Ziel der Bundesregierung ist es, mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz den Digitalisierungsprozess im deutschen Gesundheitswesen weiter voranzutreiben. Dabei fokussiert sich das DVG auf drei Schwerpunktthemen: Zum einen die App per Verordnung vom Arzt, durch die sich Patientinnen und Patienten künftig entsprechend zugelassene Gesundheits-Apps wie Arzneimittel auf Kassenkosten verschreiben lassen können. Zum anderen haben Patientinnen und Patienten künftig die Möglichkeit, ihre Gesundheitsdaten in einer elektronischen Patientenakte (ePA) speichern können. Als dritter Punkt soll der Ausbau telemedizinischer Angebote wie die Videosprechstunden vorangetrieben werden. Ärztinnen und Ärzte sowie Versicherte sollen diese künftig leichter nutzen können.
Mit dem DVG wurde die Grundlage für den Leistungsanspruch der Versicherten auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen geschaffen. Mit der DiGAV wird nun ein weiterer Baustein für die „App auf Rezept“ gelegt.