Die Telematikinfrastruktur (TI)

Die Telematikinfrastruktur ist das sichere Gerüst für digitale Anwendungen im Gesundheitswesen. Sie verbindet alle Akteure miteinander und ermöglicht einen schnellen und geschützten Austausch medizinischer Informationen.

Durch die TI werden Leistungserbringer eng miteinander vernetzt, sodass die richtigen Informationen zur richtigen Zeit am richtigen Ort zur Verfügung stehen. Dabei ist jederzeit nachvollziehbar, woher welche Informationen stammen und wer auf diese zugreifen darf. Die TI dient der indikationsgerechten Behandlung von Patientinnen und Patienten und stellt damit das Kernelement der Digitalisierung im Gesundheitswesen dar.

Das bietet die Telematikinfrastruktur

  • Einheitliche, sektorenübergreifende Plattform für die elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen 
  • Schneller, medienbruchfreier, sicherer Austausch medizinischer Informationen zur indikationsgerechten Therapie von Patientinnen und Patienten 
  • Unterstützung der Therapiesicherheit, etwa durch Notfalldatenmanagement und elektronischen Medikationsplan 
  • Gesteigerte Behandlungseffizienz, etwa durch Vermeidung von Doppeluntersuchungen
  • Sichere Kommunikation aller angeschlossenen Akteure des Gesundheitswesens 
  • Mehr Zeit dank einfacher Kommunikationsprozesse 
  • Hoher Datenschutz und Datensicherheit durch einheitliche Rahmenbedingungen in Bezug auf den Umgang mit medizinischen Daten und Patientendaten (Überwachung und Prüfung durch öffentliche Stellen) 
  • Mehr Sicherheit beim digitalen Datenaustausch inklusive rechtsverbindlicher elektronischer Unterschrift
     

Auf der einen Seite werden intersektorale Grenzen beklagt, auf der anderen Seite werden Bedenken hinsichtlich der TI angemeldet. Das passt doch nicht zusammen. Wie soll ich denn ohne TI-Anbindung elektronisch mit dem Krankenhaus kommunizieren? Die TI ist doch die Voraussetzung dafür!

Sicher vernetzt – so ist die TI aufgebaut

Über die Telematikinfrastruktur werden sensible Gesundheitsdaten innerhalb des Gesundheitswesens ausgetauscht. Oberste Priorität hat die sichere Vernetzung der angeschlossenen Akteure.

Zugriff auf die TI

Zugang zur TI – und damit auf die darin enthaltenen Daten – haben nur diejenigen Personen, die beruflich dazu berechtigt sind. Neben Ärztinnen und Ärzten sind dies Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Apothekerinnen und Apotheker, medizinische Fachangestellte sowie Beschäftigte in der Gesundheits- und Krankenpflege. Sie müssen sich über eine Smartcard (eHBA oder SMC-B) ausweisen.

Austausch medizinischer Daten in der TI – mehrfach abgesichert

Die Grundlage für den Austausch medizinischer Daten über die Telematikinfrastruktur bietet das Internet – allerdings in einer extrem abgesicherten Form. Der erforderliche Datenschutz und die Datensicherheit werden dabei durch mehrere Faktoren gewährleistet.

  1. Es werden nur autorisierte Gesundheitsinstitutionen an die TI angeschlossen: Praxen, Krankenhäuser und Apotheken sind bereits dazu verpflichtet. Für Physiotherapeuten, Pflegeeinrichtungen und Hebammen ist ein Anschluss derzeit noch freiwillig. 
  2. Nur oben genannten Institutionen ist es möglich, einen TI-Anschluss zu erhalten.
  3. Um medizinische Daten abgeschirmt vom restlichen Internet austauschen zu können, handelt es sich bei der Telematikinfrastruktur um ein „Virtuelles Privates Netzwerk“ (VPN). Für den Zugriff darauf benötigt die Praxis neben dem TI-Anschluss einen Praxisausweis (SMC-B).
  4. Zudem muss sich das medizinische Personal gegenüber der TI als berechtigt ausweisen, um auf medizinische Daten zugreifen zu dürfen. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nutzen hierfür ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Für MFA ist auch ein Zugriff über den Praxisausweis (SMC-B) möglich, wobei in diesem Falle nur bestimmte Funktionen der TI genutzt werden können.
  5. Technisch wird dabei der eHBA oder der SMC-B in das benötigte E-Health-Kartenterminal gesteckt und geprüft. Dieses ist an die TI angebunden und kann so die Echtheit des Ausweises validieren.

