GDND

Das "Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten" soll regeln, dass Daten für die Versorgung, öffentliche Gesundheit, Forschung, Innovation und die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems genutzt werden können.

In Beratung

Auf Basis der im März 2023 vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Digitalstrategie sollen durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz qualitativ hochwertige, strukturierte und verknüpfbare Daten als Voraussetzung für neue wissenschaftliche Erkenntnisse eine sichere, bessere und qualitätsgesicherte Versorgung gewährleisten. 

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz liegt als Gesetzentwurf vor.

Beratungsfolge

  1. Referentenentwurf: 04. August 2023
  2. Fachanhörung: 14.08.2023
  3. Verabschiedung Kabinettsentwurf: 30. August 2023
  4. 1. Durchgang Bundesrat: 20.10.2023
  5. 1. Lesung Bundestag: 09.11.2023
  6. Anhörung im Bundestag: 15.11.2023
  7. 2./3. Lesung im Bundestag: 14.12.2023
  8. 2. Durchgang Bundesrat: 02.02.2024
  9. Inkrafttreten: 25.03.2024

Wichtige Bestandteile des GDNG

  • Dezentral gehaltene Gesundheitsdaten sollen leichter auffindbar gemacht und bürokratische Hürden für die Datennutzung reduziert werden
  • Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen, die im Forschungsdatenzentrum (FDZ) vorliegen, sollen breiter und schneller nutzbar gemacht werden
  • Die Verknüpfung von Gesundheitsdaten soll erleichtert werden
  • Die Verfahren zur Abstimmung mit Datenschutzaufsichtsbehörden sollen vereinfacht und gleichzeitig der Gesundheitsdatenschutz verstärkt werden
  • Umfassende und repräsentative Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen für die Forschung bereitgestellt werden
  • Für die Verbesserung der Versorgung sollen Kranken- und Pflegekassen ihre eigenen Daten stärker nutzen können.

Die Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes steht auf der Webseite des BMG zur Verfügung. 

Begleitdokumente:

Veröffentlichung im Bundesanzeiger

Zugehörige Parlamentsdokumente