Mehr Sprechstunden, neue Vermittlungsangebote: Das Terminservice- und Versorgungsgesetz ist die Basis dafür, dass Patientinnen und Patienten schneller an Arzttermine kommen. Um Prozesse schneller, besser und digitaler zu machen, wird dafür nicht nur die Vergütung der Ärzte erhöht. Auch die Krankenkassen werden zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 2021 verpflichtet.