Durch die TI werden Leistungserbringer eng miteinander vernetzt, sodass die richtigen Informationen zur richtigen Zeit am richtigen Ort zur Verfügung stehen. Dabei ist jederzeit nachvollziehbar, woher welche Informationen stammen und wer auf diese zugreifen darf. Die TI dient der indikationsgerechten Behandlung von Patientinnen und Patienten und stellt damit das Kernelement der Digitalisierung im Gesundheitswesen dar.
Auf der einen Seite werden intersektorale Grenzen beklagt, auf der anderen Seite werden Bedenken hinsichtlich der TI angemeldet. Das passt doch nicht zusammen. Wie soll ich denn ohne TI-Anbindung elektronisch mit dem Krankenhaus kommunizieren? Die TI ist doch die Voraussetzung dafür!
Über die Telematikinfrastruktur werden sensible Gesundheitsdaten innerhalb des Gesundheitswesens ausgetauscht. Oberste Priorität hat die sichere Vernetzung der angeschlossenen Akteure.
Zugang zur TI – und damit auf die darin enthaltenen Daten – haben nur diejenigen Personen, die beruflich dazu berechtigt sind. Neben Ärztinnen und Ärzten sind dies Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Apothekerinnen und Apotheker, medizinische Fachangestellte sowie Beschäftigte in der Gesundheits- und Krankenpflege. Sie müssen sich über eine Smartcard (eHBA oder SMC-B) ausweisen.
Die Grundlage für den Austausch medizinischer Daten über die Telematikinfrastruktur bietet das Internet – allerdings in einer extrem abgesicherten Form. Der erforderliche Datenschutz und die Datensicherheit werden dabei durch mehrere Faktoren gewährleistet.
Für die meisten TI-Anwendungen wie eRezept, eAU, eArztbrief, NFDM und eMP ist ein eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) erforderlich. Der eHB kann über die Landesärzte- beziehungsweise Psychotherapeutenkammern beantragt werden. Für die Anwendungen der TI ist ein eHBA der 2. Generation empfohlen.
Die für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur verwendeten Konnektoren verfügen über eine fest verbaute Security Module Card Typ Konnektor, kurz SMC-K oder gSMC-K (gerätespezifische Security Module Card). Sie dient der Authentifizierung des Konnektors gegenüber der Telematikinfrastruktur. Die für diese Funktion enthaltenen Sicherheitszertifikate verfügen über eine Laufzeit von fünf Jahren. Um weiterhin die sichere Nutzung der Telematikinfrastruktur zu ermöglichen, ist zum Laufzeitende des Sicherheitszertifikats ein Austausch des Konnektors oder die Aktualisierung des Zertifikats erforderlich. Die Angaben zur Laufzeit des Konnektors beziehungsweise zum Ablaufdatum des Sicherheitszertifikats lassen sich über die Weboberfläche des Konnektors einsehen. Einige Anbieter von Praxissoftware ermöglichen auch die Anzeige der Laufzeiten in ihren Systemen. Alternativ erfragen Sie die Laufzeit bei Ihrem Telematikinfrastruktur-Anbieter.
Praxen, deren Konnektoren das Ende dieser Nutzungsdauer erreichen, sollten sich möglichst bald an ihren TI-Anbieter wenden, um einen rechtzeiteigen Konnektortausch oder eine Zertifikatsverlängerung zu planen, damit die durchgängige Verbindung zur Telematikinfrastruktur gewährleistet werden kann.
Die Kosten für einen notwendigen Konnektortausch werden im Rahmen der neuen Finanzierungsvereinbarung seit 1. Juli 2023 in monatlichen Pauschalen erstattet.
Bei einem Konnektortausch verfügt das Sicherheitszertifikats im neuen Konnektor wieder über eine Gültigkeit von fünf Jahren. Als Alternative zum Austausch des Konnektors ist eine Laufzeitverlängerung des Sicherheitszertifikats möglich. Mittels eines Softwareupdates kann so die Laufzeit des Zertifikats bis 31.12.2025 verlängert werden.
Bei der Auswahl der für Ihre Praxis am besten geeignete Option unterstützt Sie ihr TI-Anbieter. Um eine dauerhafte Aktualität des TI-Anschlusses zu gewährleisten, gibt es bei manchen Anbietern die Möglichkeit, TI as a Service zu nutzen.
Auch das in der Praxis verwendete Kartenterminal verfügt über eine Chipkarte mit begrenzter Laufzeit – die Security Module Card Typ Kartenterminal, kurz SMC-KT. Sie ist ebenfalls gerätespezifisch und wird daher auch als gSMC-KT bezeichnet. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre ab Produktionsdatum. Da die gSMC-KT nicht fest verbaut ist, kann sie ausgetauscht und das Kartenterminal weiterverwendet werden. Der Austausch der gSMC-KT wird ebenfalls im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung gefördert und ein Pauschalbetrag erstattet.
Wichtig: Um die Anbindung an die Telematikinfrastruktur durchgängig zu gewährleisten, ist ein frühzeitige Planung des Austauschs von Konnektor beziehungsweise der gSMC-KT mit den entsprechenden Anbietern und die rechtzeitige Bestellung erforderlich.
Um Praxen bei der Wahl der bestmöglichen Lösung für ihre Anbindung an die Telematikinfrastruktur zu unterstützen, bieten einige Unternehmen den TI-Anschluss als Service an. Statt des Kaufs eines Konnektors und der zugehörigen Komponenten gegen eine Einmalzahlung wird der Praxis der TI-Anschluss für eine Nutzungsgebühr überlassen. Dabei handelt es sich um einen monatlichen Festbetrag für eine vereinbarte Vertragslaufzeit.
Das Angebot TI as a Service gewährleistet eine dauerhafte Aktualität des TI-Anschlusses in der Praxis. Es umfasst die benötigte aktuelle Technologie, die Firmware-Updates, die erforderlichen Zertifikate sowie die Lizenzen und Module für die gesetzlich verpflichtenden Anwendungen der TI.
Der Konnektor als Hardwarebox in der Praxis ist nur eine der Möglichkeiten zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Lösungen wie der TI-Anschluss über einen Hardware-Konnektor im Rechenzentrumsbetrieb sind möglich, neue Lösungen wie der TI-Anschluss per Highspeed-Konnektor stehen bereits in den Startlöchern. Der TI as a Service-Anbieter wählt die für die Praxis am besten geeignete Anbindungs-Variante aus, sorgt für die Einrichtung, den Support und die Überwachung des TI-Anschlusses.
Vorteile für die Praxis:
Im Hinblick auf ablaufende Sicherheitszertifikate in den Konnektoren und den daraus entstehenden Handlungsbedarf für Praxen kann ein Umstieg auf ein TI as a Service-Modell sinnvoll sein. So kann der TI-Service-Anbieter prüfen, ob eine Zertifikatsverlängerung möglich oder ein Konnektortausch erforderlich ist und direkt die erforderlichen Schritte einleiten, damit der TI-Anschluss in der Praxis durchgängig gewährleistet und zukünftig immer auf aktuellem Stand ist.
In Zusammenarbeit mit ihrem Tochterunternehmen I-Motion bietet medatixx TI as a Service für ihre Kundinnen und Kunden an. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der TI as a Service-Seite der I-Motion.
Die Finanzierung der Telematikinfrastruktur wurde zum 1. Juli 2023 von Einmalpauschalen bei der Anschaffung von TI-Komponenten mit laufenden Betriebskosten auf monatliche Pauschalen umgestellt. Die Beträge setzen sich bei den neuen Monatspauschalen aus den anteiligen Investitionskosten pro Monat – bezogen auf fünf Jahre – und die Summe der laufenden Betriebskosten zusammen.
Bei der Berechnung der Pauschale wird berücksichtigt, zu welchem Zeitpunkt die Erstausstattung einer Praxis mit den TI-Komponenten erfolgte und ob bereits ein Konnektortausch vorgenommen wurde. Praxen erhalten darauf abgestimmt eine in drei Gruppen aufgeteilte Pauschale – die TI-Pauschale 1, 2 oder 3. Außerdem richtet sich die Höhe der Pauschale nach der Anzahl der Vertragsärztinnen und -ärzte beziehungsweise Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten in der Praxis.
Für alle Pauschalbeträge gilt: Sie werden in voller Höhe ausgezahlt, wenn die Praxis nachweislich in der Lage ist, alle in der Finanzierungsvereinbarung genannten TI-Anwendungen in der jeweils aktuellen Version zu nutzen und mit den jeweils verfügbaren Komponenten und Diensten in der aktuellen Version ausgestattet ist. Bei Fehlen einer TI-Anwendung wird die Pauschale um 50% reduziert. Bei Fehlen von mehr als einer TI-Anwendung wird keine Pauschale ausgezahlt.
Ausnahmen der Regelungen für einzelne patientenferne Facharztgruppen, oder zum Beispiel Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die weder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen noch Arzneimittel verordnen, können von den KVen vorgesehen werden.
