DVG

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ist seit Dezember 2019 in Kraft. Es schafft die gesetzliche Grundlage für die Verschreibung von Digitalen Gesundheitsanwendungen und schreibt verpflichtende IT-Sicherheitsstandards fest.

In Kraft

Ziel der Bundesregierung ist es, mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz den Digitalisierungsprozess im deutschen Gesundheitswesen weiter voranzutreiben. Dabei fokussiert sich das DVG auf drei Schwerpunktthemen: Zum einen die App per Verordnung vom Arzt, durch die sich Patientinnen und Patienten künftig entsprechend zugelassene Gesundheits-Apps wie Arzneimittel auf Kassenkosten verschreiben lassen können. Zum anderen haben Patientinnen und Patienten künftig die Möglichkeit, ihre Gesundheitsdaten in einer elektronischen Patientenakte (ePA) speichern können. Als dritter Punkt soll der Ausbau telemedizinischer Angebote wie die Videosprechstunden vorangetrieben werden. Ärztinnen und Ärzte sowie Versicherte sollen diese künftig leichter nutzen können.

Beratungsfolge

  1. Referentenentwurf: 15. Mai 2019
  2. Fachanhörung: 17. Juni 2019
  3. Verabschiedung Kabinettsentwurf:
    10. Juli 2019
  4. 1. Durchgang Bundesrat: 20. September 2019
  5. 1. Lesung Bundestag: 27. September 2019
  6. Anhörung im Bundestag: 16. Oktober 2019
  7. 2./3. Lesung im Bundestag: 7. November 2019
  8. 2. Durchgang Bundestag: 29. November 2019
  9. Inkrafttreten: ab dem 19. Dezember 2019

Wichtige Bestandteile des Digitale-Versorgung-Gesetz

  • Anspruch der Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen in der Regelversorgung
  • Erweiterung der Telematikinfrastruktur durch Anschluss von Apotheken und Krankenhäusern 
  • Stärkung der Telemedizin
  • Auftrag zur Festschreibung verpflichtender IT-Sicherheitsstandards
  • Vereinfachung von Verwaltungsprozessen durch Digitalisierung
  • Ermöglichung der Förderung digitaler Innovationen durch Krankenkassen
  • Fortführung und Weiterentwicklung des Innovationsfonds

Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV)

Mit dem DVG wurde die Grundlage für den Leistungsanspruch der Versicherten auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen geschaffen. Mit der DiGAV wird nun ein weiterer Baustein für die „App auf Rezept“ gelegt. 

Weiterführende Informationen des BMG zu DiGAV