Die Telematikinfrastruktur (TI)

Die Telematikinfrastruktur ist das sichere Gerüst für digitale Anwendungen im Gesundheitswesen. Sie verbindet alle Akteure miteinander und ermöglicht einen schnellen und geschützten Austausch medizinischer Informationen.

Durch die TI werden Leistungserbringer eng miteinander vernetzt, sodass die richtigen Informationen zur richtigen Zeit am richtigen Ort zur Verfügung stehen. Dabei ist jederzeit nachvollziehbar, woher welche Informationen stammen und wer auf diese zugreifen darf. Die TI dient der indikationsgerechten Behandlung von Patientinnen und Patienten und stellt damit das Kernelement der Digitalisierung im Gesundheitswesen dar.

Das bietet die Telematikinfrastruktur

  • Einheitliche, sektorenübergreifende Plattform für die elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen 
  • Schneller, medienbruchfreier, sicherer Austausch medizinischer Informationen zur indikationsgerechten Therapie von Patientinnen und Patienten 
  • Unterstützung der Therapiesicherheit, etwa durch Notfalldatenmanagement und elektronischen Medikationsplan 
  • Gesteigerte Behandlungseffizienz, etwa durch Vermeidung von Doppeluntersuchungen
  • Sichere Kommunikation aller angeschlossenen Akteure des Gesundheitswesens 
  • Mehr Zeit dank einfacher Kommunikationsprozesse 
  • Hoher Datenschutz und Datensicherheit durch einheitliche Rahmenbedingungen in Bezug auf den Umgang mit medizinischen Daten und Patientendaten (Überwachung und Prüfung durch öffentliche Stellen) 
  • Mehr Sicherheit beim digitalen Datenaustausch inklusive rechtsverbindlicher elektronischer Unterschrift
     

Auf der einen Seite werden intersektorale Grenzen beklagt, auf der anderen Seite werden Bedenken hinsichtlich der TI angemeldet. Das passt doch nicht zusammen. Wie soll ich denn ohne TI-Anbindung elektronisch mit dem Krankenhaus kommunizieren? Die TI ist doch die Voraussetzung dafür!

Sicher vernetzt – so ist die TI aufgebaut

Über die Telematikinfrastruktur werden sensible Gesundheitsdaten innerhalb des Gesundheitswesens ausgetauscht. Oberste Priorität hat die sichere Vernetzung der angeschlossenen Akteure.

Zugriff auf die TI

Zugang zur TI – und damit auf die darin enthaltenen Daten – haben nur diejenigen Personen, die beruflich dazu berechtigt sind. Neben Ärztinnen und Ärzten sind dies Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Apothekerinnen und Apotheker, medizinische Fachangestellte sowie Beschäftigte in der Gesundheits- und Krankenpflege. Sie müssen sich über eine Smartcard (eHBA oder SMC-B) ausweisen.

Austausch medizinischer Daten in der TI – mehrfach abgesichert

Die Grundlage für den Austausch medizinischer Daten über die Telematikinfrastruktur bietet das Internet – allerdings in einer extrem abgesicherten Form. Der erforderliche Datenschutz und die Datensicherheit werden dabei durch mehrere Faktoren gewährleistet.

  1. Es werden nur autorisierte Gesundheitsinstitutionen an die TI angeschlossen: Praxen, Krankenhäuser und Apotheken sind bereits dazu verpflichtet. Für Physiotherapeuten, Pflegeeinrichtungen und Hebammen ist ein Anschluss derzeit noch freiwillig. 
  2. Nur oben genannten Institutionen ist es möglich, einen TI-Anschluss zu erhalten.
  3. Um medizinische Daten abgeschirmt vom restlichen Internet austauschen zu können, handelt es sich bei der Telematikinfrastruktur um ein „Virtuelles Privates Netzwerk“ (VPN). Für den Zugriff darauf benötigt die Praxis neben dem TI-Anschluss einen Praxisausweis (SMC-B).
  4. Zudem muss sich das medizinische Personal gegenüber der TI als berechtigt ausweisen, um auf medizinische Daten zugreifen zu dürfen. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nutzen hierfür ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Für MFA ist auch ein Zugriff über den Praxisausweis (SMC-B) möglich, wobei in diesem Falle nur bestimmte Funktionen der TI genutzt werden können.
  5. Technisch wird dabei der eHBA oder der SMC-B in das benötigte E-Health-Kartenterminal gesteckt und geprüft. Dieses ist an die TI angebunden und kann so die Echtheit des Ausweises validieren.