Gemäß der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums sind folgende Anwendungen in der jeweils aktuellen Version Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale:
Außerdem ist die Ausstattung mit folgenden Komponenten und Diensten gemäß der Verordnung des BMG Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale:
Die Auszahlung der TI-Pauschalen erfolgt weiterhin über die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Laut Vorgabe müssen Praxen vor der ersten Zahlung gegenüber ihrer KV die funktionsfähige Ausstattung mit den erforderlichen aktuellen Anwendungen, Komponenten und Diensten nachweisen. Dazu soll eine Eigenerklärung erfolgen. Welche Angaben konkret darin gemacht werden sollen, wird von der zuständigen KV festgelegt und auf der KV-Webseite veröffentlicht.
TI-Pauschale 1
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Höhe der monatlichen Pauschale | |||
Anzahl der Vertragsärzte/-psychotherapeuten in der Praxis | Alle Anwendungen installiert | Reduzierung auf 50%, wenn eine | |
bis zu 3 | 246,93 € | 123,47 € | |
4 bis 6 | 293,67 € | 146,83 € | |
7 bis 9 | 336,37 € | 168,18 € | |
mehr als 9 | 336,37 € plus 29,70 € für jeweils | 168,18 € plus 14,85 € für jeweils | |
*Wenn mehr als eine Anwendung fehlt, wird keine Pauschale gezahlt. Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Bruttobeträge.
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TI-Pauschale 2
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Die TI-Pauschale 2 wird für 30 Monate nach der Erstausstattung gezahlt. Ab dem 31. Monat erhalten die Praxen die TI-Pauschale 1. | Höhe der monatlichen Pauschale | ||
Anzahl der Vertragsärzte/-psychotherapeuten in der Praxis | Alle Anwendungen installiert | Reduzierung auf 50%, wenn eine | |
bis zu 3 | 136,74 € | 68,37 € | |
4 bis 6 | 148,81 € | 74,41 € | |
7 bis 9 | 156,85 € | 78,43 € | |
mehr als 9 | 156,85 € plus 14,85 € für jeweils | 78,43 € plus 7,43 € für jeweils | |
*Wenn mehr als eine Anwendung fehlt, wird keine Pauschale gezahlt. Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Bruttobeträge.
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TI-Pauschale 3
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Die TI-Pauschale 3 wird für 30 Monate nach dem Konnektortausch gezahlt. Ab dem 31. Monat erhalten die Praxen die TI-Pauschale 1. | Höhe der monatlichen Pauschale | ||
Anzahl der Vertragsärzte/-psychotherapeuten in der Praxis | Alle Anwendungen installiert | Reduzierung auf 50%, wenn eine | |
bis zu 3 | 207,13 € | 103,57 € | |
4 bis 6 | 252,13 € | 126,06 € | |
7 bis 9 | 293,10 € | 146,55 € | |
mehr als 9 | 293,10 € plus 29,70 € für jeweils | 146,55 € plus 14,85 € für jeweils | |
*Wenn mehr als eine Anwendung fehlt, wird keine Pauschale gezahlt. Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Bruttobeträge. Quelle: BMG/KBV |
medatixx bietet mit ihrem Tochterunternehmen I-Motion für die Anwenderinnen und Anwender ein TI as a Service Angebot mit einer wählbaren Vertragslaufzeit an. Dies gewährleistet die Aktualität des TI-Anschlusses mit den TI-Anwendungen zum monatlichen Festpreis.
Wir wurden rechtzeitig und umfassend informiert. So hatten wir immer den Überblick.
Herr Dr. Reißenweber, was war der Grund für die frühe Anbindung an die Telematikinfrastruktur?
Aller guten Gründe sind drei: Der erste ist Pragmatismus. Wir sind gesetzlich verpflichtet uns anzubinden, worauf sollten wir also warten? Der zweite Grund ist betriebswirtschaftlich orientiert. Warum sollten wir Kürzungen der Bezuschussung in Kauf nehmen? Der dritte Grund ist unsere IT-Affinität. Meine Mitarbeiter und ich selbst sind sehr interessiert an den neuesten Entwicklungen.
Wie verlief der Tag der TI-Installation?
Spitze. Nach zwei bis drei Stunden waren wir an die TI angebunden.
Was ist Ihr Fazit zur TI-Anbindung?
Unsere TI-Anbindung verläuft beispielhaft. Man muss sich keine Gedanken machen, denn man wird immer rechtzeitig über die nächsten Schritte informiert.
Gemeinsam mit dem Tochterunternehmen I-Motion bietet medatixx TI as a Service – das Rundum-sorglos-Paket für den TI-Anschluss, das dauerhafte Aktualität gewährleistet. TI as a Service beinhaltet sämtliche gesetzlich verpflichtenden TI-Anwendungen. Praxen erhalten eine KV-Förderung und profitieren von hoher Software-Ergonomie, reibungslosen Abläufen dank abgestimmter Komponenten sowie einem einzigen Ansprechpartner, insbesondere im Supportfall.
Mehr dazu unter ti.medatixx.de.