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Verordnungsprozess einer DiGA

Grundsätzlich haben Patientinnen und Patienten zwei Möglichkeiten, eine DiGA zu erhalten, deren Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird: entweder auf Rezept durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt beziehungsweise die behandelnde Psychotherapeutin oder den behandelnden Psychotherapeuten oder durch einen eigenen Antrag direkt bei ihrer Krankenkasse.

 

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