM.
Damit ist eine geschützte und sichere Übermittlung garantiert.

Über das zentrale KIM-Adressbuch ist sichergestellt, dass nur diejenige Einrichtung den eArztbrief zugestellt bekommt, für die er auch vorgesehen ist. Ein unbeabsichtigter Versand an Dritte ist ausgeschlossen.

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) ist eine eindeutige Identifikation des Senders innerhalb der TI gewährleistet und der eArztbrief erhält eine rechtssichere Signatur.

Bei Versand erfolgt eine revisionssichere Archivierung des eArztbriefs. Er wird als PDF-Datei in der eigenen Praxissoftware hinterlegt.

Das bietet der eArztbrief

  • Erstellen und Versand des eArztbriefs bequem aus der Praxissoftware heraus
  • Empfang des eArztbriefs mit der Möglichkeit, ihn direkt als PDF-A-Dokument in die Praxissoftware zu übertragen – unabhängig davon, welche Praxissoftware verwendet wird
  • Sichere Datenübertragung über KIM
  • Vollständige Erfassung und effiziente Weiterverarbeitung aller zentralen medizinischen Informationen ohne Medienbrüche
  • Ablage in die ePA auf Verlangen des Patienten leicht und einfach möglich
  • Schlankere Prozesse in der Praxis ohne aufwändiges Ausdrucken, Kuvertieren und Wiedereinscannen; dadurch reduzierte laufende Kosten
  • Bessere Kommunikation und Zusammenarbeit durch schnellen und sektorenübergreifenden Austausch von Informationen
  • Rechts- und Revisionssicherheit dank qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
  • Höhere Vergütung im Vergleich zu einem Versand per Fax oder per Post

So wird der eArztbrief vergütet

Die Vergütung für den Versand und Empfang von Arztbriefen ist seit dem 01. Juli 2020 neu geregelt. Hier die wichtigsten Eckpunkte:

  • Der Versand eines eArztbriefs wird mit 28 Cent (GOP 86900), der Empfang mit 27 Cent (GOP 86901) vergütet. Dabei gilt ein einheitlicher Höchstwert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt.
     
  • Zusätzlich kann eine Strukturförderpauschale in Höhe von 1 EBM-Punkt (derzeit etwa 11 Cent) pro versendetem eArztbrief abgerechnet werden (GOP 01660). Diese wird für die nächsten drei Jahre (bis 01.07.2023) extrabudgetär vergütet und unterliegt keinem Höchstwert.
     
  • Der Versand per Fax wird aktuell mit 5 Cent pro Arztbrief vergütet (GOP 40111). Zudem gilt für den Faxversand ein arztgruppenspezifischer Höchstwert je Quartal und Arzt.
     
  • Der Versand per Post wird aktuell mit 86 Cent pro Brief vergütet (GOP 40110). Die bisherigen Portokostenpauschalen (GOP 40120 bis 40126) sowie die Pauschale für Kopien (GOP 40144) wurden gestrichen. Auch hier gilt ein arztgruppenspezifischer Höchstwert je Quartal und Arzt.

Arztgruppenspezifische Höchstwerte bei der Vergütung von Arztbriefen.

Arztgruppe Höchstwert*
Ermächtigte Ärzte, Institute und Krankenhäuser 34,83 €
Allgemeinmedizin, hausärztliche Internisten und praktische Ärzte 38,88 €
Kinder- und Jugendmedizin 38,88 €
Anästhesiologie 29,97 €
Augenheilkunde 42,12 €
Chirurgie 115,02 €
Gynäkologie 45,36 €
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 68,85 €
Dermatologie 53,46 €
Humangenetik 93,96 €
Innere Medizin  
  ohne Schwerpunkt 198,45 €
  Angiologie 239,76 €
  Endokrinologie 294,03 €
  Gastroenterologie 264,06 €
  Hämatologie/Onkologie 278,64 €
  Kardiologie 309,42 €
  Nephrologie 126,36 €
  Pneumologie 367,74 €
  Rheumatologie 317,52 €
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 22,68 €
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie 23,49 €
Neurologie, Neurochirurgie 149,04 €
Nuklearmedizin 405,81 €
Orthopädie 150,66 €
Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen 108,54 €
Psychiatrie 51,84 €
Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie 141,75 €
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 5,67 €
Psychotherapie 6,48 €
Radiologie 445,50 €
Strahlentherapie 133,65 €
Urologie 140,94 €
Physikalische und Rehabilitative Medizin 73,71 €

 


*Aktuelle Höchstwerte, Stand 01.07.2020.
Quelle: KBV

Ein Rechenbeispiel

Die folgende Grafik bietet einen Überblick über die Arztbriefvergütung und einen Vergleich der Förderung von herkömmlicher und elektronischer Übermittlung. Als Beispiel dient eine Praxis, die pro Quartal je 100 Arztbriefe versendet und empfängt.

