Ab Januar 2025 rollen die gesetzlichen Krankenkassen schrittweise die ePA für alle aus. Versicherte, die keine ePA wünschen, können der Anlage widersprechen. Mit diesem Opt-Out soll eine breitere Nutzung der ePA ermöglicht werden. In der ePA können Patientinnen und Patienten medizinisch relevante Daten dokumentieren und diese zentral und einrichtungsübergreifend speichern. Im Behandlungskontext können behandelnde Ärztinnen und Ärzten auf die ePA zugreifen. Je intensiver die ePA von Patienten und Ärzten genutzt wird, desto höher ist der Mehrwert für den gesamten Behandlungsprozess.
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