Anwendungen und Kommunikationsdienst der TI

Der aktuelle Fahrplan der TI

Die Einführung der TI und ihrer Anwendungen folgen einem konkreten Fahrplan:

Technische Grundausstattung einer Praxis für die TI

Für die Anbindung an die TI benötigt eine Praxis folgende Grundausstattung:

  • Um eine Verbindung zur TI zu ermöglichen 
  • Notwendig für alle weiteren Schritte der TI-Anbindung
  • Praxissoftware-Module für alle TI-Anwendungen
  • Alle Module in aktueller Version
  • Der TI-Anschluss ermöglicht die Anbindung an die TI und sollte immer aktuell sein.
  • Er stellt ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur TI her.
  • TI as a Service bietet eine dauerhafte Aktualität des TI-Anschlusses: Der Service-Anbieter wählt die TI-Anbindungsvariante, sorgt für Einrichtung, Support und Überwachung des TI-Anschlusses.
  • Praxen benötigen einen Internetanschluss, um eine gesicherte Verbindung zur Telematikinfrastruktur herstellen zu können.
  • VPN-Zugangsdienste müssen von der gematik zertifiziert sein.
  • Dient der Registrierung als medizinische Einrichtung
  • Voraussetzung für die Verbindung zur TI 
  • Zur Authentifizierung der Praxis gegenüber der TI mittels SMC-B.
  • Zum Stecken der SMC-B, des eHBA und der eGK des Patienten.

Für die meisten TI-Anwendungen wie  eRezept,  eAU,  eArztbrief, NFDM  und eMP ist ein eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) erforderlich. Der eHB kann über die Landesärzte- beziehungsweise Psychotherapeutenkammern beantragt werden. Für die Anwendungen der TI ist ein eHBA der 2. Generation empfohlen. 

Ablauf der TI-Sicherheitszertifikate

Die für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur verwendeten Konnektoren verfügen über eine fest verbaute Security Module Card Typ Konnektor, kurz SMC-K oder gSMC-K (gerätespezifische Security Module Card). Sie dient der Authentifizierung des Konnektors gegenüber der Telematikinfrastruktur. Die für diese Funktion enthaltenen Sicherheitszertifikate verfügen über eine Laufzeit von fünf Jahren. Um weiterhin die sichere Nutzung der Telematikinfrastruktur zu ermöglichen, ist zum Laufzeitende des Sicherheitszertifikats ein Austausch des Konnektors oder die Aktualisierung des Zertifikats erforderlich. Die Angaben zur Laufzeit des Konnektors beziehungsweise zum Ablaufdatum des Sicherheitszertifikats lassen sich über die Weboberfläche des Konnektors einsehen. Einige Anbieter von Praxissoftware ermöglichen auch die Anzeige der Laufzeiten in ihren Systemen. Alternativ erfragen Sie die Laufzeit bei Ihrem Telematikinfrastruktur-Anbieter.

Praxen, deren Konnektoren das Ende dieser Nutzungsdauer erreichen, sollten sich möglichst bald an ihren TI-Anbieter wenden, um einen rechtzeiteigen Konnektortausch oder eine Zertifikatsverlängerung zu planen, damit die durchgängige Verbindung zur Telematikinfrastruktur gewährleistet werden kann.

Die Kosten für einen notwendigen Konnektortausch werden im Rahmen der neuen Finanzierungsvereinbarung seit 1. Juli 2023 in monatlichen Pauschalen erstattet. 

Bei einem Konnektortausch verfügt das Sicherheitszertifikats im neuen Konnektor wieder über eine Gültigkeit von fünf Jahren. Als Alternative zum Austausch des Konnektors ist eine Laufzeitverlängerung des Sicherheitszertifikats möglich. Mittels eines Softwareupdates kann so die Laufzeit des Zertifikats bis 31.12.2025 verlängert werden.

Bei der Auswahl der für Ihre Praxis am besten geeignete Option unterstützt Sie ihr TI-Anbieter. Um eine dauerhafte Aktualität des TI-Anschlusses zu gewährleisten, gibt es bei manchen Anbietern die Möglichkeit, TI as a Service zu nutzen. 

Auch das in der Praxis verwendete Kartenterminal verfügt über eine Chipkarte mit begrenzter Laufzeit – die Security Module Card Typ Kartenterminal, kurz SMC-KT. Sie ist ebenfalls gerätespezifisch und wird daher auch als gSMC-KT bezeichnet. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre ab Produktionsdatum. Da die gSMC-KT nicht fest verbaut ist, kann sie ausgetauscht und das Kartenterminal weiterverwendet werden. Der Austausch der gSMC-KT wird ebenfalls im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung gefördert und ein Pauschalbetrag erstattet.