Anwendungen und Kommunikationsdienst der TI

Der aktuelle Fahrplan der TI

Die Einführung der TI und ihrer Anwendungen folgen einem konkreten Fahrplan:

Die elektronische Ersatzbescheinigung

Wenn in der Praxis die eGK eines Patienten nicht eingelesen werden kann, weil sie vergessen wurde oder defekt ist, erfolgt der Versicherungsnachweis über eine Ersatzbescheinigung. Praxen können dafür auf freiwilliger Basis schon jetzt die elektronische Ersatzbescheinigung verwenden, ab Juli 2025 wird sie dann verpflichtend.

Dabei scannt der Patient in der Praxis mit seiner Krankenkassen-App einen QR-Code, der die KIM-Adresse der Praxis enthält. Über die App übermittelt er die Anfrage mit der Information an seine Krankenkasse. Dort wird bei Eingang der Nachricht automatisch die eEB generiert und der Praxis per KIM gesendet. Praxen können den Versicherungsnachweis aus dem KIM-Postfach in die Praxissoftware übertragen, die Daten mit den bereits vorliegenden Angaben abgleichen und bei Bedarf korrigieren. 

Perspektivisch soll es auch möglich sein, dass die Praxis im Auftrag des Versicherten über die Praxissoftware eine elektronische Ersatzbescheinigung anfordert. Dieses Verfahren befindet sich in Prüfung bei der gematik und wird aktuell noch nicht umgesetzt.

Für den Nachweis des Versichertenstatus ist zusätzlich auch weiterhin das Nachreichen der elektronischen Gesundheitskarte oder das papierbasierte Ersatzverfahren möglich.

Im Gegensatzung zur Verwendung der eGK wird über den Versicherungsnachweis per eEB keine Zugriffsberechtigung auf die ePA – und damit auch nicht auf die eML (elektronische Mediaktionsliste) in der ePA – hergestellt. Davon unbenommen ist eine bereits bestehende Zugriffsberechtigung auf die ePA. Informationen aus dem aktuellen Behandlungskontext, die bei Nutzung der eEB nicht in die ePA übertragen werden können, sind beim nächster Gelegenheit mit Zugriff auf die ePA entsprechend nachträglich hochzuladen.

Technische Grundausstattung einer Praxis für die TI

Für die Anbindung an die TI benötigt eine Praxis folgende Grundausstattung:

  • Um eine Verbindung zur TI zu ermöglichen 
  • Notwendig für alle weiteren Schritte der TI-Anbindung
  • Praxissoftware-Module für alle TI-Anwendungen
  • Alle Module in aktueller Version
  • Der TI-Anschluss ermöglicht die Anbindung an die TI und sollte immer aktuell sein.
  • Er stellt ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur TI her.
  • TI as a Service bietet eine dauerhafte Aktualität des TI-Anschlusses: Der Service-Anbieter wählt die TI-Anbindungsvariante, sorgt für Einrichtung, Support und Überwachung des TI-Anschlusses.
  • Praxen benötigen einen Internetanschluss, um eine gesicherte Verbindung zur Telematikinfrastruktur herstellen zu können.
  • VPN-Zugangsdienste müssen von der gematik zertifiziert sein.
  • Dient der Registrierung als medizinische Einrichtung
  • Voraussetzung für die Verbindung zur TI 
  • Zur Authentifizierung der Praxis gegenüber der TI mittels SMC-B.
  • Zum Stecken der SMC-B, des eHBA und der eGK des Patienten.

Für die meisten TI-Anwendungen wie  eRezept,  eAU,  eArztbrief, NFDM  und eMP ist ein eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) erforderlich. Der eHB kann über die Landesärzte- beziehungsweise Psychotherapeutenkammern beantragt werden. Für die Anwendungen der TI ist ein eHBA der 2. Generation empfohlen. 

TI as a Service

Den Anschluss an die Telematikinfrastruktur einfach managen

Um Praxen bei der Wahl der bestmöglichen Lösung für ihre Anbindung an die Telematikinfrastruktur zu unterstützen, bieten einige Unternehmen den TI-Anschluss als Service an. Statt des Kaufs eines Konnektors und der zugehörigen Komponenten gegen eine Einmalzahlung wird der Praxis der TI-Anschluss für eine Nutzungsgebühr überlassen. Dabei handelt es sich um einen monatlichen Festbetrag für eine vereinbarte Vertragslaufzeit.

Das Angebot TI as a Service gewährleistet eine dauerhafte Aktualität des TI-Anschlusses in der Praxis. Es umfasst die benötigte aktuelle Technologie, die Firmware-Updates, die erforderlichen Zertifikate sowie die Lizenzen und Module für die gesetzlich verpflichtenden Anwendungen der TI. 

Der Konnektor als Hardwarebox in der Praxis ist nur eine der Möglichkeiten zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Lösungen wie der TI-Anschluss über einen Hardware-Konnektor im Rechenzentrumsbetrieb sind möglich, neue Lösungen wie der TI-Anschluss per Highspeed-Konnektor stehen bereits in den Startlöchern. Der TI as a Service-Anbieter wählt die für die Praxis am besten geeignete Anbindungs-Variante aus, sorgt für die Einrichtung, den Support und die Überwachung des TI-Anschlusses.

Vorteile für die Praxis:

  • Zeitaufwand für Überprüfungen und Aktualisierungen des Konnektors/TI-Anschlusses und im TI as a Service-Vertrag inkludierten Komponenten durch das Praxisteam entfällt
  • Die Monatspauschale des TI as a Service-Angebots deckt Zertifikate, Lizenzen, Firmwareupdates, Pflege und Support (ohne Vor-Ort-Dienstleistungen) sowie die Überwachung der Zertifikatsgültigkeit (SMC-K) ab
  • Der TI-Anschluss, die TI-Anwendungen und die Module in der Praxissoftware sind immer auf aktuellem Stand

Im Hinblick auf ablaufende Sicherheitszertifikate in den Konnektoren und den daraus entstehenden Handlungsbedarf für Praxen kann ein Umstieg auf ein TI as a Service-Modell sinnvoll sein. So kann der TI-Service-Anbieter prüfen, ob eine Zertifikatsverlängerung möglich oder ein Konnektortausch erforderlich ist und direkt die erforderlichen Schritte einleiten, damit der TI-Anschluss in der Praxis durchgängig gewährleistet und zukünftig immer auf aktuellem Stand ist.

In Zusammenarbeit mit ihrem Tochterunternehmen I-Motion bietet medatixx TI as a Service für ihre Kundinnen und Kunden an. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der TI as a Service-Seite der I-Motion.

Finanzierung der Telematikinfrastruktur

Die Kosten für die technische Ausstattung und den Betrieb der TI in den Praxen werden über die TI-Pauschalen gefördert. Für die jeweiligen Anwendungen und Komponenten gilt seit dem 1. Juli 2023 eine neue Finanzierungsvereinbarung.

Die Finanzierung der Telematikinfrastruktur wurde zum 1. Juli 2023 von Einmalpauschalen bei der Anschaffung von TI-Komponenten mit laufenden Betriebskosten auf monatliche Pauschalen umgestellt. Die Beträge setzen sich bei den neuen Monatspauschalen aus den anteiligen Investitionskosten pro Monat – bezogen auf fünf Jahre – und die Summe der laufenden Betriebskosten zusammen.

