Telematikinfrastruktur

TI für Privatpraxen

Die Voraussetzung für die Anbindung privatärztlich tätiger Praxen an die Telematikinfrastruktur ist die SMC-B

Zugang zur Telematikinfrastruktur haben grundsätzlich Personen oder Institutionen, die beruflich dazu berechtigt sind. Die Berechtigung kann durch eine Smartcard nachgewiesen werden. Für Personen dient dazu der elektronische Heilberufsausweis, Arztpraxen weisen sich über eine Institutionskarte – auch Praxisausweis genannt – die SMC-B aus.

Auch für niedergelassene Privatarztpraxen ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur nun möglich: Die für den Zugang zur TI erforderliche Secure Module Card B für die Betriebsstätte, kurz SMC-B, wird von der gematik herausgegeben und kann über ein Antragsportal bei D-Trust, einem Unternehmen der Bundesdruckerei angefordert werden. Bei Vorlage einer Bescheinigung über eine privatärztliche Tätigkeit in Niederlassung der zuständigen Ärztekammer ist der Erhalt der SMC-B möglich. Diese Bescheinigung wird von den Ärztekammern anhand einer Selbstauskunft der antragstellenden Praxis angefertigt.

Mithilfe der SMC-B identifiziert sich die Praxis als berechtigte Institution für den Zugang zur TI und kann damit die TI-Anwendungen wie zum Beispiel eRezept und ePA sowie die sichere Übermittlung via KIM nutzen. Auch die ab Sommer 2024 verpflichtende Meldung an das Implantateregister Deutschland (IRD) wird mit dem TI-Zugang möglich.

Eine genaue Anleitung, wie der Antrag auf die SMC-B von privatärztlichen Praxen gestellt werdn kann, ist im gematik-Fachportal verfügbar.

Informationen rund um die Telematikinfrastruktur finden Sie auf der TI-Themenseite hier auf dip.