Von der „Zettelwirtschaft“ zur sicheren, digitalen Lösung: Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) bekommen Patientinnen und Patienten das Recht auf eine moderne Versorgung. Oberstes Ziel des Gesetzgebers ist es, digitale Angebote wie beispielsweise das eRezept oder die elektronische Patientenakte (ePA) nutzbar zu machen. Besonders im Fokus steht dabei der Schutz der hochsensiblen Gesundheitsdaten.
Die Regelungen zur Telematikinfrastruktur (TI) und ihrer Anwendungen werden umfassend neustrukturiert. Zudem wird der Anschluss von Apotheken und Krankenhäusern verpflichtend.
Die Selbstverwaltung erhält den Auftrag zur Festschreibung verpflichtender IT-Sicherheitsstandards im ambulanten Bereich.
Die elektronische Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der Telematikinfrastruktur wird verpflichtend ab dem 1. Januar 2022 vorgegeben (eRezept). Die elektronische Arzneimittelverordnung soll auch über mobile Endgeräte möglich sein. Dafür entwickelt die gematik eine eRezept-App. Ebenso wird die Selbstverwaltung damit beauftragt, einen elektronischen Vordruck für das Grüne Rezept und einen digitalen Überweisungsschein zu vereinbaren.
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird weiterentwickelt:
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll über die TI von Leistungserbringern elektronisch an Kassen übermittelt werden und ab 2023 auch in der ePA verfügbar sein.
Versicherte haben Anspruch auf Erstellung eines elektronischen Medikationsplans und eines Notfalldatensatzes. Entsprechend werden die Zugriffsmöglichkeiten geregelt und die Inhalte fortgeschrieben.