Wichtig: Um die Anbindung an die Telematikinfrastruktur durchgängig zu gewährleisten, ist ein frühzeitige Planung des Austauschs von Konnektor beziehungsweise der gSMC-KT mit den entsprechenden Anbietern und die rechtzeitige Bestellung erforderlich.

TI as a Service

Den Anschluss an die Telematikinfrastruktur einfach managen

Um Praxen bei der Wahl der bestmöglichen Lösung für ihre Anbindung an die Telematikinfrastruktur zu unterstützen, bieten einige Unternehmen den TI-Anschluss als Service an. Statt des Kaufs eines Konnektors und der zugehörigen Komponenten gegen eine Einmalzahlung wird der Praxis der TI-Anschluss für eine Nutzungsgebühr überlassen. Dabei handelt es sich um einen monatlichen Festbetrag für eine vereinbarte Vertragslaufzeit.

 

Das Angebot TI as a Service gewährleistet eine dauerhafte Aktualität des TI-Anschlusses in der Praxis. Es umfasst die benötigte aktuelle Technologie, die Firmware-Updates, die erforderlichen Zertifikate sowie die Lizenzen und Module für die gesetzlich verpflichtenden Anwendungen der TI. 

Der Konnektor als Hardwarebox in der Praxis ist nur eine der Möglichkeiten zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Lösungen wie der TI-Anschluss über einen Hardware-Konnektor im Rechenzentrumsbetrieb sind möglich, neue Lösungen wie der TI-Anschluss per Highspeed-Konnektor stehen bereits in den Startlöchern. Der TI as a Service-Anbieter wählt die für die Praxis am besten geeignete Anbindungs-Variante aus, sorgt für die Einrichtung, den Support und die Überwachung des TI-Anschlusses.

Vorteile für die Praxis:

  • Zeitaufwand für Überprüfungen und Aktualisierungen des Konnektors/TI-Anschlusses und im TI as a Service-Vertrag inkludierten Komponenten durch das Praxisteam entfällt
  • Die Monatspauschale des TI as a Service-Angebots deckt Zertifikate, Lizenzen, Firmwareupdates, Pflege und Support (ohne Vor-Ort-Dienstleistungen) sowie die Überwachung der Zertifikatsgültigkeit (SMC-K) ab
  • Der TI-Anschluss, die TI-Anwendungen und die Module in der Praxissoftware sind immer auf aktuellem Stand

Im Hinblick auf ablaufende Sicherheitszertifikate in den Konnektoren und den daraus entstehenden Handlungsbedarf für Praxen kann ein Umstieg auf ein TI as a Service-Modell sinnvoll sein. So kann der TI-Service-Anbieter prüfen, ob eine Zertifikatsverlängerung möglich oder ein Konnektortausch erforderlich ist und direkt die erforderlichen Schritte einleiten, damit der TI-Anschluss in der Praxis durchgängig gewährleistet und zukünftig immer auf aktuellem Stand ist.

In Zusammenarbeit mit ihrem Tochterunternehmen I-Motion bietet medatixx TI as a Service für ihre Kundinnen und Kunden an. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der TI as a Service-Seite der I-Motion.

Finanzierung der Telematikinfrastruktur

Die Kosten für die technische Ausstattung und den Betrieb der TI in den Praxen werden über die TI-Pauschalen gefördert. Für die jeweiligen Anwendungen und Komponenten gilt seit dem 1. Juli 2023 eine neue Finanzierungsvereinbarung.

Die Finanzierung der Telematikinfrastruktur wurde zum 1. Juli 2023 von Einmalpauschalen bei der Anschaffung von TI-Komponenten mit laufenden Betriebskosten auf monatliche Pauschalen umgestellt. Die Beträge setzen sich bei den neuen Monatspauschalen aus den anteiligen Investitionskosten pro Monat – bezogen auf fünf Jahre – und die Summe der laufenden Betriebskosten zusammen.

Bei der Berechnung der Pauschale wird berücksichtigt, zu welchem Zeitpunkt die Erstausstattung einer Praxis mit den TI-Komponenten erfolgte und ob bereits ein Konnektortausch vorgenommen wurde. Praxen erhalten darauf abgestimmt eine in drei Gruppen aufgeteilte Pauschale – die TI-Pauschale 1, 2 oder 3. Außerdem richtet sich die Höhe der Pauschale nach der Anzahl der Vertragsärztinnen und -ärzte beziehungsweise Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten in der Praxis.  