Technische Voraussetzungen in der Praxis

Für den Einsatz des eArztbriefs ist der Anschluss der Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) erforderlich. Für die Nutzung des eArztbriefs werden zusätzlich folgende Komponenten benötigt:

  • Für Erstellung, Export und Import des eArztbriefs aus dem und in die eigene Praxissoftware
  • Beim Praxissoftware-Hersteller erhältlich
  • Zulassung durch die KBV erforderlich
  • Zur Identifizierung des Inhabers innerhalb der TI
  • Zur Erstellung einer rechtssicheren, elektronischen Signatur (QES)
  • Für die Signatur ist mindestens ein Update auf den E-Health-Konnektor (PTV3) notwendig
  • Unterstützt die QES
  • Grundsätzlich empfiehlt es sich, immer die aktuellste Konnektorversion zu nutzen.
  • Zur Authentifizierung der Praxis gegenüber der TI mittels SMC-B
  • Zum Stecken des eHBA
  • Zur sicheren Übertragung des eArztbriefs via KIM
  • Zulassung durch die gematik erforderlich

Fördermöglichkeiten rund um das Thema eArztbrief

Viele für den eArztbrief notwendigen Komponenten können auch für weitere TI-Anwendungen genutzt werden. Daher werden die Kosten für die technische Ausstattung der Arztpraxen oder der Psychotherapiepraxen über die TI-Pauschalen abgedeckt. Für die jeweiligen Komponenten bietet der Gesetzgeber folgende Finanzierungsvereinbarung an:

Förderung für die Anwendung des KIM-Dienstes

  • Einrichtungspauschale je Vertragsarztpraxis in Höhe von 200,00 €
    • Voraussetzung 1: Der Dienst muss in der Praxis funktionsfähig sein.
    • Voraussetzung 2: Ein Nachweis gegenüber KV darüber ist erforderlich.
    • Die Anspruchsberechtigung wird seit Q1/2021 automatisch durch die Praxissoftware in der eingereichten Abrechnungsdatei nachgewiesen.
       
  • Betriebskostenpauschale in Höhe von 23,40 € pro Quartal
    • Diese wird bereits seit dem 01.04.2020 pro Quartal je Praxis für den KIM-Dienst erstattet.
    • Die Betriebskostenpauschale wird automatisch als Ergänzung zu den allgemeinen TI-Betriebskosten ausbezahlt.

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

  • Höhe: 11,63 € pro Quartal und Arzt oder Psychotherapeut
  • Der eHBA ist Teil der Pauschalen für die TI-Grundausstattung und den laufenden Betrieb.

Fortbildungen der medatixx-akademie

Die medatixx-akademie bietet ein breites Schulungsangebot zu Themen aus der Praxis.

Thumbnail_eLearning.png

Praxissoftware

Tutorials zu KIM

Voraussetzung für die Übermittlung des eArztbriefes ist der Dienst "Kommunikation im Medizinwesen" - KIM. Wie Sie den KIM-Fachdienst in Ihrer Praxissoftware einrichten, sehen Sie in den medatixx-akademie-Clips.

zu den Tutorials

Studi-Programm_IT-Management_3er-Template.jpg

Datenschutz | Datensicherheit

Studi-Programm IT-Management

Die Komplexität der IT-Infrastruktur in Arztpraxen nimmt - nicht zuletzt durch die Telematikinfrastruktur, die EU-Datenschutzgrundverordnung und die neue IT-Sicherheitsrichtilinie der KBV zu. Das Studi-Programm IT-Management vermittelt Kenntnisse, um die Herausforderungen rund um IT-Sicherheit zu erkennen und bietet wichtiges Know-how, um den digitalen Arbeitsalltag so sicher wie möglich zu gestalten.

zum Studi-Programm IT-Management

So macht es medatixx

In Kooperation mit dem Tochterunternehmen I-Motion bietet medatixx alle für die Nutzung des eArztbriefs notwendigen Komponenten aus einer Hand. Vom eArztbrief-Modul in der Praxissoftware über die Aktualisierung des TI-Konnektors (PTV3) bis hin zum KIM-Dienst begleitet medatixx ihre Kunden zuverlässig beim Einstieg in den elektronischen Arztbrief-Versand. Mehr dazu unter earztbrief.medatixx.de.