Vorrangiges Ziel des Gesetzentwurfes war die Schaffung und Etablierung eines effektiven Steuerungsmodells für die Telematikinfrastruktur sowie die Festlegung von klaren prozessbezogenen Verantwortlichkeiten.
Es fehlt bislang an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung. Stringente Entscheidungsstrukturen und eine beschleunigte digitale Transformation sind jedoch essenziell für eine erfolgreiche, nutzen- und nutzerorientierte Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Die bestehende Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) ist Schlüsselakteur für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sie verantwortet die hierfür notwendige digitale Infrastruktur des Gesundheitswesens, die Telematikinfrastruktur, und treibt die digitale Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen insbesondere über die Definition und Durchsetzung verbindlicher Standards voran. Hierzu gehören die Konzeption, Spezifikation sowie Tests und Zulassung neuer digitaler Anwendungen. Von der Gesellschaft für Telematik hängt somit entscheidend ab, wie gut und wie effizient die geplanten Digitalisierungsprozesse auf den Weg gebracht werden können. Ziel des Entwurfs des GDAG war es vor allem, die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft für Telematik insgesamt zu stärken.
Durch den Koalitionsbruch wurde das GDAG nicht mehr realisiert. Vermutlich werden die für das GDAG geplanten Inhalte in modifizierter Version in der nächsten Legislaturperiode erneut als Entwurf eingebracht.
Der Referentenentwurf sowie der Kabinettsentwurf des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes stehen auf der Webseite des BMG zur Verfügung.
Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Zugehörige Parlamentsdokumente