Für alle Pauschalbeträge gilt: Sie werden in voller Höhe ausgezahlt, wenn die Praxis nachweislich in der Lage ist, alle in der Finanzierungsvereinbarung genannten TI-Anwendungen in der jeweils aktuellen Version zu nutzen und mit den jeweils verfügbaren Komponenten und Diensten in der aktuellen Version ausgestattet ist. Bei Fehlen einer TI-Anwendung wird die Pauschale um 50% reduziert. Bei Fehlen von mehr als einer TI-Anwendung wird keine Pauschale ausgezahlt. 

Ausnahmen der Regelungen für einzelne patientenferne Facharztgruppen, oder zum Beispiel Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die weder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen noch Arzneimittel verordnen, können von den KVen vorgesehen werden. 

Gemäß der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums sind folgende Anwendungen in der jeweils aktuellen Version Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale:

  • Notfalldatenmanagement (NFDM) / elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • ab dem 1. Januar 2024: elektronische Verordnung (eRezept)
  • ab dem 01. März 2024: elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
  • elektronische Patientenakte (ePA
    Das Vorliegen der Anwendung ePA ist Voraussetzung für die Zahlung der monatlichen TI-Pauschale gemäß Finanzierungsvereinbarung. Das Bundesgesundheitsministerium hat beschlossen, dass bis zur Umsetzung der “ePA für alle” (ePA 3.0) die Aktualisierung der Anwendung ePA auf Zwischenversionen für den Erhalt der TI-Pauschale nicht erforderlich ist.

Außerdem ist die Ausstattung mit folgenden Komponenten und Diensten gemäß der Verordnung des BMG Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale:

  • TI-Anschluss: Konnektor inklusive gSMC-K und VPN-Zugangsdienst, gegebenenfalls in Rechenzentrum gehostet, sofern dort zugelassene Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen, oder TI-Gateway in Verbindung mit Nutzung eines Rechenzentrums-Konnektors
  • eHealth-Kartenterminal(s) inklusive gSMC-KT
  • HBA Smartcard (eHBA) oder eID für Ärzte und Psychotherapeuten mit gematik-Zulassung
  • SMC-B Smartcard oder SM-B oder eID für Vertragsarztpraxen und Vertragspsychotherapiepraxen mit gematik-Zulassung

Die Auszahlung der TI-Pauschalen erfolgt weiterhin über die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Laut Vorgabe müssen Praxen vor der ersten Zahlung gegenüber ihrer KV die funktionsfähige Ausstattung mit den erforderlichen aktuellen Anwendungen, Komponenten und Diensten nachweisen. Dazu soll eine Eigenerklärung erfolgen. Welche Angaben konkret darin gemacht werden sollen, wird von der zuständigen KV festgelegt und auf der KV-Webseite veröffentlicht. 

Dies sind die monatlichen TI-Pauschalen:

TI-Pauschale 1

  • Noch keine Erstausstattung oder Erstausstattung erfolgte bereits vor dem 1. Januar 2021
  • Konnektor wurde noch nicht getauscht oder Tausch erfolgte bereits vor dem 1. Januar 2021
 

Höhe der monatlichen Pauschale

Anzahl der Vertragsärzte/-psychotherapeuten 
in der Praxis

Alle Anwendungen installiert

Reduzierung auf 50%, wenn eine
Anwendung fehlt*

bis zu 3

246,93 €

123,47 €

4 bis 6

293,67 €

146,83 €

7 bis 9

336,37 €

168,18 €

mehr als 9

336,37 € plus 29,70 € für jeweils
bis zu drei weitere Ärzte **

168,18 € plus 14,85 € für jeweils
bis zu drei weitere Ärzte

*Wenn mehr als eine Anwendung fehlt, wird keine Pauschale gezahlt. Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Bruttobeträge.
** Beispiel: Die monatliche TI-Pauschale für eine Praxis mit 10, 11 oder 12 Ärzten/Psychotherapeuten beträgt 366,07 €, für eine Praxis mit 13, 14 oder 15 Ärzten/Psychotherapeuten 395,77 €, für eine Praxis mit 16, 17 oder 18 Ärzten/Psychotherapeuten 425,47 € usw.

 

TI-Pauschale 2

  • Erstausstattung erfolgte nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Juli 2023
Die TI-Pauschale 2 wird für 30 Monate nach der
Erstausstattung gezahlt. Ab dem 31. Monat erhalten
die Praxen die TI-Pauschale 1.

