Durch die TI werden Leistungserbringer eng miteinander vernetzt, sodass die richtigen Informationen zur richtigen Zeit am richtigen Ort zur Verfügung stehen. Dabei ist jederzeit nachvollziehbar, woher welche Informationen stammen und wer auf diese zugreifen darf. Die TI dient der indikationsgerechten Behandlung von Patientinnen und Patienten und stellt damit das Kernelement der Digitalisierung im Gesundheitswesen dar.
Auf der einen Seite werden intersektorale Grenzen beklagt, auf der anderen Seite werden Bedenken hinsichtlich der TI angemeldet. Das passt doch nicht zusammen. Wie soll ich denn ohne TI-Anbindung elektronisch mit dem Krankenhaus kommunizieren? Die TI ist doch die Voraussetzung dafür!
Zugang zur TI – und damit auf die darin enthaltenen Daten – haben nur diejenigen Personen, die beruflich dazu berechtigt sind. Neben Ärztinnen und Ärzten sind dies Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Apothekerinnen und Apotheker, medizinische Fachangestellte sowie Beschäftigte in der Gesundheits- und Krankenpflege. Sie müssen sich über eine Smartcard (eHBA oder SMC-B) ausweisen.
Die Grundlage für den Austausch medizinischer Daten über die Telematikinfrastruktur bietet das Internet – allerdings in einer extrem abgesicherten Form. Der erforderliche Datenschutz und die Datensicherheit werden dabei durch mehrere Faktoren gewährleistet.
Für die meisten TI-Anwendungen wie eRezept, eAU, eArztbrief, NFDM und eMP ist ein eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) erforderlich. Der eHB kann über die Landesärzte- beziehungsweise Psychotherapeutenkammern beantragt werden. Für die Anwendungen der TI ist ein eHBA der 2. Generation empfohlen.
Die für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur verwendeten Konnektoren verfügen über eine fest verbaute Security Module Card Typ Konnektor, kurz SMC-K oder gSMC-K (gerätespezifische Security Module Card). Sie dient der Authentifizierung des Konnektors gegenüber der Telematikinfrastruktur. Die für diese Funktion enthaltenen Sicherheitszertifikate verfügen über eine Laufzeit von fünf Jahren. Um weiterhin die sichere Nutzung der Telematikinfrastruktur zu ermöglichen, ist zum Laufzeitende des Sicherheitszertifikats ein Austausch des Konnektors oder die Aktualisierung des Zertifikats erforderlich. Die Angaben zur Laufzeit des Konnektors beziehungsweise zum Ablaufdatum des Sicherheitszertifikats lässt sich über die Weboberfläche des Konnektors einsehen. Einige Anbieter von Praxissoftwarelösungen ermöglichen auch die Anzeige der Laufzeiten in deren Systemen. Alternativ erfragen Sie die Laufzeit bei Ihrem Telematikinfrastruktur-Anbieter.
Praxen, deren Konnektoren das Ende dieser Nutzungsdauer erreichen, sollten sich für den notwendigen Konnektortausch möglichst bald an den Anbieter ihres Konnektors wenden, damit ein Austausch rechtzeitig erfolgen und die durchgängige Verbindung zur Telematikinfrastruktur gewährleistet werden kann. Der Anbieter des Austauschgeräts ist frei wählbar. Die Kosten für einen notwendigen Konnektortausch werden über Pauschalen im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung erstattet.
Auch das in der Praxis verwendete Kartenterminal verfügt über eine Chipkarte mit begrenzter Laufzeit – die Security Module Card Typ Kartenterminal, kurz SMC-KT. Sie ist ebenfalls gerätespezifisch und wird daher auch als gSMC-KT bezeichnet. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre ab Produktionsdatum. Da die gSMC-KT nicht fest verbaut ist, kann sie ausgetauscht und das Kartenterminal weiterverwendet werden. Der Austausch der gSMC-KT wird ebenfalls im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung gefördert und ein Pauschalbetrag erstattet.
Wichtig: Um die Anbindung an die Telematikinfrastruktur durchgängig zu gewährleisten, ist ein frühzeitige Planung des Austauschs von Konnektor beziehungsweise der gSMC-KT mit den entsprechenden Anbietern und die rechtzeitige Bestellung erforderlich.
Die Laufzeit der Konnektoren wurde auf fünf Jahre begrenzt. Bei allen Konnektoren, bei denen diese Laufzeit bis August 2023 erreicht wird, ist ein Austausch erforderlich.
Der Erstattungsbetrag für den Konnektortausch beträgt 2.300 €. Dieser Betrag soll die Aufwände für den Gerätetausch (inklusive neuer SMC-K), die Entsorgung des Altgeräts und den Austausch der Sicherheitsmodulkarte gSMC-KT (die erneuert werden muss, wenn sie in den nächsten 6 Monaten ausläuft) in einem stationären Kartenterminal, abdecken.
Auch für weitere Kartenterminals, bei denen die gSMC-KT in den nächsten 6 Monaten ausläuft, muss ein Austausch vorgenommen werden. Er wird jeweils mit einer Pauschale von 100 € gefördert.
Die Kosten des eHBA (elektronischen Heilberufsausweis) im laufenden Betrieb werden mit 11,63 Euro pro Quatal pro Ausweis gefördert.
Wir wurden rechtzeitig und umfassend informiert. So hatten wir immer den Überblick.
Herr Dr. Reißenweber, was war der Grund für die frühe Anbindung an die Telematikinfrastruktur?
Aller guten Gründe sind drei: Der erste ist Pragmatismus. Wir sind gesetzlich verpflichtet uns anzubinden, worauf sollten wir also warten? Der zweite Grund ist betriebswirtschaftlich orientiert. Warum sollten wir Kürzungen der Bezuschussung in Kauf nehmen? Der dritte Grund ist unsere IT-Affinität. Meine Mitarbeiter und ich selbst sind sehr interessiert an den neuesten Entwicklungen.
Wie verlief der Tag der TI-Installation?
Spitze. Nach zwei bis drei Stunden waren wir an die TI angebunden.
Was ist Ihr Fazit zur TI-Anbindung?
Unsere TI-Anbindung verläuft beispielhaft. Man muss sich keine Gedanken machen, denn man wird immer rechtzeitig über die nächsten Schritte informiert.
Gemeinsam mit dem Tochterunternehmen I-Motion bietet medatixx rund um die Telematikinfrastruktur alles aus einer Hand. Die Angebotspakete beinhalten sämtlichen TI-Komponenten. Arztpraxen müssen sich damit nur einmal mit dem Buchungsprozess beschäftigen. Die initialen und laufenden Kosten für die TI-Komponenten befinden sich innerhalb der KV-Förderung und Arztpraxen profitieren von hoher Software-Ergonomie, reibungslosen Abläufen dank abgestimmter Komponenten sowie einem einzigen Ansprechpartner, insbesondere im Supportfall. Mehr unter ti.medatixx.de.