GDAG

Das Gesetz zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit soll die gematik zu einer „Digitalagentur Gesundheit“ ausbauen und damit für mehr Interoperabilität im Gesundheitswesen sorgen.

In Beratung

Vorrangiges Ziel des Gesetzentwurfes ist die Schaffung und Etablierung eines effektiven Steuerungsmodells für die Telematikinfrastruktur sowie die Festlegung von klaren prozessbezogenen Verantwortlichkeiten.

Es fehlt bislang an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung. Stringente Entscheidungsstrukturen und eine beschleunigte digitale Transformation sind jedoch essenziell für eine erfolgreiche, nutzen- und nutzerorientierte Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Die bestehende Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) ist Schlüsselakteur für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sie verantwortet die hierfür notwendige digitale Infrastruktur des Gesundheitswesens, die Telematikinfrastruktur, und treibt die digitale Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen insbesondere über die Definition und Durchsetzung verbindlicher Standards voran. Hierzu gehören die Konzeption, Spezifikation sowie Tests und Zulassung neuer digitaler Anwendungen. Von der Gesellschaft für Telematik hängt somit entscheidend ab, wie gut und wie effizient die geplanten Digitalisierungsprozesse auf den Weg gebracht werden können. Ziel des Entwurfs ist es daher vor allem, die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft für Telematik insgesamt zu stärken. 

Beratungsfolge

  1. Referentenentwurf: 15. Mai 2024
  2. Verbändeanhörung: 7. Juni 2024
  3. Verabschiedung Kabinettsentwurf: 17. Juli 2024
  4. 1. Durchgang Bundesrat: 27. September 2024
  5. 1. Lesung Bundestag: N.N.
  6. Anhörung im Bundestag: N.N.
  7. 2./3. Lesung im Bundestag: N.N.
  8. 2. Durchgang Bundesrat: N.N.
  9. Inkrafttreten: N.N.

Wichtige Bestandteile des GDAG

  • gematik: Die gematik erhält neue Befugnisse und kann zur Wahrung von Stabilität und Funktionalität der Telematikinfrastruktur künftig eine Ende-zu-Ende Betrachtung vornehmen und in definierten Fällen steuernd eingreifen können. Dies ermöglicht ihr, Nutzungshürden frühzeitig zu erkennen und diese bereits ab dem Zeitpunkt der Konzeption von digitalen Anwendungen zu minimieren.
  • Das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen erhält weitere Aufgaben.
  • Die Möglichkeiten der KBV als Digitalberatung werden ausgebaut.
  • Hersteller erhalten weitere Vorgaben zur verpflichtenden Integration bestimmter Schnittstellen

Der Referentenentwurf sowie der Kabinettsentwurf des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes stehen auf der Webseite des BMG zur Verfügung.