DVPMG

Das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) ist seit Juni 2021 in Kraft. Schwerpunkt des Gesetzes ist die Modernisierung der Vernetzung im Gesundheitswesen.

In Kraft

Mit dem Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (PDSG) und dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurden im Eilverfahren entscheidende Schritte für die flächendeckende Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung unternommen. So wurden die Telematikinfrastruktur ausgebaut und die elektronische Patientenakte als Kernelement der Patienteneinbindung weiterentwickelt. Dazu folgten Maßnahmen im Verordnungsbereich, wie das elektronische Rezept oder Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) als „App auf Rezept“. Das DVPMG passt die umfangreichen Regelungen, die der Gesetzgeber bereits getroffen hat, an aktuelle Entwicklungen an und ergänzt neue Ansätze für die kommenden Jahre. 

So rücken Pflege-Apps (DiPA), der weitere Ausbau der Telemedizin und eine neue Ebene der digitalen Vernetzung im Gesundheitssystem in den Fokus. Das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) führt die Ansätze aus dem DVG und PDSG also stringent fort und legt die Grundpfeiler einer modernen Telematikinfrastruktur. 

Beratungsfolge

  1. Referentenentwurf: 15. November 2020
  2. Fachanhörung: 10. Dezember 2020
  3. Verabschiedung Kabinettsentwurf:
    20. Januar 2021
  4. 1. Durchgang Bundesrat: 5. März 2021
  5. 1. Lesung Bundestag: 25. März 2021
  6. Anhörung im Bundestag: 14. April 2021
  7. 2./3. Lesung im Bundestag: 6. Mai 2021
  8. 2. Durchgang Bundestag: 28. Mai 2021
  9. Inkrafttreten: ab dem 9. Juni 2021

Wichtige Bestandteile des DVPMG

Die elektronische Gesundheitskarte soll um eine digitale Identität ergänzt werden. Versicherte bekommen diese von ihren Kassen, Ärztinnen und Ärzte von ihren Standesorganisationen.

Der elektronische Medikationsplan (eMP) wird zukünftig nur noch in der elektronischen Patientenakte und nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte abgelegt.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und das Nationale Gesundheitsportal werden in die elektronische Patientenakte (ePA) eingebunden.

Der Zugriff auf das elektronische Rezept (eRezept) wird nur noch per elektronischer Gesundheitskarte oder digitaler Identität möglich sein.

Zur ganzheitlichen Förderung von Interoperabilität wird eine Wissensplattform für die Definition von Standards, Profilen und Leitfäden gebildet.

KIM (Kommunikation in Medizinwesen) wird stufenweise als Instant-Messaging-Dienst für Text, Datei, Ton, Bild und Konferenz zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Krankenkassen ausgebaut.

Das Nationale Gesundheitsportal stellt arzt- und einrichtungsbezogene Informationen bereit. Hierzu definiert die KBV eine Schnittstelle. Angebunden werden soll das Nationale Gesundheitsportal an die ePA sowie die eRezept-App.

Der Notfalldatensatz zieht langfristig von der elektronischen Gesundheitskarte in eine EU-kompatible Patientenkurzakte um.  

Das Angebot für Videosprechstunden und Telekonsilien wird weiter gestärkt und die Vergütung sowie weitere Rahmenbedingungen im Zuge dessen attraktiver gestaltet. Videosprechstunden können etwa freiwillig von Ärztinnen und Ärzten an ihre Kassenärztlichen Vereinigungen gemeldet und zentral via Terminservice-Stellen durch die KBV vermittelt werden. Auch Heilmittelerbringern und Hebammen soll künftig eine Videosprechstunde ermöglicht werden. Zudem wird der G-BA beauftragt, die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit auch bei ausschließlicher Fernbehandlung zu ermöglichen.

Die Telematikinfrastruktur (TI) wird anwendungsfreundlicher gestaltet und ihre Nutzungsmöglichkeiten werden ausgebaut. Zudem entwickelt die gematik einen sogenannten „Zukunftskonnektor“. 

Neben digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) sollen auch digitale Pflegeanwendungen und telepflegerische Beratungsleistungen (DiPA) finanziert werden.