Höhe der monatlichen Pauschale

Anzahl der Vertragsärzte/-psychotherapeuten
in der Praxis

Alle Anwendungen installiert

Reduzierung auf 50%, wenn eine
Anwendung fehlt*

bis zu 3

136,74 €

68,37 €

4 bis 6

148,81 €

74,41 €

7 bis 9

156,85 €

78,43 €

mehr als 9

156,85 € plus 14,85 € für jeweils
bis zu drei weitere Ärzte** 

78,43 € plus 7,43 € für jeweils
bis zu drei weitere Ärzte

*Wenn mehr als eine Anwendung fehlt, wird keine Pauschale gezahlt. Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Bruttobeträge.
** Beispiel: Die monatliche TI-Pauschale für eine Praxis mit 10, 11 oder 12 Ärzten/Psychotherapeuten beträgt 171,70 €, für eine Praxis mit 13, 14 oder 15 Ärzten/Psychotherapeuten 186,55 €, für eine Praxis mit 16, 17 oder 18 Ärzten/Psychotherapeuten 201,40 € usw.

 

TI-Pauschale 3

  • Konnektortausch aufgrund abgelaufenem Sicherheitszertifikat nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Juli 2023
Die TI-Pauschale 3 wird für 30 Monate nach dem
Konnektortausch gezahlt. Ab dem 31. Monat
erhalten die Praxen die TI-Pauschale 1.

Höhe der monatlichen Pauschale

Anzahl der Vertragsärzte/-psychotherapeuten
in der Praxis

Alle Anwendungen installiert

Reduzierung auf 50%, wenn eine
Anwendung fehlt*

bis zu 3

207,13 €

103,57 €

4 bis 6

252,13 €

126,06 €

7 bis 9

293,10 €

146,55 €

mehr als 9

293,10 € plus 29,70 € für jeweils
bis zu drei weitere Ärzte**

146,55 € plus 14,85 € für jeweils
bis zu drei weitere Ärzte

*Wenn mehr als eine Anwendung fehlt, wird keine Pauschale gezahlt. Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Bruttobeträge.
** Beispiel: Die monatliche TI-Pauschale für eine Praxis mit 10, 11 oder 12 Ärzten/Psychotherapeuten beträgt 322,80 €, für eine Praxis mit 13, 14 oder 15 Ärzten/Psychotherapeuten beträgt 352,50 €, für eine Praxis mit 16, 17 oder 18 Ärzten/Psychotherapeuten beträgt 382,20 €, usw.

Quelle: BMG/KBV
 

medatixx bietet mit ihrem Tochterunternehmen I-Motion für die Anwenderinnen und Anwender ein TI as a Service Angebot mit einer wählbaren Vertragslaufzeit an. Dies gewährleistet die Aktualität des TI-Anschlusses mit den TI-Anwendungen zum monatlichen Festpreis.

Dr. Michael Reißenweber

Facharzt für Innere Medizin
Schwerpunkt Nephrologie/ Hypertensiologie (DHL)
in Bamberg

Die Telematikinfrastruktur –
Erfahrungen aus der Praxis

Dr. Michael Reißenweber gehört zu den TI-Pionieren. Warum das so ist, erklärt er hier.

Wir wurden rechtzeitig und umfassend informiert. So hatten wir immer den Überblick.

Dr. Michael Reißenweber Facharzt für Innere Medizin in Bamberg


Herr Dr. Reißenweber, was war der Grund für die frühe Anbindung an die Telematikinfrastruktur?
Aller guten Gründe sind drei: Der erste ist Pragmatismus. Wir sind gesetzlich verpflichtet uns anzubinden, worauf sollten wir also warten? Der zweite Grund ist betriebswirtschaftlich orientiert. Warum sollten wir Kürzungen der Bezuschussung in Kauf nehmen? Der dritte Grund ist unsere IT-Affinität. Meine Mitarbeiter und ich selbst sind sehr interessiert an den neuesten Entwicklungen.

Wie verlief der Tag der TI-Installation?
Spitze. Nach zwei bis drei Stunden waren wir an die TI angebunden. 

Was ist Ihr Fazit zur TI-Anbindung?
Unsere TI-Anbindung verläuft beispielhaft. Man muss sich keine Gedanken machen, denn man wird immer rechtzeitig über die nächsten Schritte informiert.
 

So macht es medatixx

Gemeinsam mit dem Tochterunternehmen I-Motion bietet medatixx TI as a Service –  das Rundum-sorglos-Paket für den TI-Anschluss, das dauerhafte Aktualität gewährleistet. TI as a Service beinhaltet sämtliche gesetzlich verpflichtenden TI-Anwendungen. Praxen erhalten eine KV-Förderung und profitieren von hoher Software-Ergonomie, reibungslosen Abläufen dank abgestimmter Komponenten sowie einem einzigen Ansprechpartner, insbesondere im Supportfall. 
Mehr dazu unter ti.medatixx.de