Der elektronische Medikationsplan (eMP)

Digital, sicher und stets aktuell

Mit dem elektronischen Medikationsplan (eMP) erhalten Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten einen strukturierten Überblick über die Medikamente, die ein Patient einnimmt. Die verordneten Medikamente und therapeutische Maßnahmen werden dabei auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erfasst. Der eMP stellt eine konsequente Weiterentwicklung des bereits vorhandenen Bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) dar. Zukünftig werden diese Informationen um weitere Attribute ergänzt und zentral in der Telematikinfrastruktur patientenindividuell gespeichert. Die Nutzung ist für Patienten freiwillig.

Auf einen Blick

  • Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist die digitale Weiterentwicklung des im Oktober 2016 eingeführten Bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP).
  • Seit dem Jahr 2020 kann dieser in der Praxis angelegt und digital auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.
  • Der eMP beinhaltet Informationen über die Medikation von Patientinnen und Patienten sowie mögliche Allergien und Unverträglichkeiten.
  • Sofern anspruchsberechtigte Patienten dies wünschen, müssen sowohl Haus- als auch Fachärzte den eMP erstellen und bei Bedarf aktualisieren.
  • Das Vorliegen der Anwendung eMP in der aktuellen Version ist Voraussetzung für den Erhalt der vollen monatlichen TI-Pauschale gemäß Finanzierungsvereinbarung

Vom BMP zum eMP

Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist eine Weiterentwicklung des papierbasierten bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) und macht dessen Inhalte nun auch digital verfügbar. Er wird auf der eGK des Patienten gespeichert. Eine Kopie davon wird zudem in der Praxissoftware der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes abgelegt. Psychologische Psychotherapeuten können diesen einsehen und in der Praxissoftware abspeichern.

Zu den Inhalten des eMP zählen:

Zum Beispiel:

  • Vorname
  • Nachname
  • Geburtsdatum
  • Verordnete Arzneimittel
  • Selbst erworbene Arzneimittel (OTC)
  • Ggf. ehemals eingenommene Medikamente
  • Allergien und Unverträglichkeiten
  • Wirkstoff
  • Dosis
  • Zeitpunkt
  • Häufigkeit
  • Einnahmegrund
  • Sonstige Hinweise zur Einnahme
  • für andere Ärzte
  • für Apotheker
  • für Psychotherapeuten

Anspruch auf den elektronischen Medikationsplan

Patientinnen und Patienten haben nach §31a SGB V bereits seit 2016 Anspruch auf die Erstellung eines Medikationsplans in Papierform. Dies bleibt auch weiterhin die Grundlage für die Bereitstellung des elektronischen Medikationsplans.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

Patienten nehmen mindestens drei systemisch wirkende Medikamente ein.

Die Einnahmedauer ist langfristig und beträgt mindestens 28 Tage.

Die Medikamente werden im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung verschrieben.

Darüber hinaus kann die Nutzung des eMP bei Versicherten sinnvoll sein:

Wenn die Patientin schwanger ist.

Wenn eine fachübergreifende bzw. intersektorale Zusammenarbeit angezeigt ist.

Wenn die Patienten an seltenen Erkrankungen leiden.

 

Rechte und Rollen

Anlegen
Anlegen sollten den eMP Ärztinnen und Ärzte, die die Medikation koordinieren. Dies sind in aller Regel die Hausärztinnen und Hausärzte.

Aktualisieren
Sowohl der ausstellende Arzt als auch mitbehandelnde Fachärzte sind zu einer Aktualisierung des eMP verpflichtet, sobald sie die Medikation des Patienten anpassen oder Kenntnis über eine solche Änderung haben. Das gilt auch für Apotheken. Die Verantwortung über die von ihm verschriebene Medikation verbleibt weiterhin beim verschreibenden Arzt. (Psychotherapeuten dürfen den eMP weder anlegen noch aktualisieren, er steht ihnen jedoch zum Auslesen zur Verfügung.)

Auslesen
Stimmt die Patientin oder der Patient zu, dürfen Ärzte und deren Fachpersonal, Apotheker und deren Fachpersonal sowie Psychotherapeuten auf den eMP zugreifen und diesen auslesen.

