Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz enthält neben Regelungen zum Pflegepersonal zahlreiche Maßnahmen, um Prozesse in der digitalen medizinischen Versorgung nachzusteuern.
In Kraft
Kern des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) ist die Verbesserung der Pflege im Krankenhaus. So werden verbindlich ein Instrument zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus eingeführt und Geburtshilfe, Pädiatrie sowie Hebammen sollen gefördert werden. Als Omnibus-Gesetz trifft das KHPflEG außerdem zahlreiche gesetzliche Regelungen im Bereich der Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Beratungsfolge
Referentenentwurf: 11. August 2022
Fachanhörung: 23. August 2022
Verabschiedung Kabinettsentwurf: 14. September 2022
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