Die Telematikinfrastruktur (TI)

Die Telematikinfrastruktur ist das sichere Gerüst für digitale Anwendungen im Gesundheitswesen. Sie verbindet alle Akteure miteinander und ermöglicht einen schnellen und geschützten Austausch medizinischer Informationen.

Durch die TI werden Leistungserbringer eng miteinander vernetzt, sodass die richtigen Informationen zur richtigen Zeit am richtigen Ort zur Verfügung stehen. Dabei ist jederzeit nachvollziehbar, woher welche Informationen stammen und wer auf diese zugreifen darf. Die TI dient der indikationsgerechten Behandlung von Patientinnen und Patienten und stellt damit das Kernelement der Digitalisierung im Gesundheitswesen dar.

Das bietet die Telematikinfrastruktur

  • Einheitliche, sektorenübergreifende Plattform für die elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen
     
  • Schneller, medienbruchfreier, sicherer Austausch medizinischer Informationen zur indikationsgerechten Therapie von Patientinnen und Patienten
     
  • Unterstützung der Therapiesicherheit, etwa durch Notfalldatenmanagement und elektronischen Medikationsplan
     
  • Gesteigerte Behandlungseffizienz, etwa durch Vermeidung von Doppeluntersuchungen
  • Sichere Kommunikation aller angeschlossenen Akteure des Gesundheitswesens
     
  • Mehr Zeit dank einfacher Kommunikationsprozesse
     
  • Hoher Datenschutz und Datensicherheit durch einheitliche Rahmenbedingungen in Bezug auf den Umgang mit medizinischen Daten und Patientendaten (Überwachung und Prüfung durch öffentliche Stellen)
     
  • Mehr Sicherheit beim digitalen Datenaustausch inklusive rechtsverbindlicher elektronischer Unterschrift
     

Auf der einen Seite werden intersektorale Grenzen beklagt, auf der anderen Seite werden Bedenken hinsichtlich der TI angemeldet. Das passt doch nicht zusammen. Wie soll ich denn ohne TI-Anbindung elektronisch mit dem Krankenhaus kommunizieren? Die TI ist doch die Voraussetzung dafür!

Sicher vernetzt – so ist die TI aufgebaut

Über die Telematikinfrastruktur werden sensible Gesundheitsdaten innerhalb des Gesundheitswesens ausgetauscht. Oberste Priorität hat die sichere Vernetzung der angeschlossenen Akteure.

Zugriff auf die TI

Zugang zur TI – und damit auf die darin enthaltenen Daten – haben nur diejenigen Personen, die beruflich dazu berechtigt sind. Neben Ärztinnen und Ärzten sind dies Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Apothekerinnen und Apotheker, medizinische Fachangestellte sowie Beschäftigte in der Gesundheits- und Krankenpflege. Sie müssen sich über eine Smartcard (eHBA oder SMC-B) ausweisen.

Austausch medizinischer Daten in der TI – mehrfach abgesichert

Die Grundlage für den Austausch medizinischer Daten über die Telematikinfrastruktur bietet das Internet – allerdings in einer extrem abgesicherten Form. Der erforderliche Datenschutz und die Datensicherheit werden dabei durch mehrere Faktoren gewährleistet.

  1. Es werden nur autorisierte Gesundheitsinstitutionen an die TI angeschlossen: Praxen, Krankenhäuser und Apotheken sind bereits dazu verpflichtet. Für Physiotherapeuten, Pflegeeinrichtungen und Hebammen ist ein Anschluss derzeit noch freiwillig. 
  2. Nur oben genannten Institutionen ist es möglich, einen TI-Anschluss zu erhalten.
  3. Um medizinische Daten abgeschirmt vom restlichen Internet austauschen zu können, handelt es sich bei der Telematikinfrastruktur um ein „Virtuelles Privates Netzwerk“ (VPN). Für den Zugriff darauf benötigt die Praxis neben dem TI-Anschluss einen Praxisausweis (SMC-B).
  4. Zudem muss sich das medizinische Personal gegenüber der TI als berechtigt ausweisen, um auf medizinische Daten zugreifen zu dürfen. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nutzen hierfür ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Für MFA ist auch ein Zugriff über den Praxisausweis (SMC-B) möglich, wobei in diesem Falle nur bestimmte Funktionen der TI genutzt werden können.
  5. Technisch wird dabei der eHBA oder der SMC-B in das benötigte E-Health-Kartenterminal gesteckt und geprüft. Dieses ist an die TI angebunden und kann so die Echtheit des Ausweises validieren.

