DigiG

Im "Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens" geht es um die Weiterentwicklung der digitalen Transformation.

In Beratung

Auf Basis der im März 2023 vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Digitalstrategie soll durch das Digitalgesetz eine bessere Integration der digitalen Anwendungen in den Versorgungsalltag erreicht werden. Dabei soll insbesondere der Nutzen für Patientinnen und Patienten sowie für Ärztinnen, Ärzte und weitere Gesundheitsfachkräfte im Fokus stehen. Das Digitalgesetz liegt als Gesetzentwurf vor.

Beratungsfolge

  1. Referentenentwurf: 13. Juli 2023
  2. Fachanhörung: 02.08.2023
  3. Verabschiedung Kabinettsentwurf: 30. August 2023
  4. 1. Durchgang Bundesrat: 20.10.2023
  5. 1. Lesung Bundestag: 09.11.2023
  6. Anhörung im Bundestag: 15.11.2023
  7. 2./3. Lesung im Bundestag: 14.12.2023
  8. 2. Durchgang Bundesrat: 02.02.2024
  9. Inkrafttreten: 25.03.2024

Wichtige Bestandteile des DigiG

  • ePA für alle (Umstellung auf "Opt-Out") ab Anfang des Jahres 2025
  • Verbindliche Nutzung des eRezepts ab 1. Januar 2024
  • Tiefere Integration von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in die Versorgungsprozesse
  • Weiterentwicklung von Videosprechstunden und Telekonsilien
  • Strukturierte Behandlungsprogramme werden digital weiterentwickelt
  • Verbesserung der Interoperabilität
  • Erhöhung der Cybersicherheit

Die Kabinettvorlage des Digital-Gesetzes steht auf der Webseite des BMG zur Verfügung. 

Begleitdokumente:

Veröffentlichung im Bundesanzeiger

Zugehörige Parlamentsdokumente