Im "Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens" geht es um die Weiterentwicklung der digitalen Transformation.
In Kraft
Auf Basis der im März 2023 vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Digitalstrategie soll durch das Digitalgesetz eine bessere Integration der digitalen Anwendungen in den Versorgungsalltag erreicht werden. Dabei soll insbesondere der Nutzen für Patientinnen und Patienten sowie für Ärztinnen, Ärzte und weitere Gesundheitsfachkräfte im Fokus stehen.
Beratungsfolge
Referentenentwurf: 13. Juli 2023
Fachanhörung: 02.08.2023
Verabschiedung Kabinettsentwurf: 30. August 2023
1. Durchgang Bundesrat: 20.10.2023
1. Lesung Bundestag: 09.11.2023
Anhörung im Bundestag: 15.11.2023
2./3. Lesung im Bundestag: 14.12.2023
2. Durchgang Bundesrat: 02.02.2024
Inkrafttreten: 26.03.2024
Wichtige Bestandteile des DigiG
ePA für alle (Umstellung auf "Opt-Out") ab Anfang des Jahres 2025
Verbindliche Nutzung des eRezepts ab 1. Januar 2024
Tiefere Integration von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in die Versorgungsprozesse
Weiterentwicklung von Videosprechstunden und Telekonsilien
Strukturierte Behandlungsprogramme werden digital weiterentwickelt
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