Das "Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten" soll regeln, dass Daten für die Versorgung, öffentliche Gesundheit, Forschung, Innovation und die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems genutzt werden können.
In Kraft
Auf Basis der im März 2023 vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Digitalstrategie sollen durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz qualitativ hochwertige, strukturierte und verknüpfbare Daten als Voraussetzung für neue wissenschaftliche Erkenntnisse eine sichere, bessere und qualitätsgesicherte Versorgung gewährleisten.
Beratungsfolge
Referentenentwurf: 04. August 2023
Fachanhörung: 14.08.2023
Verabschiedung Kabinettsentwurf: 30. August 2023
1. Durchgang Bundesrat: 20.10.2023
1. Lesung Bundestag: 09.11.2023
Anhörung im Bundestag: 15.11.2023
2./3. Lesung im Bundestag: 14.12.2023
2. Durchgang Bundesrat: 02.02.2024
Inkrafttreten: 26.03.2024
Wichtige Bestandteile des GDNG
Dezentral gehaltene Gesundheitsdaten sollen leichter auffindbar gemacht und bürokratische Hürden für die Datennutzung reduziert werden
Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen, die im Forschungsdatenzentrum (FDZ) vorliegen, sollen breiter und schneller nutzbar gemacht werden
Die Verknüpfung von Gesundheitsdaten soll erleichtert werden
Die Verfahren zur Abstimmung mit Datenschutzaufsichtsbehörden sollen vereinfacht und gleichzeitig der Gesundheitsdatenschutz verstärkt werden
Umfassende und repräsentative Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen für die Forschung bereitgestellt werden
Für die Verbesserung der Versorgung sollen Kranken- und Pflegekassen ihre eigenen Daten stärker nutzen können.
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