Anwendungen und Kommunikationsdienst der TI

Der aktuelle Fahrplan der TI bis 2023

Die Einführung der TI und ihrer Anwendungen folgen einem konkreten Fahrplan:

Technische Grundausstattung einer Praxis für die TI

Eine Praxis, die sich neu an die TI anbinden möchte, benötigt folgende Grundausstattung:

  • Um eine Verbindung zur TI zu ermöglichen und Versichertendaten der eGK zu importieren
  • Für den vorgeschriebenen Abgleich der Versichertendaten mit der zuständigen Krankenkasse (VSDM)
  • Notwendig für alle weiteren Schritte der TI-Anbindung
  • Dient der Registrierung als medizinische Einrichtung
  • Voraussetzung, damit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann
  • Der Zugang zur TI erfolgt über den Konnektor.
  • Er stellt ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur TI her.
  • Grundsätzlich empfiehlt es sich, immer die aktuellste Konnektorversion zu nutzen.
  • Aus Sicherheitsgründen ist die Laufzeit begrenzt, für die ersten Geräte ist ab 2023 ein Konnektortausch erforderlich.
  • TI as a service bietet eine dauerhafte Aktualität des TI-Anschlusses: Der Service-Anbieter wählt die TI-Anbindungsvariante, sorgt für Einrichtung, Support und Überwachung des TI-Anschlusses.
  • Praxen benötigen einen VPN-Zugangsdienst, der den Zugang zur Telematikinfrastruktur ermöglicht.
  • VPN-Zugangsdienste müssen von der gematik zertifiziert sein.
  • Zur Authentifizierung der Praxis gegenüber der TI mittels SMC-B.
  • Zum Stecken der SMC-B, des eHBA und der eGK des Patienten.

Für die meisten TI-Anwendungen wie  eRezept,  eAU,  eArztbrief, NFDM  und eMP ist ein eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) erforderlich. Der eHB kann über die Landesärzte- beziehungsweise Psychotherapeutenkammern beantragt werden. Für die Anwendungen der TI ist ein eHBA der 2. Generation empfohlen. 

Konnektortausch

Die für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur verwendeten Konnektoren verfügen über eine fest verbaute Security Module Card Typ Konnektor, kurz SMC-K oder gSMC-K (gerätespezifische Security Module Card). Sie dient der Authentifizierung des Konnektors gegenüber der Telematikinfrastruktur. Die für diese Funktion enthaltenen Sicherheitszertifikate verfügen über eine Laufzeit von fünf Jahren. Um weiterhin die sichere Nutzung der Telematikinfrastruktur zu ermöglichen, ist zum Laufzeitende des Sicherheitszertifikats ein Austausch des Konnektors oder die Aktualisierung des Zertifikats erforderlich. Die Angaben zur Laufzeit des Konnektors beziehungsweise zum Ablaufdatum des Sicherheitszertifikats lässt sich über die Weboberfläche des Konnektors einsehen. Einige Anbieter von Praxissoftwarelösungen ermöglichen auch die Anzeige der Laufzeiten in deren Systemen. Alternativ erfragen Sie die Laufzeit bei Ihrem Telematikinfrastruktur-Anbieter.

Praxen, deren Konnektoren das Ende dieser Nutzungsdauer erreichen, sollten sich für den notwendigen Konnektortausch möglichst bald an den Anbieter ihres Konnektors wenden, damit ein Austausch rechtzeitig erfolgen und die durchgängige Verbindung zur Telematikinfrastruktur gewährleistet werden kann. Der Anbieter des Austauschgeräts ist frei wählbar. Die Kosten für einen notwendigen Konnektortausch werden über Pauschalen im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung erstattet.

Auch das in der Praxis verwendete Kartenterminal verfügt über eine Chipkarte mit begrenzter Laufzeit – die Security Module Card Typ Kartenterminal, kurz SMC-KT. Sie ist ebenfalls gerätespezifisch und wird daher auch als gSMC-KT bezeichnet. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre ab Produktionsdatum. Da die gSMC-KT nicht fest verbaut ist, kann sie ausgetauscht und das Kartenterminal weiterverwendet werden. Der Austausch der gSMC-KT wird ebenfalls im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung gefördert und ein Pauschalbetrag erstattet.

Wichtig: Um die Anbindung an die Telematikinfrastruktur durchgängig zu gewährleisten, ist ein frühzeitige Planung des Austauschs von Konnektor beziehungsweise der gSMC-KT mit den entsprechenden Anbietern und die rechtzeitige Bestellung erforderlich.

TI as a Service

Den Anschluss an die Telematikinfrastruktur einfach managen

Um Praxen bei der Wahl der bestmöglichen Lösung für ihre Anbindung an die Telematikinfrastruktur zu unterstützen, bieten einige Unternehmen den TI-Anschluss als Service an. Statt des Kaufs eines Konnektors und der zugehörigen Komponenten gegen eine Einmalzahlung wird der Praxis der TI-Anschluss für eine Nutzungsgebühr überlassen. Dabei handelt es sich um einen monatlichen Festbetrag für eine vereinbarte Vertragslaufzeit.

 

Das Angebot TI as a Service gewährleistet eine dauerhafte Aktualität des TI-Anschlusses in der Praxis. Es umfasst die benötigte aktuelle Technologie, die Firmware-Updates, die erforderlichen Zertifikate, sowie die Lizenzen und Module für die gesetzlich verpflichtenden Anwendungen der TI. 

Der Konnektor als Hardwarebox in der Praxis ist nur eine der Möglichkeiten zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Lösungen wie der TI-Anschluss über einen Hardware-Konnektor im Rechenzentrumsbetrieb sind möglich, neue Lösungen wie der TI-Anschluss per Highspeed-Konnektor stehen bereits in den Startlöchern. Der TI as a Service Anbieter wählt die für die Praxis am besten geeignete Anbindungs-Variante aus, sorgt für die Einrichtung, den Support und die Überwachung des TI-Anschlusses.

Vorteile für die Praxis:

  • Zeitaufwand für Überprüfungen und Aktualisierungen des Konnektors/TI-Anschlusses und im TIaaS-Vertrag inkludierten Komponenten durch das Praxisteam entfällt
  • Die Monatspauschale des TI as a Service Angebots deckt Zertifikate, Lizenzen, Firmwareupdates, Pflege und Support (ohne Vor-Ort-Dienstleistungen) sowie die Überwachung der Zertifikatsgültigkeit (SMC-K) ab
  • Der TI-Anschluss, die TI-Anwendungen und die Module in der Praxissoftware sind immer auf aktuellem Stand

Im Hinblick auf die in 2023 ablaufenden Sicherheitszertifikate in den Konnektoren und den daraus entstehenden Handlungsbedarf für Praxen kann ein Umstieg auf ein TI as a Service Modell sinnvoll sein. So kann der TI-Service-Anbieter prüfen, ob eine Zertifikatsverlängerung möglich oder ein Konnektortausch erforderlich ist und direkt die erforderlichen Schritte einleiten, damit der TI-Anschluss in der Praxis durchgängig gewährleistet und zukünftig immer auf aktuellem Stand ist.

In Zusammenarbeit mit ihrem Tochterunternehmen I-Motion bietet medatixx TI as a Service für ihre Kundinnen und Kunden an. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der TI as a Service Seite der I-Motion.

Finanzierung der Telematikinfrastruktur

Die Kosten für die technische Ausstattung der Praxen wird über die TI-Pauschalen abgedeckt. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten müssen hierfür nicht selbst aufkommen. Für die jeweiligen Komponenten bietet die Selbstverwaltung folgende Finanzierungsvereinbarung an: 

  • Höhe: einmalig 900 €
  • Diese deckt folgende Komponenten ab:
    • Anschlussgebühr VPN-Zugangsdienst
    • Installation
    • Praxisausfall während der Installation
    • Anpassung der Praxissoftware
    • Zeitaufwand der Anwendung in der Startphase
  • Die Höhe der Finanzierung hängt von der Anzahl der Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Praxis ab
    • Bei 3 oder weniger Vollzeitäquivalenten: 1.661,50 € (inkl. ein Kartenterminal)
      Kartenterminalaufsatz zum Einlesen der eGK für das VSDM: 35,46 €
    • Bei mehr als 3 und bis zu 6 Vollzeitäquivalenten: 2.309,00 € (inkl. zwei Kartenterminals)
      Kartenterminalaufsätze zum Einlesen der eGK für das VSDM: 66,28 €
    • Bei mehr als 6 Vollzeitäquivalenten: 2.956,50 € (inkl. drei Kartenterminals) 
      Kartenterminalaufsätze zum Einlesen der eGK für das VSDM: 97,10 €
  • Für zusätzliche Kartenterminals erhöht sich die Pauschale pro Gerät um 677,50 €. Anspruch auf ein zusätzliches Kartenterminals hat die Praxis
    • für die Nutzung der Komfortsignatur 
    • je angefangene 625 Betriebsstättenfälle, auch im Rahmen von Hausarzt- oder Knappschaftsverträgen

