Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird inzwischen elektronisch übermittelt und ist damit zur eAU geworden. Während früher mehrere "Durchschläge" auf Papier – dem "gelben Schein" – erstellt wurden erfolgt die Übermittlung an die Krankenkasse inzwischen digital. Von dort erfolgt der Abruf der AU durch den Arbeitgeber ebenfalls elektronisch. Lediglich die Ausfertigung für die Patientin oder den Patienten wird auf Papier ausgedruckt. Auf ausdrücklichen Wunsch der Patientin oder des Patienten kann auch die Ausfertigung für den Arbeitgeber zusätzlich ausgedruckt und unterschrieben mitgegeben werden.
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