E-Health-Gesetz

Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze ist seit Dezember 2015 in Kraft. Es stellt die ersten Weichen für den Aufbau der Telematikinfrastruktur.

In Kraft

Ziel des E-Health-Gesetzes ist es, die Gesundheitsversorgung und den Digitalisierungstrend weiter zusammenzubringen und entstehende Synergien zu nutzen. Medizinische – und im besten Fall digitale – Anwendungen, von denen Patientinnen und Patienten profitieren, sollen künftig möglichst schnell eingeführt werden. Das E-Health-Gesetz ist die Basis für verschiedene andere gesetzliche Maßnahmen, die die Entwicklung hin zur digitalen Praxis vorantreiben.

Beratungsfolge

  1. Referentenentwurf: 13. Januar 2015
  2. Fachanhörung: 25. Februar 2015
  3. Verabschiedung Kabinettsentwurf:
    22. Juni 2015
  4. 1. Durchgang Bundesrat: 10. Juli 2015
  5. 1. Lesung Bundestag: 3. Juli 2015
  6. Anhörung im Bundestag: 4. November 2015
  7. 2./3. Lesung im Bundestag: 3. Dezember 2015
  8. 2. Durchgang Bundestag: 18. Dezember 2015
  9. Inkrafttreten: ab dem 29. Dezember 2015

Wichtige Bestandteile des E-Health-Gesetz

  • Weichenstellung für die Telematikinfrastruktur
  • Zügige Einführung und Nutzung medizinischer Anwendungen – VSDM, NFDM, eArztbrief und eMP
  • Interoperabilitätsverzeichnis zur Verbesserung der Kommunikation der IT-Systeme im Gesundheitswesen
  • Förderung telemedizinischer Leistungen (Online-Videosprechstunde, telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen)