E-Health

Interoperabilität: Wenn du nicht mehr weiterweißt, bilde einen Arbeitskreis

Die neue Interoperabilitäts-Verordnung aus dem Hause Spahn ist da, bleibt aber hinter den Erwartungen zurück.

Seit wenigen Wochen liegt den kommentierungsberechtigten Verbänden der neue Entwurf der „Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung“ (GIGV) vor. Die Rechtsverordnung wurde in einem zweiten Anlauf komplett neu aufgelegt und bezieht sich auf die verpflichtende Schaffung von mehr Interoperabilität, Standardisierung und Schnittstellen

Dafür soll bei der gematik eine Koordinierungsstelle eingerichtet werden, um „Bedarfe für Anforderungen, Richtlinien und Leitlinien zu identifizieren, darauf aufbauend zu priorisieren, Handlungsfelder abzuleiten, Vorschläge zu entwickeln und letztlich Festlegungen verbindlich zu treffen“. Zusätzlich sind ein Expertengremium zur „fachlichen Begleitung und Unterstützung der Koordinierungsstelle“ sowie ein Expertenkreis und diverse Arbeitsgruppen mit noch offener personeller Zusammensetzung geplant. Schließlich soll das bisherige Interoperabilitätsverzeichnis „vesta“ zu einer Wissensplattform ausgebaut werden. 

Zeitlich sind die Vorhaben schon recht konkret greifbar, denn die gematik hat die Aufgabe, die Koordinierungsstelle bis zum 30. November dieses Jahres einzurichten. Die noch fehlenden Details sollen in einer Geschäfts- und Verfahrensordnung von der gematik entworfen und spätestens am 1. November 2021 dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt werden.

Hinter der Verordnung steckt das wichtige und überfällige Vorhaben, den Informationsaustausch zwischen IT-Systemen im Gesundheitswesen zu verbessern. Mit dem Ziel, einheitliche Standards für den Datenaustausch im Gesundheitswesen zu etablieren, fordern Verbände und Standardisierungsgremien schon lange die Nutzung international etablierter Datenformate und -sprachen. Dafür bündeln sie in Fachforen ihre Expertise und entwickeln gemeinsam Strategien für mehr Interoperabilität im Gesundheitswesen. 

Der veröffentlichte Referentenentwurf wird den Forderungen allerdings nur in Ansätzen gerecht, denn das Papier liest sich wie ein Fahrplan zum Kompetenzausbau der gematik – deren Anteilsmehrheit das Bundesgesundheitsministerium hält. Die Möglichkeiten der Mitsprache, geschweige denn der Einflussnahme der Fachgremien, der Nutzerinnen und Nutzer oder auch derjenigen, die die verbindlichen Vorgaben schließlich anwenderfreundlich umsetzen müssen, sind gering. Nach aktuellem Stand haben die weiteren Gremien nur eine – immerhin vergütete – Beratungsfunktion, darüber hinaus bleiben sie zahnlose Tiger. 

Damit die Rechtsverordnung wirklich für einen praxisorientierten und nutzerfreundlichen Schritt in Richtung Interoperabilität sorgen kann, ist eine Nachjustierung in folgenden drei Punkten dringend erforderlich:

  1. Wer kontrolliert den Kontrolleur? Wenn sich gematik und Gesundheitsministerium sowohl bei der Ausgestaltung der Geschäftsordnung als auch bei der Entscheidungshoheit und der Berichterstattung die Bälle zuspielen, dann benötigt es ein weiteres Gremium, das mehr als ein beratender, zahnloser Tiger ist.
     
  2. Die Expertise und Erfahrung der Fach-Community, der Herstellerverbände sowie der Anwendergruppen muss verpflichtend berücksichtigt werden. Diejenigen, die die Standards in ihren Produkten nutzerfreundlich umsetzen, und diejenigen, die täglich mit den Lösungen arbeiten müssen, sind unbedingt aktiv in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
     
  3. Mit zunehmender Anzahl der Digital-Health-Akteure und Komplexität der Branche verschwimmen die Zuständigkeitsgrenzen. Damit die Verantwortlichkeiten eindeutig festgelegt und die Prozessbedingungen stimmig kommuniziert werden, muss es eine klare Trennung zwischen der spezifizierenden und der zertifizierenden Instanz geben. Dies ist bereits aktuell an vielen Stellen nicht mehr gegeben und sollte im vorliegenden Verordnungsentwurf glattgezogen werden.
     

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