Bei der Berechnung der Pauschale wird berücksichtigt, zu welchem Zeitpunkt die Erstausstattung einer Praxis mit den TI-Komponenten erfolgte und ob bereits ein Konnektortausch vorgenommen wurde. Praxen erhalten darauf abgestimmt eine in drei Gruppen aufgeteilte Pauschale – die TI-Pauschale 1, 2 oder 3. Außerdem richtet sich die Höhe der Pauschale nach der Anzahl der Vertragsärztinnen und -ärzte beziehungsweise Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten in der Praxis.  

Für alle Pauschalbeträge gilt: Sie werden in voller Höhe ausgezahlt, wenn die Praxis nachweislich in der Lage ist, alle in der Finanzierungsvereinbarung genannten TI-Anwendungen in der jeweils aktuellen Version zu nutzen und mit den jeweils verfügbaren Komponenten und Diensten in der aktuellen Version ausgestattet ist. Bei Fehlen einer TI-Anwendung wird die Pauschale um 50% reduziert. Bei Fehlen von mehr als einer TI-Anwendung wird keine Pauschale ausgezahlt. 

Ausnahmen der Regelungen für einzelne patientenferne Facharztgruppen, oder zum Beispiel Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die weder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen noch Arzneimittel verordnen, können von den KVen vorgesehen werden. 

Gemäß der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums sind folgende Anwendungen in der jeweils aktuellen Version Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale:

  • Notfalldatenmanagement (NFDM) / elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • elektronische Verordnung (eRezept)
  • elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
  • elektronische Patientenakte (ePA
    Das Vorliegen der Anwendung ePA ist Voraussetzung für die Zahlung der monatlichen TI-Pauschale gemäß Finanzierungsvereinbarung. Das Bundesgesundheitsministerium hat beschlossen, dass bis zur Umsetzung der “ePA für alle” (ePA 3.0) die Aktualisierung der Anwendung ePA auf Zwischenversionen für den Erhalt der TI-Pauschale nicht erforderlich ist.

Außerdem ist die Ausstattung mit folgenden Komponenten und Diensten gemäß der Verordnung des BMG Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale:

  • TI-Anschluss: Konnektor inklusive gSMC-K und VPN-Zugangsdienst, gegebenenfalls in Rechenzentrum gehostet, sofern dort zugelassene Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen, oder TI-Gateway in Verbindung mit Nutzung eines Rechenzentrums-Konnektors
  • eHealth-Kartenterminal(s) inklusive gSMC-KT
  • HBA Smartcard (eHBA) oder eID für Ärzte und Psychotherapeuten mit gematik-Zulassung
  • SMC-B Smartcard oder SM-B oder eID für Vertragsarztpraxen und Vertragspsychotherapiepraxen mit gematik-Zulassung

Die Auszahlung der TI-Pauschalen erfolgt weiterhin über die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Laut Vorgabe müssen Praxen vor der ersten Zahlung gegenüber ihrer KV die funktionsfähige Ausstattung mit den erforderlichen aktuellen Anwendungen, Komponenten und Diensten nachweisen. Dazu soll eine Eigenerklärung erfolgen. Welche Angaben konkret darin gemacht werden sollen, wird von der zuständigen KV festgelegt und auf der KV-Webseite veröffentlicht. 

Eine ausführliche und aktuelle Darstellung der einzelnen TI-Pauschalen mit den konkreten Beträgen ist auf der KBV-Seite TI-Finanzierung veröffentlicht.

So macht es medatixx

Gemeinsam mit dem Tochterunternehmen I-Motion bietet medatixx TI as a Service –  das Rundum-sorglos-Paket für den TI-Anschluss, das dauerhafte Aktualität gewährleistet. TI as a Service beinhaltet sämtliche gesetzlich verpflichtenden TI-Anwendungen. Praxen erhalten eine KV-Förderung und profitieren von hoher Software-Ergonomie, reibungslosen Abläufen dank abgestimmter Komponenten sowie einem einzigen Ansprechpartner, insbesondere im Supportfall. 
Mehr dazu unter ti.medatixx.de