Sicherheit per PIN

Wie der Notfalldatensatz (NFD) kann der elektronische Medikationsplan per PIN vor unberechtigten Zugriffen geschützt werden. Hat der Patient den PIN-Schutz auf seiner eGK aktiviert, ist bei der initialen Erstellung, Aktualisierung oder dem Auslesen des eMP die Eingabe dieser PIN erforderlich.

In 4 Schritten zum elektronischen Medikationsplan

Wichtig für Ärztinnen und Ärzte

  • Bei Erstellung und Aktualisierung des eMP müssen alle aktuell verordneten und anzuwendenden Arzneimittel vollständig dokumentiert werden.
  • Vom Versicherten selbst erworbene und/oder ergänzend eingenommene AMTS-relevante Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel sind aufzunehmen, wenn der Patient dem zustimmt.
  • Ein Patient kann der Aufnahme von Informationen in den eMP grundsätzlich widersprechen. Es kann also nicht von einem vollständigen Datensatz ausgegangen werden.
  • Der Patient muss in die Erstellung eines eMP einwilligen. Diese Willenserklärung sollte im Krankenblatt des Patienten dokumentiert werden.

So wird der eMP vergütet

Erforderlich für eine Abrechnung ist ein Anschluss der Praxis an die Telematikinfrastruktur sowie das Vorhalten der technischen Voraussetzungen für den eMP.

Die Vergütung für das Anlegen und Aktualisieren des eMP erfolgt pauschal und extrabudgetär als Einzelleistung und über Zuschläge. Man unterscheidet zwischen der Vergütung für Hausärztinnen und Hausärzte sowie Kinder- und Jugendmediziner und der Vergütung für Vertragsärzte der fachärztlichen Versorgung. Sie entspricht der bereits festgelegten Vergütung für den bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP).

Auf der Webseite der KBV finden Sie eine detaillierte Übersicht zur Vergütung.

 

Technische Voraussetzungen in der Praxis

Voraussetzung für den eMP sind folgende Komponenten:

  • Zur Erstellung und Bearbeitung des eMP
  • Bei Praxissoftware-Hersteller erhältlich
  • Der TI-Anschluss stellt den Zugang zur Telematikinfrastruktur her und sollte immer auf dem aktuellen Stand sein. 
  • TI as a Service bietet eine dauerhafte Aktualität des TI-Anschlusses: Der Service-Anbieter wählt die TI-Anbindungsvariante und sorgt für Einrichtung, Support und Überwachung des TI-Anschlusses.
  • Zur Authentifizierung der Praxis gegenüber der TI mittels SMC-B
  • Zum Stecken des eHBA und der eGK des Patienten
  • Zusätzliches Kartenlesegerät im Sprechzimmer
  • Die PIN muss zur Anlage eines eMP bereits vorliegen
  • Der Versicherte muss diese im Vorfeld bei seiner Krankenkasse anfordern

Fördermöglichkeiten rund um das Thema NFDM/eMP

Seit dem 1. Juli 2023 erhalten Arzt- und Psychotherapiepraxen  für die Kosten der Ausstattung und des Betriebs der Telematikinfrastruktur einen monatlichen Förderbetrag.

Das Vorliegen der Anwendungen NDFM/eMP  in der aktuellen Version ist Voraussetzung für die Zahlung der monatlichen TI-Pauschale gemäß Finanzierungsvereinbarung

Fortbildung der medatixx-akademie

Die Komplexität der IT-Infrastruktur in Arztpraxen nimmt – nicht zuletzt durch die Telematikinfrastruktur, die EU-Datenschutzgrundverordnung und die neue IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV – zu. Das Studi-Programm IT-Management vermittelt Kenntnisse, um die Herausforderungen rund um IT-Sicherheit zu erkennen und bietet wichtiges Know-how, um den digitalen Arbeitsalltag so sicher wie möglich zu gestalten.

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So macht es medatixx

Gemeinsam mit ihrem Tochterunternehmen I-Motion bietet medatixx mit TI as a Service ein Rundum-sorglos-Paket, das die dauerhafte Aktualität des TI-Anschlusses gewährleistet. TI as a Service beinhaltet alle gesetzlich verpflichtenden TI-Anwendungen. Dazu gehört auch der elektronische Medikationsplan (eMP).  Mehr dazu unter ti.medatixx.de.