Die Laufzeit der Konnektoren wurde auf fünf Jahre begrenzt. Bei allen Konnektoren, bei denen diese Laufzeit bis August 2023 erreicht wird, ist ein Austausch  erforderlich. 

Der Erstattungsbetrag für den Konnektortausch beträgt 2.300 €.  Dieser Betrag soll die Aufwände für den Gerätetausch (inklusive neuer SMC-K), die Entsorgung des Altgeräts und den Austausch der Sicherheitsmodulkarte gSMC-KT (die erneuert werden muss, wenn sie in den nächsten 6 Monaten ausläuft) in einem stationären Kartenterminal, abdecken. 

Auch für weitere Kartenterminals, bei denen die gSMC-KT in den nächsten 6 Monaten ausläuft, muss ein Austausch vorgenommen werden. Er wird jeweils mit einer Pauschale von 100 € gefördert.

  • Höhe: 248 € pro Quartal
  • Gilt als Betriebskostenpauschale und wird quartalsweise erstattet.
  • Höhe: 23,25 € pro Quartal
  • Erstattung für einen Ausweis pro Praxis, ein weiterer Ausweis für jedes mobile Kartenlesegerät, auf das die Praxis Anspruch hat
  • Die SMC-B ist für fünf Jahre gültig.

Die Kosten des eHBA (elektronischen Heilberufsausweis)  im laufenden Betrieb werden mit 11,63 Euro pro Quatal pro Ausweis gefördert.

Dr. Michael Reißenweber

Facharzt für Innere Medizin
Schwerpunkt Nephrologie/ Hypertensiologie (DHL)
in Bamberg

Die Telematikinfrastruktur –
Erfahrungen aus der Praxis

Dr. Michael Reißenweber gehört zu den TI-Pionieren. Warum das so ist, erklärt er hier.

Wir wurden rechtzeitig und umfassend informiert. So hatten wir immer den Überblick.

Dr. Michael Reißenweber Facharzt für Innere Medizin in Bamberg


Herr Dr. Reißenweber, was war der Grund für die frühe Anbindung an die Telematikinfrastruktur?
Aller guten Gründe sind drei: Der erste ist Pragmatismus. Wir sind gesetzlich verpflichtet uns anzubinden, worauf sollten wir also warten? Der zweite Grund ist betriebswirtschaftlich orientiert. Warum sollten wir Kürzungen der Bezuschussung in Kauf nehmen? Der dritte Grund ist unsere IT-Affinität. Meine Mitarbeiter und ich selbst sind sehr interessiert an den neuesten Entwicklungen.

Wie verlief der Tag der TI-Installation?
Spitze. Nach zwei bis drei Stunden waren wir an die TI angebunden. 

Was ist Ihr Fazit zur TI-Anbindung?
Unsere TI-Anbindung verläuft beispielhaft. Man muss sich keine Gedanken machen, denn man wird immer rechtzeitig über die nächsten Schritte informiert.
 

So macht es medatixx

Gemeinsam mit dem Tochterunternehmen I-Motion bietet medatixx rund um die Telematikinfrastruktur alles aus einer Hand. Die Angebotspakete beinhalten sämtlichen TI-Komponenten. Arztpraxen müssen sich damit nur einmal mit dem Buchungsprozess beschäftigen. Die initialen und laufenden Kosten für die TI-Komponenten befinden sich innerhalb der KV-Förderung und Arztpraxen profitieren von hoher Software-Ergonomie, reibungslosen Abläufen dank abgestimmter Komponenten sowie einem einzigen Ansprechpartner, insbesondere im Supportfall. Mehr unter ti.medatixx.de